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So viele wechselten zur privaten Krankenversicherung

Auch letztes Jahr wechselten wieder mehr Personen hierzulande von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung als umgekehrt, wie eine Statistik belegt.

(verpd) Neben Selbstständigen können auch gut verdienende Arbeitnehmer wählen, ob sie in allen Bereichen privat oder gesetzlich krankenversichert sein möchten. Wie der Verband der privaten Krankenversicherer e.V. jüngst bekannt gab, sind zum dritten Mal in Folge mehr Personen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt als umgekehrt. Bei vielen dürfte insbesondere der bessere Leistungsumfang der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein Grund sein, warum sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden.

Hierzulande gibt es zwei Krankenversicherungs-Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), deren Träger die Krankenkassen sind, und die private Krankenversicherung (PKV), die von privaten Krankenversicherern getragen wird. Laut des Verbandes der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) wechselten 2020 circa 144.800 Personen von der GKV zur PKV und nur 123.400 von der PKV zur GKV. Somit wechselten rund 21.400 Menschen mehr zur PKV als zur GKV. Bereits in den beiden Jahren davor wechselten mehr Personen von der GKV zur PKV als umgekehrt.

Und das, obwohl sich nicht jeder komplent in der PKV krankenversichern kann. Denn für Arbeitnehmer besteht bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe, der sogenannten Versicherungspflicht-Grenze, eine Pflicht, sich in der GKV zu versichern. In der Regel können sich – bis auf wenige Ausnahmen – jedoch Gutverdiener, die über dieser Einkommensgrenze liegen, sowie unabhängig vom Einkommen auch Nichterwerbstätige, Selbstständige, Studierende und Beamte entscheiden, ob sie in der GKV oder in der PKV versichert sein möchten.

Unterschiede zwischen den Krankenversicherungs-Systemen

Beide Krankenversicherungs-Systeme unterscheiden sich unter anderem beim Versicherungsumfang und bei der Art der Beitragsberechnung. In der GKV sind die Leistungen, die ein GKV-Versicherter in Anspruch nehmen kann, in einem Leistungskatalog gesetzlich geregelt. Bei der PKV lässt sich dagegen der Versicherungsumfang in einem Krankenversicherungs-Vertrag, den man bei einem privaten Krankenversicherer abschließt, in großen Teilen frei vereinbaren.

So bietet zum Beispiel eine PKV anders als die GKV je nach Vertragsvereinbarung eine freie Wahl zwischen Ärzten und Kliniken mit oder ohne Kassenzulassung sowie eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Zudem können viele Behandlungs- und Therapiemethoden, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der GKV nicht oder nur zum Teil übernehmen, wie Osteopathie und alternative Heilbehandlungen, in einer PKV-Police als Leistungsumfang mitversichert werden. Auch einige Zusatzkosten, die ein GKV-Versicherter für Arzneien und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte sowie für einen höherwertigen Zahnersatz übernehmen muss, fallen bei einem PKV-Versicherten je nach Vertragsvereinbarung nicht oder nur in einem geringeren Umfang an.

Unterschiedliche Beitragsermittlung

Während die Beitragshöhe bei der GKV in erster Linie vom Einkommen abhängt, orientiert sie sich für einen PKV-Versicherten am vereinbarten Leistungsumfang, am Alter und am Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss beziehungsweise bei Versicherungsbeginn. Ändert sich der Gesundheitszustand nach Versicherungsbeginn, führt das nicht zu einer Erhöhung des Beitrages der PKV. Grundsätzlich gilt: Je jünger man beim Abschluss eines PKV-Vertrages ist, desto günstiger ist in der Regel die Prämie.

Mit einer meist optional vereinbarten Selbstbeteiligung lässt sich in der PKV die Prämienhöhe zudem reduzieren – dies ist bei der GKV nicht möglich. Bei der GKV und auch bei der PKV kann es zu Beitragsanpassungen kommen, beispielsweise wenn die Ausgaben für Gesundheitsleistungen gestiegen sind. In den letzten zehn Jahren sind die Beitragseinnahmen bis 2021 je Versicherten in der GKV im Schnitt um 3,3 Prozent und in der PKV um 3,0 Prozent gestiegen.

Grundlegende Informationen zur Beitragsberechnung der PKV, aber auch darüber, wie man die Beitragshöhe beeinflussen kann, enthält die downloadbare Broschüre des PKV-Verbandes „Die Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung

Wann sich ein Arbeitnehmer privat krankenversichern kann

Wie bereits erwähnt, hängt es von der Einkommenshöhe ab, inwieweit man als Arbeitnehmer von der GKV in die PKV wechseln kann. Die gesetzliche Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresbruttoverdienst über der Versicherungspflicht-Grenze liegt, sofern im nächsten Jahr das Gehalt ebenfalls höher ist als die dann gültige Versicherungspflicht-Grenze.

Um beispielsweise seit dem 1. Januar 2021 in der GKV versicherungsfrei zu sein und damit in die PKV wechseln zu können, muss man ein Bruttojahresgehalt in 2020 von über 62.550 Euro und in 2021 von mehr als 64.350 Euro haben. Wer nach Ende der Versicherungspflicht vorerst als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleibt, unterliegt für einen späteren Wechsel in die PKV einer Kündigungsfrist in der GKV von zwei Monaten zum Monatsende.

Um zum Beispiel zum 1. Juni 2021 zur PKV zu wechseln, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. März 2021 bei der bisherigen Krankenkasse eingehen. Etwas anderes gilt beim Jobwechsel: „Wer ein Arbeitsverhältnis neu aufnimmt oder den Arbeitgeber wechselt – und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflicht-Grenze hat –, ist ab Beginn des Beschäftigungs-Verhältnisses versicherungsfrei“, so der PKV-Verband. Mit dem Jobwechsel kann man dann ohne Kündigungsfrist von der GKV zur PKV wechseln.

Ergänzungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte

War man bisher als Arbeitnehmer tätig und kündigt den Job, um künftig als Selbstständiger oder Freiberufler zu arbeiten, kann man unabhängig von der künftigen Einkommenshöhe auch ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit von der GKV in die PKV wechseln. Doch auch wer in der GKV pflichtversichert ist oder freiwillig GKV-versichert bleiben möchte, sich jedoch einen besseren Versicherungsschutz wünscht als ihn die GKV bietet, kann sich ergänzende Leistungen mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung sichern.

Derartige Ergänzungspolicen von privaten Krankenversicherern gibt es unter anderem für die ambulanten, stationären und zahntechnischen Bereiche. Die Policen übernehmen je nach Vereinbarung ganz oder anteilig die Kosten für Brillen, Heilpraktiker- und/oder Zahnarztbehandlung, einen höherwertigen Zahnersatz oder auch eine Einzelzimmer-Unterbringung oder eine Chefarztbehandlung in einer Klinik, die die GKV nicht übernehmen.

Mehr Informationen zur PKV, beispielsweise zu den Wahl- und Wechselmöglichkeiten, erhält man im Webauftritt des PKV-Verbandes oder auch bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch auch darüber, wie sich ein individuell gewünschter Krankenversicherungs-Schutz realisieren lässt.



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