ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

So stabilisiert die Riester-Rente das Versorgungsniveau

Die staatlich geförderte Altersvorsorge spielt eine zunehmend wichtigere Rolle für die Ruhestandsbezüge. Dies ist dem aktuellen Rentenversicherungs-Bericht 2019 der Bundesregierung zu entnehmen.

(verpd) Die Höhe des Rentenniveaus liegt derzeit bei rund 48 Prozent. Ein Riester-Rentenvertrag kann auf Jahre gesehen das Rentenniveau auf über 50 Prozent stabilisieren. Dies ist ein Ergebnis des jüngst veröffentlichten Rentenversicherungs-Berichts 2019. Der Bericht beruht auf Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Um das Versorgungsniveau eines Rentenbeziehers darzustellen, wird jedes Jahr das sogenannte Nettorentenniveau, auch Sicherungsniveau vor Steuern genannt, ermittelt. Dabei wird errechnet, wie hoch die gesetzliche Nettoaltersrente eines Standardrentners im Vergleich zum Nettoeinkommen – beides ohne Berücksichtigung des Steuerabzugs – eines Durchschnittsverdieners im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Ein Standardrentner ist eine Person, die bis zum Rentenbeginn 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsjahres-Einkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlte. 2019 betrug das Nettorentenniveau 48,2 Prozent. Über 50 Prozent hatte das Niveau zuletzt im Jahr 2011 gelegen. Dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellten „Rentenversicherungs-Bericht 2019“ ist zu entnehmen, wie man mit staatlicher Hilfe das Rentenniveau erhöhen kann.

Mit Riester das Versorgungsniveau anheben

Aus den Modellrechnungen, die dem Rentenversicherungs-Bericht zugrunde liegen, zieht das BMAS nämlich folgenden Schluss: „Das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente kann über den gesamten Vorausberechnungs-Zeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 51 Prozent und gut 53 Prozent gehalten werden.“

Die Modellrechnung bezieht sich auf einen Standardrentner, der in einen staatlich geförderten Riester-Vertrag vier Prozent des Bruttoeinkommens inklusive der staatlichen Zulagen eingezahlt hat und daher jedes Jahr die maximale Zulagenförderung erhält. Nach der Modellrechnung hätte der Standardrentner beim Rentenzugang in 2019 eine Riester-Rente von 101 Euro im Monat. Einschließlich seiner Bruttostandardrente von 1.487 Euro käme der Modellrentner zusammen auf 1.589 Euro Brutto vor Steuern – und damit auf ein Versorgungsniveau vor Steuern von 51,4 Prozent.

Im Jahr 2025 bekäme ein Standardrentner, wenn er 2025 Jahr erstmalig eine gesetzliche Altersrente bezieht, eine monatliche Bruttorente von 1.753 Euro. Zusammen mit 183 Euro aus der Riester-Vorsorge wäre das laut Modellrechnung eine Gesamtversorgung von 1.936 Euro. Dies entspricht nach den BMAS-Berechnungen einem Versorgungsniveau vor Steuern von 53,2 Prozent. Hierbei sollte aber nicht vergessen werden, dass die Kaufkraft eines Euro im Jahr 2025 aufgrund der Inflation geringer sein wird als heute.

Gesetzliche Rente allein reicht nicht

Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern mache deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen werde, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen, so ein Fazit des Rentenversicherungs-Berichts 2019. „In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen“, wird in der Publikation hervorgehoben.

Einen Anspruch auf eine staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages hat jeder, der unmittelbar förderberechtigt ist, wie gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte, sowie deren Ehepartner. Der Mindesteigenbetrag je Riester-Sparer beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr. Die volle Förderung, also die maximale Grundzulage von 175 Euro und die volle Kinderzulage gibt es jedoch nur, wenn der Riester-Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt.

Die Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, sind es jährlich bis zu 300 Euro – gibt es für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommen. Maximal 2.100 Euro der eingezahlten Prämien inklusive der Zulagen sind jährlich steuerlich absetzbar. Auf Wunsch informiert ein Versicherungsvermittler über die Riester-Rente und über weitere Altersvorsorgelösungen, um die Einkommenslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewünschten Alterseinkommen unter Berücksichtigung der Inflation abzusichern.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen