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So können Unternehmer Einbrecher abschrecken

2013 verzeichnete die Polizei rund 140.000 Einbruchdiebstähle in Gewerbeobjekte. Der Gesamtschaden durch Einbrecher beträgt jährlich rund mehrere Hundert Millionen Euro. Ein umsichtiges Verhalten und geeignete Vorkehrungen könnten jedoch einige Schäden verhindern oder zumindest die Schadenhöhe reduzieren. Tipps dazu gibt es von der Versicherungswirtschaft und der Polizei.

Egal ob Handwerksbetriebe, Kneipen, Kioske, Ladenlokale, Lager- und Produktionsstätten oder auch Restaurants – jeder Gewerbebetrieb kann Opfer eines Einbrechers werden.

2013 wurden 140.186 Fälle von Einbruchdiebstahl aus Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen polizeilich erfasst. Das entspricht einem Rückgang im Vergleich zu 2012 um knapp vier Prozent. Seit 2008 ist die Zahl der Einbrüche um fast 14 Prozent zurückgegangen.

Die Folgen eines Diebstahls

Dass ein Einbruch hauptsächlich in abgelegenen Gewerbegebieten „auf der grünen Wiese“ oder unbewohnten, nachts menschenleeren Büro- und Geschäftshäusern in den Innenstädten geschieht, ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Denn genauso häufig sind nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. auch Objekte inmitten bewohnter Gebiete betroffen – vor allem da diese häufig nur unzureichend gesichert sind.

Beliebte Diebesbeute sind laut GDV insbesondere Waren, Bargeld, Maschinen, Büroausstattung oder andere hochwertige Ausrüstungsgegenstände. Häufig werden auch die Einrichtung oder wichtige Geschäftsunterlagen und -daten zerstört oder beschädigt. In der Folge solcher Schäden kann es schnell zu Produktionsausfällen oder Betriebsstillständen kommen, die im Extremfall sogar die Insolvenz der Firmen nach sich ziehen können. Doch mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen und der passenden Absicherung kann man das Risiko deutlich reduzieren.

Insbesondere bei Gewerbeobjekten scheitern die Täter häufig an Sicherungstechniken wie Einbruchmeldeanlagen oder mechanischen Sicherungen. Denn viele Einbrecher sind Gelegenheitstäter ohne Profi-Ausrüstung, die sich von sichtbarer Sicherungstechnik abschrecken lassen.

Sicherheitstipps

Da trotzdem immer noch zwei von drei Einbrüchen gelingen, hat der GDV zusammen mit dem Tochterunternehmen VdS Schadenverhütung GmbH und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Schadenprävention die Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ verfasst. Die 48-seitige Broschüre ist bei jeder Polizeidienststelle erhältlich und kann im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Wichtige Tipps, um sich vor ungebetenen Besuchern zu schützen:

  • Einbauen von mechanischen Sicherungen. Voraussetzung dafür sind stabile Wände, Decken und Böden. Darüber hinaus Einbau von geprüften einbruchhemmenden Türen und Fenstern.
  • Nachträgliches Sichern von Türen, Ganzglastüren, automatischen Schiebetüranlagen, Durchgängen und Schaufenstern durch Rollläden, die am besten innenseitig montiert werden.
  • Alarmanlage durch qualifizierte Unternehmen einbauen lassen. Eine Liste mit Adressen ist bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen in vielen Bundesländern erhältlich.
  • Installation einer Videoüberwachung. Diese hat eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher und kann der Polizei wichtige Informationen für die Täterverfolgung liefern.
  • Kooperation mit einem qualifizierten Wach- und Sicherheitsunternehmen, das die Polizei frühzeitig alarmieren kann.
  • Für eine ausreichende Beleuchtung sorgen: Diese ersetzt allein allerdings keine technischen Sicherungen.
  • Gebäude oder Grundstücke einfrieden: Mauern oder Zäune wirken wie Barrieren.

Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe

Außerdem wird geraten, direkt am Gebäude – insbesondere an einbruchsgefährdeten Stellen – eine Bepflanzung durch hohe und dichte Hecken oder Sträucher zu vermeiden. Denn diese bieten Einbrechern gegebenenfalls eine gute Deckung. Ebenfalls gefährlich sind gebäudenahe Bäume, die von Langfingern eventuell als Aufstiegshilfe genutzt werden könnten. Gleiches gilt auch für Leitern und Mülltonnen oder ähnliche bewegliche Gegenstände, die als Kletterhilfe missbraucht werden könnten. Deshalb sollten diese möglichst ein- oder angeschlossen werden, so ein weiterer Tipp.

Als weitere Hilfe haben GDV, VdS und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333) entwickelt.

Diese Richtlinien helfen Unternehmern dabei, ein speziell auf den eigenen Betrieb zugeschnittenes Sicherungskonzept mit bedarfsgerechten und effektiven Schadenverhütungs-Maßnahmen zu erstellen, um so das Einbruchdiebstahl-Risiko reduzieren.



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