ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

So belastet die Beerdigung Angehörige finanziell nicht

Je nach Art und Ausführung einer Bestattung fallen Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich an. Mit einer Sterbegeld-Versicherung kann man sicherstellen, dass diese Kosten nicht von den Angehörigen zu tragen sind.

Bei einer Beerdigung fallen in der Regel nicht nur Kosten für Sarg oder Urne sowie Grabstein, sondern auch andere Ausgaben beispielsweise für Grabnutzungsgebühren, Überführungskosten, Blumenschmuck, Traueranzeigen und/oder Trauerfeier an. Wer sichergehen möchte, dass nach dem Ableben die Hinterbliebenen nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, kann mit dem Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass die Hinterbliebenen nicht durch die Beerdigungskosten belastet werden.

Bei einer solchen Police, die von vielen Lebensversicherern angeboten wird, zahlt der Versicherungskunde über eine bestimmte Vertragslaufzeit oder bis zu einem bestimmten Höchstalter einen geringen monatlichen Betrag ein. Stirbt die versicherte Person, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten ausbezahlt. Als Begünstigten kann der Versicherungskunde einen Erben oder auch einen anderen Vertrauten in der Police festlegen.

Laufende Prämie oder Einmalzahlung sind möglich

Im Todesfall bekommt der Begünstigte das Geld zum Beispiel für die Begleichung der Beerdigungskosten ausgezahlt. In vielen Policen kann aber auch vereinbart werden, dass die Summe direkt an ein bestimmtes Bestattungsinstitut gezahlt wird. Viele Sterbegeldversicherer arbeiten diesbezüglich mit entsprechenden Unternehmen zusammen. In manchen Sterbegeld-Versicherungen sind optional sogenannte Assistance-Leistungen wie die Vermittlung eines Bestatters vor Ort als Zusatz versicherbar.

In den meisten Police gilt gemäß den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen eine Wartezeit von zum Beispiel sechs Monaten oder von vier Jahren. Stirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, wird ein in den Vertragsbedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt. In vielen Policen kann auch vereinbart werden, dass bei Unfalltod die Wartezeitregelung nicht gilt und die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt wird. Liegt der Todestag der versicherten Person nach der Wartezeit, wird die gesamte Versicherungssumme an den Begünstigten gezahlt.

Die Prämienhöhe für eine Sterbegeldversicherung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Vertragsabschluss ab. Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss, desto niedriger ist der Beitrag. Die Einzahlphase beträgt in der Regel 20 Jahre oder besteht üblicherweise bis zu einem Höchstalter von 85 Jahren. Bei einigen Versicherern ist statt einer kontinuierlichen Zahlweise auch eine Einmalzahlung möglich.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen