ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Sorgenfrei auf die Skipiste

Zwar ist die Verletztenzahl der Wintersportler in den letzten Jahren gesunken. Doch nach einer Statistik der Auswertungsstelle für Skiunfälle verunfallen jährlich immer noch über 40.000 deutsche Skifahrer so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Eine gesetzliche Absicherung vor den finanziellen Folgen ist bei derartigen Sportverletzungen meist nicht oder nur lückenhaft vorhanden. Jeder Wintersportler sollte sich daher um einen passenden Versicherungsschutz kümmern, bevor er auf die Piste geht.
Passiert beim Ski- oder Snowboardfahren oder beim Rodeln ein Unfall, muss der Betroffene unter Umständen mit möglichen Einkommenseinbußen, Schadenersatzzahlungen oder auch zu begleichenden Rettungskosten rechnen, wenn eine private Absicherung fehlt.

Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Freizeit nicht. Auch bei einer durch einen Unfall verursachten Invalidität wird das bisherige Einkommen durch die gesetzliche Absicherung nicht oder nur anteilig weitergezahlt. Verletzt man darüber hinaus durch unvorsichtiges Verhalten beim Wintersport einen anderen, muss man für den entstandenen Schaden aufkommen. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, die den Einzelnen, und zwar nicht nur beim Wintersport, gegen derartige finanzielle Risiken schützen.

Verletzt im Ausland
Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher insbesondere bei Auslandsreisen sinnvoll. Sie übernimmt nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch die Rückführung von Verletzten in die Heimat, wenn es medizinisch notwendig ist.

Unfall mit bleibenden Folgen
Wer bleibende Schäden davonträgt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.

Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Unfallverletzungen dauerhaft geschädigt sein und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Wer beim Wintersport einen anderen schädigt
Doch nicht nur ein Unfall, bei dem man sich verletzt hat, kann ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz teuer werden. Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet nämlich jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in voller Höhe. Dies gilt auch für Wintersportler, die beispielsweise durch ihr Verhalten einen anderen Ski- oder Snowboardfahrer geschädigt haben.

Neben den möglichen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden sowie Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Nicht immer ist eine Rettung kostenlos
Nicht zu vergessen sind auch die Rettungskosten beispielsweise durch die Bergwacht. Für Bergungs- und Transportkosten, die entstehen, weil eine Person krank oder verletzt wurde, kommt – zumindest in Deutschland – meist die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung auf.

Im Ausland sowie für alle anderen Kosten, also beispielsweise bei Such- oder Bergungseinsätzen ohne Verletzte, kann es sein, dass die Kosten an der geretteten oder gesuchten Person hängen bleiben. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung lassen sich diese Kosten zumindest für den Auslandsaufenthalt oftmals mit abdecken. In einer privaten Unfallversicherung können weltweit anfallende Bergungs- und Rettungskosten in der Regel bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten. 

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