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So lassen sich mit einer legalen Verjüngung Prämien sparen

Der Beitrag einer Lebens- oder Krankenversicherung ist in der Regel umso niedriger, je jünger man beim Vertragsabschluss ist. Im gewissen Rahmen ist es sogar möglich, sich versicherungstechnisch zu verjüngen, um Kosten zu minimieren.

(verpd) Die Höhe des Versicherungsbeitrages in der Kranken- und in der Lebensversicherung hängt unter anderem davon ab, wie alt der Versicherte bei Vertragsbeginn war. Mit einer erlaubten Rückdatierung oder auch einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung lässt sich diesbezüglich einiges einsparen.

In der Lebens- und Krankenversicherung ist das Alter, ab dem ein Versicherungsschutz beginnen soll, maßgeblich für die Beitragsberechnung.

Nicht immer ist jedoch das Alter bei Vertragsabschluss auch tatsächlich das maßgebliche Alter (das sogenannte Eintrittsalter), nach dem sich der Versicherungsbetrag berechnet. Diesbezüglich ist sogar eine Verjüngung auf dem Papier möglich.

Legale Rückdatierung

Grundsätzlich weicht im Rahmen einer Lebens- oder Krankenversicherung bei manchen Versicherungstarifen dieses für die Beitragshöhe maßgebliche tarifliche Eintrittsalter vom tatsächlichen Lebensalter ab. So beginnt bei zahlreichen Lebensversicherern das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem eigentlichen Geburtstag der versicherten Person. Diverse Krankenversicherer wiederum rechnen als Eintrittsalter einfach das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.

Daher kann es günstiger sein, bei Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung den Versicherungsbeginn in die Vergangenheit zu legen und dafür ein paar Monate rückwirkend zu bezahlen, um jünger eingestuft zu werden und eine entsprechend günstigere Prämie zu erhalten. Diese legale Rückdatierung des Versicherungsbeginns, und zwar auch vor dem eigentlichen Tag des Vertragsabschlusses, ist sowohl in der Kranken- als auch in der Lebensversicherung möglich und reduziert in beiden Fällen dauerhaft die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien.

Beispiel: Bei manchen Krankenversicherern wäre ein 1990 Geborener bei einem Vertragsbeginn, der zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 liegt, 30 Jahre alt, nämlich 2020 minus 1990. Würde man den Vertragsbeginn statt wie geplant nun zum Beispiel nicht auf den 1. April 2020 setzen, sondern auf den 1. Dezember 2019 vorverlegen, berechnet sich die Prämie nach dem 29. Lebensjahr (2019 minus 1990). Inwieweit sich eine solche Rückdatierung lohnt, sollte man vorab beim Versicherungsvermittler erfragen.

Alter und Gesundheitszustand konservieren

In der Krankenversicherung besteht aber auch die Möglichkeit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung. Eine Anwartschaft bietet noch mehr Vorteile als ein rückdatierter Versicherungsbeginn, denn damit erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie sie bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. Man konserviert also die gesundheitlichen Konditionen und, wenn vereinbart, auch das Eintrittsalter, nach denen sich die Versicherungsprämie später berechnet.

Außerdem wird in der Regel auf eine erneute Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn der eigentlichen Krankenversicherung verzichtet – während der Zeit der Anwartschaft eingetretene Krankheiten führen somit nicht zu einer höheren Prämie und nicht zu Risikoausschlüssen. Die Anwartschaft-Police ist eine vorgeschaltete Versicherung, die dann sinnvoll ist, wenn die private Krankenversicherung erst später wieder greifen soll, wie dies beispielsweise bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge der Fall sein kann.

Auch für bisher privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden oder aus sonstigen Gründen vorübergehend die Versicherungspflicht-Grenze für eine private Krankenversicherung unterschreiten, kann eine Anwartschaft-Police sinnvoll sein. Das Gleiche gilt für privat krankenversicherte Selbstständige, die nur vorübergehend sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt sind, oder privat Krankenversicherte, die zeitweise im Ausland leben und dort krankenversichert sind.



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