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So werden die Beerdigungskosten nicht zum Problem

Ein Trauerfall kann für die Hinterbliebenen auch aufgrund der Beerdigungskosten zu einer finanziellen Bürde werden. Wer seine Angehörigen davor schützen will, sollte frühzeitig handeln.

(verpd) Eine einfache Beerdigung kostet je nach Bestattungsart in der Regel zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Wer sicher gehen möchten, dass seine Angehörigen dadurch nicht finanziell überlastet werden, kann diese Ausgaben schon zu Lebzeiten mit einer Sterbegeldversicherung absichern.

Es gibt zahlreiche Kosten, die bei einer Beerdigung anfallen: von den Grabgebühren über die Kosten für eine Überführung, einen Sarg, eine Urne, einen Grabstein bis hin zu den Ausgaben für Blumenschmuck, Traueranzeigen und eine Trauerfeier. Hinzu kommen eventuell noch Kosten für die jahrelange Grabpflege.

Damit die Angehörigen, die meist nicht nur für die Organisation, sondern auch für die Kosten der Beerdigung zuständig sind, nicht finanziell überlastet werden, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung, wie sie von vielen Lebensversicherern angeboten wird, abzuschließen.

Absicherung der Beerdigungskosten

Wie bei einer Lebensversicherung zahlt auch eine Sterbegeldversicherung nach dem Ableben des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme an den vom Versicherungskunden festgelegten Begünstigten. Der Versicherungskunde kann auch bei einer solchen Police festlegen, wer im Todesfall die versicherte Leistung erhält. Dieser Begünstigte sollte sinnvollerweise für die Organisation der Beerdigung und die Kostenübernahme der Beerdigungskosten zuständig sein.

Wurde kein Begünstigter in der Police festgelegt, wird die fällige Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben oder vom Versicherungskunden per Testament bestimmten Erben ausbezahlt. In manchen Sterbegeld-Policen kann neben der Auszahlung der Versicherungssumme zudem vereinbart werden, dass der Versicherer ein bestimmtes Bestattungsinstitut mit der Beerdigung beauftragt.

Einige Sterbegeldversicherer arbeiten aber auch mit Bestattungsinstituten zusammen, die, wenn vom Versicherungskunden gewünscht, die Beerdigung organisieren sowie durchführen und die Kosten dafür direkt mit dem Versicherer abrechnen.

Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen

Wie bei einer Lebensversicherung auch richtet sich die Beitragshöhe für eine Sterbegeldversicherung nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss: Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag.

Im Gegensatz zu einer normalen Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung muss man jedoch beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung meist nur wenige oder auch gar keine Gesundheitsfragen beantworten.

Eine weitere Besonderheit: Die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung sind bis höchstens zum Ende einer vereinbarten Einzahlungsdauer oder maximal bis zu einem bestimmten Höchstalter, in der Regel bis zum 65., 75. oder 85. Lebensjahr des Versicherten zu zahlen. Bei manchen Versicherern kann man anstatt einer kontinuierlichen Zahlweise auch eine Einmalzahlung wählen.

Wünsche für die eigene Beerdigung

Bei Sterbegeldpolicen, für die zur Beantragung keine oder nur wenige Gesundheitsfragen vom Versicherten zu beantworten sind, ist in der Regel auch eine Wartezeit für das Auszahlen der vollen Versicherungsleistung in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegt. Je Policenvereinbarung kann diese Wartezeit zwischen sechs und 48 Monaten ab Vertragsbeginn betragen.

Verstirbt der Versicherte innerhalb der Wartezeit, wird ein in den Vertragsbedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Versicherungssumme – häufig die bisher eingezahlten Beiträge – ausgezahlt. Tritt der Tod innerhalb der Wartezeit aufgrund eines Unfalles ein, verzichten viele Versicherer auf die Wartezeit und zahlen die volle oder sogar doppelte Versicherungssumme aus. Wer individuelle Wünsche und Vorstellungen für seine eigene Beerdigung hat, sollte diese noch zu Lebzeiten mit den Angehörigen besprechen, oder eine Bestattungsverfügung erstellen.

Bei dieser Verfügung kann man die gewünschten Vorgaben zum Beispiel zur Bestattungsart, zur Ausführung des Sarges und des Grabsteins sowie zur Trauerfeier angeben. Zudem sollte auch auf eine bestehende Sterbegeldversicherung – sofern eine solche Police vorhanden ist – hingewiesen werden. Die Bestattungsverfügung sollte bei einem Angehörigen, beim Pfarramt oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.



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