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So kann die Firma beruhigt in den Urlaub gehen

Wird ein Betrieb im Rahmen von Betriebsferien oder einer saisonalen Produktions-Unterbrechung für eine gewisse Zeit ganz oder teilweise stillgelegt, bleiben Gefährdungen für das Inventar und die Immobilie weiterbestehen. Dauerhafte Gefahren sind unter anderem wetterbedingte Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Starkregen. Einige Risiken wie Brandstiftung, Diebstahl und Vandalismus erhöhen sich sogar. Welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.
Befinden sich für eine gewisse Zeit, zum Beispiel während der Betriebsferien, einer saisonalen Stilllegung oder einer Produktionsumstellung keine oder nur wenige Mitarbeiter im Firmengebäude oder in den entsprechenden Produktionshallen, erhöhen sich einige Risiken im Vergleich zum laufenden Betrieb.

Beispielsweise kann sich in fast leeren Hallen ein Brand unbemerkt ausbreiten, wenn nicht technische Einrichtungen Alarm schlagen. Menschenleere Firmen unterliegen zudem einer erhöhten Vandalismus- und Einbruch-Diebstahl-Gefahr, da Fremde mehr Zeit haben, um unerkannt in ein Betriebsgelände oder Firmengebäude einzudringen.

Betriebsferien sinnvoll nutzen
Unternehmer können diese Risiken vermindern, wenn sie die Betriebsferien oder den geplanten Stillstand für eine gründliche Wartung und Überprüfung der Produktionsanlagen und Sicherheits-Einrichtungen nutzen.

Zum einen sind dadurch wenigstens einige Mitarbeiter vor Ort, was die genannten Risiken eines leer stehenden Betriebes verringert, zum anderen erfolgt damit eine Optimierung der Anlagen und Sicherheitsvorkehrungen, was sich später positiv auf den laufenden Betrieb auswirkt. Vor einer Betriebsstilllegung ist es immer ratsam, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Prinzipiell sollte zum Beispiel die Funktionsbereitschaft der vorhandenen Sicherheits-Einrichtungen und -Anlagen überprüft und sichergestellt werden.

Es gibt aber auch andere Sicherheitsvorkehrungen, mit deren Hilfe sich im Vorfeld ein hoher Schutz vor dem Zutritt Unbefugter erreichen lässt, mögliche Brandquellen aufspüren und beseitigen sowie die Immobilie und das Inventar gegen Naturereignisse wie Sturm oder Hochwasser schützen lassen. Nach Angaben der VdS Schadenverhütung GmbH, einem Tochterunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., gibt es einige Maßnahmen, die sich bereits in der in der Praxis bewährt haben.

Sicherheitsvorkehrungen vor dem Betriebsstillstand
Unter anderem sollten stillgelegte Maschinen und sämtliche Zubehörteile gründlich gereinigt, konserviert und nötigenfalls mit Schutzhüllen versehen werden, um sie in funktionsbereitem Zustand zu halten. Sicherheits-Anlagen und -Einrichtungen, beispielsweise zur Brandvermeidung und -bekämpfung, sollten so gewartet sein, dass sie jederzeit einsatzbereit sind.

Vor einer Betriebsstilllegung empfiehlt es sich auch alle Räume gründlich zu reinigen und Abfälle umgehend aus den Firmenräumen zu entfernen und zu beseitigen, denn das begrenzt die Brandgefahren durch das Minimieren möglicher Brandlasten. Prinzipiell sind beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster unverzüglich zu reparieren, um es Dieben nicht zu leicht zu machen. Stillgelegte Betriebsstätten sollten am besten regelmäßig bewacht und inspiziert werden, um mögliche Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und beseitigen zu können.

Der VDS bietet online diverse Hintergrund-Informationen und Schutzmaßnahmen, wie sich Betriebe gegen Einbruch, Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden sowie gegen sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung auch bei Betriebsstilllegungen schützen können. Abgerundet wird diese Hilfe durch das Standardwerk der Versicherer zum Brandschutz in Gewerbe- und Industriebetrieben (VdS 2000), das im Anhang bereits zahlreiche Muster-Checklisten für die Praxis als Orientierungshilfe enthält.

Versicherungsschutz erhalten
Zahlreiche Risiken, die auch bei Normalbetrieb eintreten können, lassen sich durch diverse Versicherungspolicen abdecken. Damit der Versicherungsschutz nicht während der Betriebsferien oder der saisonalen Betriebsunterbrechung gefährdet ist, ist es wichtig, dass alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für den Betrieb besteht, über die geplante Betriebsstilllegung rechtzeitig informiert werden.

Dies gilt zum einen für die Versicherer, bei denen eine Gebäudeversicherung für das Betriebsgebäude, eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung, eine Elektronik- und/oder Maschinenversicherung oder auch eine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Police besteht. Zum anderen sollten auch die Versicherungs-Unternehmen, über die die Betriebs- und/oder Gebäudehaftpflicht-Police abgeschlossen wurde, informiert werden.

Nur so ist es den Versicherern möglich, die bestehende Gefährdungseinschätzung zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren sowie den Versicherungsschutz an die geänderten Risiken anzupassen, damit im Schadensfall die Absicherung passt. 

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