ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

So bleibt ein Malheur bezahlbar

Prinzipiell muss jeder, der einen Schaden anrichtet, auch dafür haften. Wird durch die eigene Fahrlässigkeit sogar jemand verletzt, können die anfallenden Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen schnell auch im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich liegen. Mit einer passenden Versicherungslösung lässt sich dieses Risiko absichern.

Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet jeder für alle Schäden, die er unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe. Egal ob man also versehentlich eine teure Vase beim Besuch eines Freundes umwirft und beschädigt oder aus Unaufmerksamkeit beim Fahrradfahren einen Fußgänger anfährt und ihn dabei verletzt, als Schadensverursacher muss man für die Folgen einstehen. Und zwar notfalls mit dem gesamten bisherigen und auch künftigen Einkommen und Vermögen.

Besonders wenn Personen verletzt wurden, kann das nämlich sehr teuer werden. Denn der Unfallverursacher muss oftmals nicht nur ein Schmerzensgeld und die notwendigen medizinischen Behandlungskosten zahlen, sondern auch die durch den Unfall verursachten dauerhaften Einkommensausfälle übernehmen.

Nicht nur die Familie ist abgesichert

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung ist man vor solchen finanziellen Risiken geschützt. Sie übernimmt zum einen den Schaden, den ein Versicherter versehentlich verursacht hat, und schützt ihn so vor den finanziellen Folgen. Die Privathaftpflicht-Versicherung wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab. Wenn dazu ein Rechtsstreit notwendig ist, übernimmt sie auch die anfallenden Prozesskosten.

Die vor Kurzem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) neu herausgegebene Broschüre „Die private Haftpflichtversicherung“ erklärt, für wen und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Neben dem Versicherungsnehmer sind unter anderem auch sein Ehepartner und die minderjährigen Kinder versichert. Selbst ein unverheirateter Lebensgefährte und/oder erwachsene Kinder können unter bestimmten Bedingungen in die Police mit eingeschlossen werden.

Geschützt sind die Versicherten beispielsweise für Schäden, die sie als Fußgänger, beim Fahrradfahren, beim Sport, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursachen, aber auch für die sie als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder als Eltern belangt werden. Detailliert wird beispielsweise erklärt, wann genau Eltern für ein Fehlverhalten ihrer minderjährigen Kinder haften müssen.

Sinnvolle Zusätze

Des Weiteren gibt es Erläuterungen zu Zusatzbausteinen, die teils optional im Rahmen einer Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert werden können. So lässt sich mittlerweile in vielen Policen unter anderem die Absicherung von Forderungsausfall-Schäden miteinschließen. Forderungsausfälle sind Schäden, die jemand selbst durch einen Dritten erleidet und dafür kein Geld vom Schädiger bekommt, weil dieser keine Privathaftpflicht-Police oder auch sonst kein Vermögen hat. Bei einem bestehenden Forderungsausfallschutz erhält der Versicherte seinen Schaden von seiner Versicherung ersetzt.

Es wird aber auch darauf eingegangen, in welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung nicht leistet, wie zum Beispiel bei einer vorsätzlichen Schädigung. Außerdem gibt es Hinweise dazu, was im Schadenfall für eine problemlose Schadenregulierung zu beachten ist.

Die 20-seitige Broschüre kann kostenlos unter der Rufnummer 0800 3399399 angefordert werden. Außerdem steht sie als PDF auf den Internetseiten des GDV zum Download bereit.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen