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So kostet ein Brand nicht die finanzielle Existenz

Kommt es zu einem Brand, egal ob man selbst, ein anderer oder ein technischer Fehler dafür verantwortlich ist, ist neben der Verletzungsgefahr auch das Risiko hoch, dass man sein gesamtes Hab und Gut verliert und zudem andere geschädigt werden. Welche Absicherungen sinnvoll sind.

(verpd) Es gibt zahlreiche Risiken, die zu einem Brand führen können, von einer versehentlich umgestoßenen brennenden Kerze über überhitztes Fett in einer Bratpfanne bis hin zu einem technischen Defekt an einem Elektrogerät oder an elektrischen Leitungen. Gerade in einer Wohnung kann sich ein Brand rasend schnell ausbreiten und sogar auf eine Nachbarwohnung oder ein nebenstehendes Haus übergreifen. Der Brandverursacher hat damit ein doppeltes Haftungsrisiko, was ohne einen passenden Schutz auch zum finanziellen Desaster führen kann.

Ein kleinerer Brandschaden – wie ein Brandloch in einer Tischdecke oder ein angesengter Teppichboden –, den man selbst erleidet oder auch verursacht hat und dafür aufkommen muss, ist meist finanziell noch problemlos zu verkraften. Breitet sich ein Feuer jedoch aus und brennt dadurch ein komplettes Zimmer, ein ganzes Haus oder sogar zusätzlich noch die Nachbarwohnung nieder, kann das ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten.

Eine Absicherung für Brandschäden, die das eigene Hab und Gut betreffen, bietet beispielsweise eine Hausrat- und Gebäudeversicherung.

Wenn der Hausrat …

Eine Hausratversicherung ersetzt zum Beispiel Brandschäden am Inventar der versicherten Wohnung wie Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Computer und Bücher sowie entsprechende Folgeschäden, die zum Beispiel durch das Löschwasser entstanden sind. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die Kosten, die notwendig sind, um beschädigte Gegenstände zu reparieren oder neu zu kaufen.

Wichtig dabei ist, dass die vereinbarte Versicherungssumme der Police mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Ist sie jedoch niedriger, besteht eine sogenannte Unterversicherung, was im Schadenfall zu einer anteiligen Leistungskürzung führen kann. Für bestimmte Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und Antiquitäten gelten nicht selten in der Hausrat-Police festgelegte Entschädigungsgrenzen.

… oder das ganze Haus brennt

Eine Gebäudeversicherung übernimmt die Reparatur- oder Wiederherstellungs-Kosten für das versicherte Haus und die fest mit der Immobilie verbundenen Teile wie verklebte Teppiche, Einbaumöbel oder Sanitäranlagen, wenn diese durch Brand beschädigt oder zerstört wurden. Sinnvoll ist es, in der Gebäudeversicherung eine Neuwertentschädigung zu vereinbaren. In den meisten Policen wird dementsprechend bereits ein sogenannter gleitender Neuwert angeboten, der auch die steigenden Bau- und Materialpreise berücksichtigt.

Im Versicherungsfall spielt bei der Neuwertentschädigung in der Regel eine durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung des versicherten Objektes dann keine Rolle. Es werden dadurch die Kosten übernommen, die notwendig sind, um beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen.

Grob fahrlässig gehandelt

Wer jedoch einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat, beispielsweise, weil er eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht hat und diese ein danebenstehendes Adventsgesteck in Brand setzt, riskiert, auf einem Teil der Schadenskosten sitzen zu bleiben.

Denn laut geltendem Recht können die Schadensleistungen der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung bei grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig gekürzt werden. Viele Versicherer bieten jedoch zum Teil gegen Aufpreis an, solche Schäden in der entsprechenden Police komplett oder bis zu einem bestimmten Höchstwert mitzuversichern.

Wenn man andere schädigt …

Eine der wichtigsten Policen ist die Privathaftpflicht-Versicherung. Sie übernimmt Schäden die der Versicherte einem anderen versehentlich zugefügt hat. Dies gilt auch für Brandschäden, zum Beispiel, wenn man als Versicherter in der Wohnung eines Bekannten versehentlich eine Kerze umstößt und dadurch einen Brandschaden am Inventar verursacht. Versichert ist aber auch, wenn man durch ein fahrlässiges Verhalten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern andere schädigt und für den Schaden aufkommen muss.

Versichert sind in einer Privathaftpflichtpolice in der Regel der Versicherungskunde selbst sowie sein Ehepartner und seine minderjährigen Kinder, aber oft auch seine volljährigen Kinder, die noch in der Berufsausbildung sind und eine in der Police genannte Altersgrenze noch nicht erreicht haben.

Gefährdete Nachbarschaft

Übrigens: Wer fahrlässig einen Brand im eigenen Haus verursacht, das auf das Nachbarhaus übergreift oder das Feuer, der Rauch und/oder das Löschwasser andere schädigt, muss für diesen Schaden komplett aufkommen. Ist der Brandverursacher über eine Privathaftpflicht-Police versichert, übernimmt diese auch solche Schäden, die einem anderen versehentlich zugefügt wurden.

Ein Hausbesitzer oder auch ein Mieter muss jedoch nicht nur bei Fahrlässigkeit für Schäden aufkommen, die ein Dritter erleidet, sondern auch, wenn ein Brand aufgrund eines technischen Defekts in seiner Wohnung entstanden ist und auf ein Nachbarhaus übergreift. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 193/10).

Unschuldig und dennoch in der Haftung

Muss für einen Brand ein anderer haften, übernimmt in der Regel zwar zunächst die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung des Geschädigten, sofern er solche Policen hat, den Schaden. Doch die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherer verlangen üblicherweise dann vom Unfallverursacher oder demjenigen, in dessen Wohnung der Brand entstanden ist, die Schadensleistung zurück (Regress).

Hat der Unfallverursacher, der den Brand fahrlässig verursacht hat oder bei dem der Brand in dessen Wohnung wegen eines technischen Defektes ausgebrochen ist, eine Privathaftpflicht-Police, würde diese dann den entstandenen Schaden des Geschädigten erstatten. Besonders wichtig bei der Privathaftpflicht-Versicherung ist, dass die Deckungssumme möglichst hoch ist, damit auch solche Brandschäden komplett vom Versicherer bezahlt werden können. Ist die vereinbarte Deckungssumme zu niedrig, müsste der Versicherte den Rest der Schadenhöhe aus der eigenen Tasche zahlen.

Vorteil: Neuwert statt Zeitwert

Tipp: Bei einem Brandschaden, den ein anderer verursacht hat, kann es sinnvoll sein, den Schaden von der eigenen Hausratversicherung erstatten zu lassen, auch wenn diese dann Regress am Brandverursacher nimmt.

Denn im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung des Brandverursachers, die nur den Zeitwert beschädigter oder zerstörter Sachen übernimmt, wird im Rahmen einer Hausratversicherung in der Regel der höhere Neuwert ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und Abnutzung.



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