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So wird ein Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich

Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt bringt nicht selten organisatorische, aber auch persönliche Probleme mit sich. Sei es durch die eigene Abwesenheit von Zuhause, der Familie und von der Arbeit oder durch die teils dicht gedrängte Bettenbelegung in den Krankenhauszimmern. Wer als Patient bestimmte Dinge beachtet, kann selbst dazu beitragen, dass ein stationärer Aufenthalt möglichst komfortabel und ohne Probleme verläuft.
Prinzipiell ist es ratsam, einen geplanten Klinikaufenthalt bereits frühzeitig dem Arbeitgeber, aber auch seinem Umfeld wie der Familie und Freunden mitzuteilen. Wenn Nahestehende über den Zeitpunkt und die Dauer des Klinikaufenthaltes informiert werden, können sie sich darauf einstellen. Private oder berufliche Termine, die in diese Zeit fallen, sollten zudem vorab verschoben oder abgesagt werden.

Wer Kinder, einen Haushalt, Haustiere und/oder Zimmerpflanzen hat, sollte sich möglichst früh um eine adäquate Versorgung beispielsweise durch Verwandte, Freunde und/oder Nachbarn kümmern. Damit beispielsweise Einbrecher nicht durch einen überfüllten Briefkasten darauf hingewiesen werden, dass die Wohnung oder das Haus derzeit unbewohnt ist, ist es sinnvoll jemanden zu beauftragen, den Postkasten regelmäßig zu entleeren und mögliche Postzustellungen entgegenzunehmen.

Wenn ein Elternteil in der Klinik ist
Wenn ein gesetzlich krankenversicherter Elternteil eines Kindes ins Krankenhaus muss und der andere Elternteil oder eine andere im gleichen Haushalt lebende Person nicht für das Kind sorgen kann, gibt es einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Zudem muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden.

Auch wenn die Haushaltshilfe von der Kasse genehmigt ist, beträgt die Zuzahlung für den Patienten zehn Prozent der täglichen Gesamtkosten für jeden Kalendertag, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro pro Kalendertag. Im Rahmen eines durch Schwangerschaft oder Entbindung notwendigen Klinikaufenthaltes wird keine Zuzahlung für eine Haushaltshilfe verlangt.

Wenn der andere Elternteil oder ein Angehöriger die Kindesbetreuung übernimmt und dafür unbezahlten Urlaub einreicht, besteht normalerweise die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse den Verdienstausfall oder die Fahrtkosten ganz oder teilweise ersetzt. Allerdings sollte man grundsätzlich vorher bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Die wichtigsten Unterlagen
Für eine reibungslose stationäre Aufnahme im Krankenhaus sollte der Patient zur Anmeldung folgende Unterlagen dabeihaben: Einweisungsschein des Arztes und die Versichertenkarte, oder als Privatpatient Name, Adresse und Mitgliedsnummer der privaten Krankenversicherung. Bei einer eventuell bestehenden Krankenhaus-Zusatzversicherung sind zudem die Angaben wie Versicherungsart, Versicherungsnummer und Name des Versicherers wichtig.

Verlangt werden häufig auch der Name und die Anschrift des Hausarztes und des behandelnden Facharztes sowie Name und Telefonnummer eines nahestehenden Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person.

Meist werden auch Angaben zu Vorerkrankungen und bereits durchgeführten Operationen verlangt. Zur Unterstützung einer optimalen ärztliche Versorgung sollten insbesondere vorhandene Röntgenbilder, Laborbefunde, Arztberichte, der Impfpass, bekannte Allergien und Krankheiten sowie persönliche Medikamente oder eine entsprechende Medikamentenliste bei der Anmeldung angegeben werden.

Grundausstattung für den Klinikaufenthalt
Einige Maßnahmen helfen, leichter im Krankenhausalltag zurechtzukommen. Aus Platzgründen ist es zweckmäßig, die dafür notwendigen alltäglichen und persönlichen Bedarfsgegenstände in einer Tasche statt in einem Koffer einzupacken.

Für eine Woche Klinikaufenthalt empfiehlt sich die Mitnahme von beispielsweise vier Nachthemden oder Schlafanzügen, einem Bademantel, je einem Paar Hausschuhe und fester Schuhe, Unterwäsche und Socken oder Strümpfen für acht Tage, drei Waschlappen und vier bis sechs Handtüchern.

Zu den notwendigen Badartikeln zählen Zahnbürste, -creme und -becher, Reinigungstabletten für Gebissträger, Seife, Shampoo, Gesichts- und Hautcreme, verordnete Heil- und Hilfsmittel, Kamm oder Bürste, eventuell Haarbänder oder -spangen, Föhn, Nagelpflegeset und Papiertaschentücher. Männer sollten zudem ihre Rasierutensilien wie Rasierschaum, -pinsel und -klingen oder Rasierapparat mit Reinigungsbürste nicht vergessen. Frauen müssten eventuell noch Binden beziehungsweise Tampons mit einpacken.

Worauf verzichtet werden sollte
In einigen Krankenhäusern müssen für die Benutzung von Telefon und TV spezielle Wertkarten gekauft werden. Daher ist die Mitnahme von Kleingeld sinnvoll. In den meisten Krankenhäusern gibt es zudem einen Kiosk, wo Zeitungen oder Verbrauchsartikel wie Zahncreme gekauft werden können.

Nicht zu vergessen sind außerdem persönliche Gegenstände wie die Brille und/oder das Hörgerät, Schreibzeug, Armbanduhr und eventuell das private Telefon- und Adressbuch. Bücher, Zeitungen und Rätselhefte können zudem gegen Langeweile helfen. Ist der Patient ein Kind, empfiehlt es sich, ein Kuscheltier sowie kleine Spiele mit einzupacken.

Stationäre Patienten sollten auf die Mitnahme von teurem Schmuck, größeren Geldbeträgen, Auto- und Haustürschlüsseln sowie nicht regelmäßig einzunehmenden Medikamente verzichten. Müssen diese Dinge mitgeführt werden, weil beispielsweise kein Angehöriger die Schlüssel verwahren kann, sollte man die Klinikverwaltung nach einer sicheren Verwahrung für die Wertgegenstände fragen.

Kostenschutz
Gesetzlich Krankenversicherte, die als Klinikpatienten optimal behandelt und komfortabel untergebracht werden möchten, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen, sollten an eine Krankenhauszusatz-Versicherung denken – und zwar bevor ein Krankenhausaufenthalt geplant ist.

Je nach vereinbartem Tarif übernimmt eine derartige Police beispielsweise die privatärztliche Behandlung durch einen Chefarzt oder andere Spezialisten und/oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung vergütet dem Versicherten für jeden Tag, an dem er stationär behandelt wurde, einen in der Police festgelegten Betrag.

Damit könnte der Patient unter anderem die durch den Klinikaufenthalt zusätzlich anfallenden Kosten, wie die gesetzlich vorgeschriebene Krankenhauszuzahlung von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage, aber auch sonstige Kosten, zum Beispiel für die Versorgungskosten von Haustieren, bestreiten. Wir, ARNOLD & PARTNER, beraten Sie gern darüber, wie Sie sich Ihren Wünschen entsprechend absichern können. 

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