ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

So wird ein unerwarteter Anlagenausfall kalkulierbar

Ein unvorhergesehener Maschinen- oder Anlagenausfall kann für ein Unternehmen nicht nur wegen der Reparaturkosten empfindlich teuer werden. Doch dieses Kostenrisiko lässt sich absichern.

(verpd) In vielen Firmen sind die Fertigungs- oder Bearbeitungsanlagen und -maschinen die Basis für den Erfolg. Fällt eine solche Maschine oder Anlage aus einem nicht vorhersehbaren Grund aus, bedeutet ein solcher ungeplanter Stillstand ein hohes finanzielles Risiko. Denn neben den Aufwendungen für die Reparatur oder den Ersatz der Anlage muss das betroffene Unternehmen meist mit weiteren Folgekosten sowie mit Ertragsausfällen rechnen.

Die Anschaffungs- und Wartungskosten für eine betriebliche Anlage oder Maschine sind in der Regel bekannt. Meist unkalkulierbar sind dagegen der Zeitaufwand sowie die Reparatur- und Folgekosten, die ein ungeplanter Maschinen- oder Anlagenausfall mit sich bringen kann. Und die Gefahren, die ein solches Szenario auslösen können, sind vielfältig: von Brand und Wasserschäden über technische Störungen wie eine Überspannung oder ein Materialfehler bis hin zu Bedienungs- oder Wartungsfehlern.

Damit der Ausfall behoben wird, fallen oft nicht nur Kosten für die Ersatzteile, sondern eventuell auch für externe Spezialisten und Monteure und/oder teure Sonn- und Feiertagszuschläge für interne Mitarbeiter, die für die Reparatur notwendig sind, sowie De-, Remontage- und Frachtkosten an. Um die Betriebsstörung möglichst klein zu halten, können weitere Ausgaben für Leihgeräte oder eine komplette Ersatzproduktion notwendig werden. Kommt es dennoch zum Betriebsstillstand, muss mit Ertragsausfällen und möglichen Konventionalstrafen gerechnet werden.

Absicherung vom Betriebsinventar gesamt …

Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch passende Versicherungslösungen an, mit denen sich nahezu alle teils unkalkulierbaren Kosten bei einem plötzlichen Anlagen- oder Maschinenausfall absichern lassen. Die Versicherungsprämien für eine solche Absicherung sind im Gegensatz zu den im Schadenfall unabsehbaren Schadenkosten für den Unternehmer eine kalkulierbare Größe.

Eine Basisabsicherung bietet eine Geschäfts- oder auch Inhaltsversicherung. Sie leistet bei einem versicherten Schaden für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Betriebsinventars. Dazu zählen das Mobiliar, die IT- und Kommunikationsgeräte, Waren und Vorräte sowie die betrieblichen Maschinen und Anlagen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl, bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Hagel.

In vielen Geschäfts- oder auch Inhaltsversicherungs-Verträgen können auch Schäden durch sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder Lawinen im Rahmen einer sogenannten Elementarschaden(zusatz)-Versicherung mitversichert werden.

… und von Maschinen und Anlagen im Speziellen

Ergänzend dazu leistet eine meist als separate Police angebotene Maschinenversicherung bei zahlreichen weiteren Risiken, die einen unerwartenden Maschinen- oder Anlagenschaden verursachen können. Versichert sind damit zum Beispiel Schäden, die auf Störungen bei den Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen, auf Konstruktions-, Ausführungs- oder Materialfehler oder auch auf einen Kurzschluss, eine Überspannung oder Frost zurückzuführen sind.

Selbst Maschinen- oder Anlagenschäden durch Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz Dritter sind mit einer solchen Police abgesichert. Erstattet werden in der Regel die notwendigen Ersatzteil-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, die Lohnkosten inklusive möglicher Sonn- und Feiertagszuschläge sowie sonstige vereinbarte Aufwendungen wie Entsorgungs-, De- und Remontage- sowie Transportkosten.

Versicherbar sind in einer Maschinenversicherung in der Regel stationäre Maschinen und Anlagen wie Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Mess- und Regeltechnikanlagen sowie Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen. Dazu zählen zum Beispiel Dreh-, Fräs-, Druck- und Falzmaschinen, Schneid-, Schweiß- und Lackieranlagen, Pressen, Turbinen, Generatoren, Kessel, Kompressoren und Pumpen.

