ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Sinnvolle Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung

Was Geld kostet, muss nicht immer besser sein als ein kostenloser Service – das gilt auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung mithilfe kostenpflichtiger Onlineangebote, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigt.

(verpd) Wer sichergehen will, dass bei ihm im Falle der eigenen Entscheidungs-Unfähigkeit nur die medizinischen Maßnahmen ergriffen werden, die er sich für die jeweilige Situation wünscht, sollte im Vorfeld eine Patientenverfügung erstellen. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, damit die in der Verfügung festgelegten Anweisungen im Ernstfall unter anderem für die Ärzte bindend sind. Verbraucherzentralen haben diesbezüglich untersucht, ob kostenpflichtige Onlineangebote zur Erstellung einer Patientenverfügung besser sind als kostenfrei zur Verfügung stehende Informationen und Services – und kommen zu einem erstaunlichen Ergebnis.

Jeder kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in die Lage kommen, dass er wichtige Fragen zur gewünschten medizinischen Behandlung und Betreuung nicht mehr selbst beantworten kann. Mit einer Patientenverfügung kann jeder Volljährige jedoch schriftlich im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Handlungen und Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen gewünscht werden oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst darüber entscheiden kann.

Eine solche Patientenverfügung ist für Ärzte und sonstige medizinische Behandlungspersonen wie das Krankenhaus- und Pflegepersonal nur bindend, wenn bestimmte Formalien und Kriterien erfüllt sind.

Damit eine Patientenverfügung greift

So muss eine Patientenverfügung in der Regel schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben oder durch einen Notar beglaubigt sein. Zudem müssen die in der Verfügung vorgegebenen Handlungsanweisungen zu den jeweiligen konkreten Lebens-­ und Behandlungssituationen passen.

Aus der Patientenverfügung muss also unter anderem explizit hervorgehen, ob man eine indizierte ärztliche oder pflegerische Maßnahme in einer bestimmten Situation beziehungsweise einem konkret beschriebenen (Krankheits-)Zustand wünscht beziehungsweise dazu einwilligt oder diese ablehnt.

Die Handlungsanweisungen in der Patientenverfügung dürfen zudem nicht rechtswidrig sein beziehungsweise gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. So ist zum Beispiel das Einfordern einer aktiven Sterbehilfe, egal in welcher Situation, nicht rechtmäßig und damit nicht bindend.

Hilfreiche Informationen müssen nicht immer etwas kosten

Damit eine Patientenverfügung tatsächlich bindend ist, gibt es also einiges zu beachten. Entsprechende kostenpflichtige, aber auch kostenlose Informations- und Beratungsangebote finden sich auch im Internet. Verbraucherzentralen haben vor Kurzem entsprechende Onlineservices, die zwischen zehn und 140 Euro kosten und je nachdem eine Bereitstellung von herunterladbaren Formularen bis hin zur digitalen Erstellung einer individuellen Patientenverfügung bieten, analysiert.

Es wurde kaum ein Argument dafür gefunden, „dass diese kostenpflichtigen Angebote besser abschneiden als gängige Vordrucke“, die es zum Ausfüllen kostenfrei online als Download bei Bundesministerien oder zum Kaufen im Buchhandel gibt, so ein Ergebnis der Verbraucherzentralen.

Zudem ist in einer unter anderem von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu veröffentlichten Meldung zu lesen: „In einem Test von elf kostenpflichtigen Onlineangeboten haben wir festgestellt, dass die meisten online angebotenen Patientenverfügungen mit den kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums sogar übereinstimmen.“

Gute und kostenlose Unterstützung

Auch kostenpflichtige Services, die eine Optimierung von bereits bewährten Mustervorlagen anbieten, seien kritisch zu betrachten. „Im ungünstigsten Fall können wortreiche Erweiterungen gängiger Formulierungen sogar Zweifel aufwerfen, wenn die Breite der Formulierungen als Unsicherheit des Verfassers interpretiert wird. Dann wäre der höhere Preis für eine solche Version schlecht investiert“, so die Verbraucherzentralen.

Tipp: Umfassende Informationen zur Patientenverfügung, aber auch zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung enthält das Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Hier kann unter anderem ein kostenloser Ratgeber zur Patientenverfügung bestellt oder heruntergeladen werden. Die Broschüre enthält neben umfassenden Hintergrund-Informationen rund um die genannten Vollmachten und Verfügungen auch Textbausteine, die unter anderem bei der Anfertigung einer Patientenverfügung hilfreich sein können.

Auch im Webauftritt des BMJV selbst stehen entsprechende Vordrucke zum Download zur Verfügung, um eine Patientenverfügung , aber auch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder eine Konto- und Depotvollmacht zu erstellen. Eine weitere hilfreiche Broschüre mit diversen Vordrucken zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung ist der kostenlos beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz herunterladbare Ratgeber „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen