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So kostet eine Renovierung nicht den Versicherungsschutz

Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einer Immobilie gefährden unter Umständen den Versicherungsschutz der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung, wenn der Versicherer nicht darüber informiert wurde. Daher sollte jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer sich bereits vor Beginn entsprechender Baumaßnahmen mit dem jeweiligen Versicherer in Verbindung setzen und sein Vorhaben melden.
Es gibt diverse Begleitumstände bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, die zu einem erhöhten Risiko für die Immobilie führen kommen. Beispielsweise erleichtert ein aufgestelltes Baugerüst es Dieben, über die oberen Stockwerke in ein Haus zu gelangen. Auch eine provisorisch angebrachte Dacheindeckung, die das Haus für Sturmschäden anfälliger macht, erhöht während eines Umbaus das Schadenrisiko.

Gefahrenänderungen müssen gemeldet werden
Diese Umstände stellen für die Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung somit eine sogenannte Gefahrerhöhung dar. Entsprechend den Vertragsbedingungen müssen derartige Änderungen der Risikoverhältnisse dem Versicherer, bei dem die Police besteht, gemeldet werden. Solche baulichen Veränderungen an der Immobilie, auch wenn sie nur vorübergehend sind, müssen daher vom Versicherungskunden dem jeweiligen Versicherer vorab gemeldet werden.

Geschieht dies nicht, und ist die Gefahrerhöhung mit die Ursache dafür, dass es überhaupt zum Schaden gekommen ist, kann der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherer die Schadensleistung in einem der Schwere der Schuld angemessenen Verhältnis kürzen.

Risikogerechte Versicherungsprämie
Je nach Umstand kann der Versicherer für die Zeit der Gefahrerhöhung einen Prämienzuschlag verlangen. Der Grund dafür: Versicherer nehmen für die Kalkulation der normalen Prämie immer durchschnittliche Risikoverhältnisse als Rechenbasis an. Versicherungskunden, die ein überdurchschnittlich hohes Risiko versichern möchten, müssen daher Zuschläge zahlen.

Alle anderen Versicherten, die keine besondere Gefahren aufweisen, müssen nur die günstigere Normalprämie zahlen, damit sie nicht zusätzlich für Risiken beitragsmäßig belastet werden, die sie selbst gar nicht haben. Doch auch wenn eine erhöhte Gefahr besteht, ist es für den betroffenen Immobilienbesitzer rein rechnerisch auf alle Fälle sinnvoller, einen Prämienzuschlag in Kauf zu nehmen als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen. 

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