Versicherungsschutz für fahrbare Maschinen

Es gibt zudem Maschinen- beziehungsweise Maschinenkasko-Versicherungspolicen, die fahr- und transportierbare Maschinen gegen die genannten Gefahren absichern. Dazu zählen unter anderem mobile Mess-, Prüf-, Werkstatt- und Sicherungsmaschinen, Baumaschinen wie fahrbare Krane, Betonmischanlagen, Bagger, Pumpen, Walzen, aber auch landwirtschaftliche Maschinen, Hub- und Gabelstapler sowie fahrbare Silos und Förderanlagen.

Da manche fahrbaren Maschinen wie Bagger zulassungspflichtige Fahrzeuge sind und damit nicht unter den Schutz einer Inhaltsversicherung fallen, sind in der Maschinenkasko-Police üblicherweise auch Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Sturm, Explosion oder Überschwemmung mitversichert.

Bei einem Totalschaden wird im Rahmen einer Maschinen- oder Maschinenkasko-Versicherung je nach Vereinbarung entweder der Neuwert oder der Zeitwert, also der Wert, den die Maschine unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch noch hat, erstattet.

Betriebsstörungen möglichst vermeiden

Doch nicht nur die Reparatur- oder Wiederbeschaffungs-Kosten bei einem Anlagenausfall lassen sich im Rahmen einer Geschäftsinhaltspolice und ergänzend dazu einer Maschinen(kasko)-Versicherung absichern. Von einer bestehenden Maschinenmehrkosten-Versicherung werden auch die Ausgaben übernommen, die notwendig sind, um die durch einen versicherten Maschinen- oder Anlagenschaden bedingte Betriebsstörung abzuwenden oder wenigstens möglichst kurz zu halten.

Solche Ausgaben können zum Beispiel für Leihmaschinen, alternative Fertigungsverfahren, die Vergabe von Lohnaufträgen an Fremdunternehmen und/oder den Zukauf von Fertig- oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung anfallen, um eine Ausweichproduktion zu ermöglichen. Damit lassen sich Ertragsausfälle durch ungeplante Maschinen- und Anlagenausfälle verhindern oder zumindest vermindern sowie zugesagte Liefertermine einhalten und eventuell vereinbarte Konventionalstrafen vermeiden.

Die versicherten Schadenursachen sind in der Police beziehungsweise in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen geregelt und üblicherweise die gleichen, wie sie in der Maschinenversicherung genannt wurden, also vom Materialfehler bis hin zum Bedienungsfehler.

Damit der Maschinenstreik nicht in den Ruin führt

Für eine umfassende Absicherung von Betrieben, die sich gegen die Folgen eines möglichen ungeplanten Betriebsstillstandes schützen wollen, bietet die Versicherungswirtschaft zudem eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung an. Nicht immer kann nämlich verhindert werden, dass es durch ein Risiko – vom Brand bis hin zur Sabotage – zur Betriebsunterbrechung und damit zum Ertragsausfall kommt.

Durch die weiterlaufenden Fixkosten wie Leasing-, Pacht- und Mietkosten, Kreditverpflichtungen sowie Löhne und Gehälter kann ein Unternehmen aufgrund einer Betriebsstörung, die mehrere Tage oder gar Wochen dauert, schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt diese und andere fortlaufenden Betriebskosten und in der Regel auch den entgangenen Gewinn, die durch eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Schadens entstanden sind.

Die Versicherungsleistung berechnet sich anteilig für die Zeit, bis das Unternehmen wieder planmäßig arbeiten kann, höchstens bis zum in der Police vereinbarten Entschädigungszeitraum, auch Haftzeit genannt. Maximal wird die vereinbarte Versicherungssumme bezahlt.

Ertragsausfall durch ungeplanten Maschinenausfall

Als versicherte Risiken gelten bei einer normalen Betriebsunterbrechungs-Police meist Betriebsstörungen aufgrund von Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die versicherten Risiken entsprechen nämlich in der Regel denen einer normalen Geschäfts- beziehungsweise Inhaltsversicherung. Bei der Betriebsunterbrechungs-Police werden jedoch nicht der Sachschaden, sondern die finanziellen Folgen der Betriebsunterbrechung ersetzt.

Ergänzend dazu ersetzt eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auch die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung, wenn diese durch einen Sachschaden verursacht wurde, der üblicherweise in der Maschinenversicherung abgedeckt ist. Versicherte Risiken sind also Betriebsstörungen zum Beispiel aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers bis hin zur fehlerhaften Bedienung oder der mutwilligen Zerstörung durch Dritte der versicherten Anlage oder Maschine.

Auch hier übernimmt die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht den entstandenen Sachschaden, sondern die finanziellen Folgen der durch den Schaden bedingten Betriebsunterbrechung.



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