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Sommerzeit ist Gewitterzeit

Im Jahre 2011 wurden fast zwei Millionen Blitze alleine in Deutschland gezählt. 1,7 Millionen davon, also insgesamt 87 Prozent, zwischen Juni und September. Doch so beeindruckend Blitze auch sind, sie verursachen jedes Jahr mehrere Millionen Euro Sachschaden und fordern Menschenleben. Daher kann es für den Einzelnen lebenswichtig sein, bestimmte Verhaltensregeln bei einem Gewitter einzuhalten.
Nach Angaben des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) werden alleine in Deutschland jährlich rund 800 Menschen direkt von Blitzen getroffen. Dabei gibt es durchschnittlich etwa 130 Verletzte und drei bis sieben Todesfälle. Blitzeinschläge sind zudem eine der häufigsten Ursachen von Gebäudebränden.

Wenn ein Gewitter naht
Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Blitzschäden: den direkten Einschlag und den durch einen Blitz verursachten Überspannungsschaden. Nicht nur der direkte Blitzeinschlag ist für Menschen lebensgefährlich.

Auch Personen, die sich in der Nähe eines vom Blitz getroffenen Gegenstands befinden, sind gefährdet. Denn dabei kann es zu einem Blitzüberschlag auf den Menschen kommen, zu gesundheitlichen Schäden durch eine mehrere Tausend Volt hohe Berührungsspannung oder zu Verletzungen durch Explosion oder Brand.

Kündigt sich ein Gewitter an, sollte man frühzeitig einen sicheren Ort aufsuchen. Die Nähe der Gewitterfront kann über die Schallgeschwindigkeit geschätzt werden. Der Schall legt in drei Sekunden etwa einen Kilometer zurück. Liegen zwischen dem Auftreten eines Blitzes und dem darauffolgenden Donner weniger als zehn Sekunden, ist das Gewitter bereits gefährlich nahe und man hat in der Regel weniger als zehn Minuten Zeit, um einen sicheren Ort zu erreichen.

Lebensrettende Verhaltensmaßnahmen
Grundsätzlich bieten Gebäude mit Blitzableitern und Fahrzeuge mit einer Ganzmetallkarosserie wie Autos einen hohen Schutz vor gefährlichen Blitzeinwirkungen. Zudem sollten große Objekte wie Bäume im Abstand von zehn Metern, Masten oder Außenwände im Abstand von drei Metern zur Person liegen, da hohe Gegenstände häufiger vom Blitz getroffen werden als niedrigere. Auch Gewässer, Sportplätze, Aussichtstürme und Dachterrassen, Zelte sowie Cabriolets und Zweiräder sind Anziehungspunkte für Blitze und sollten bei einem herannahenden Gewitter verlassen werden.

Überrascht einen das Gewitter im Freien und besteht keine Möglichkeit mehr, sich in Sicherheit zu bringen, sollte man mit eng aneinandergestellten Füßen in die Hocke gehen. Auch unter Brücken oder in Mulden ist die Gefahr relativ gering. Zudem sollten keine stromleitenden Gegenstände wie Metallmasten und -leitungen, Zäune, aber auch nasse Wände und Bäume berührt sowie Schirme, Stöcke und Arbeitsgeräte wie Rechen getragen werden, denn sie ziehen Blitze an.

Weitere umfassende Informationen zum Thema Blitzschutz für Personen und auch für das Eigentum bietet die Webseite www.vde.com/vorblitzenschuetzen des VDE. Unter anderem sind hier die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen bei Gewitter im Straßenverkehr, beim Sport, beim Camping und in den Bergen erklärt.

Eigentumsschutz
Um das Hab und Gut zu schützen, empfiehlt sich ein äußerer Blitzschutz am Gebäude (Blitzableiter). Sinnvoll ist zudem ein Überspannungsschutz. Dazu gibt es sogenannte Grob- und Feinschutzgeräte. Grobschutzgeräte, die ein Elektro-Fachunternehmen im Verteilerkasten installieren kann, verhindern, dass Fehlstrom, der durch einen Blitzeinschlag im Umkreis von mehreren Hundert Metern entstehen kann, in den Hausstromkreis fließt.

Um Endgeräte wie Fernseher, Stereoanlagen und Computer vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlags zu schützen, werden zudem spezielle Feinschutzstecker gegen Überspannungsschäden angeboten, die einfach zwischen Steckdose und Gerät eingefügt werden. Der Feinschutz kann die Restenergie abfangen, die trotz der anderen Absicherungen durchgedrungen ist. Doch selbst bei einer Komplettabsicherung des Gebäudes mit technischen Blitzschutzsystemen können Schäden auftreten.

Es gibt jedoch eine finanzielle Absicherung. Für direkte Blitzschäden am Haus und an mit dem Haus verbundenen Gegenständen leistet beispielsweise die Gebäudeversicherung. Für Schäden durch Blitzeinschläge am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden ohne die direkte Einwirkung eines Blitzes, also reine Überspannungsschäden an Elektrogeräten und an der Heizungssteuerung, sind meist weder in der Hausrat- noch in der Gebäudepolice automatisch abgedeckt. Sie können aber im jeweiligen Vertrag oftmals mitversichert werden.

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