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Sorgenfreier Gebrauchtwagenkauf

Letztes Jahr wechselten rund 8,66 Millionen Kraftfahrzeuge den Besitzer. Allerdings gibt es auch immer wieder Ärger, wenn zum Beispiel der gekaufte Gebrauchtwagen nicht hält, was versprochen wurde.

(verpd) Beim Autokauf spielen nicht nur Fakten, sondern oftmals auch Emotionen eine wichtige Rolle. Doch gerade dies kann den Blick auf die Realität verstellen. Das böse Erwachen kommt dann im Nachhinein, wenn eventuell vorhandene Mängel, Schäden oder Manipulationen aufkommen. Wie man solchen Ärgernissen vorbeugen kann.

Rund 7,3 Millionen der 8,66 Millionen Kfz-Umschreibungen, die es im vergangenen Jahr bei den Zulassungen gegeben hat, bezogen sich auf Pkws, die zu 95 Prozent von Privatpersonen erworben wurden. Einen Anteil von 20,7 Prozent daran hatten im Jahr 2017 sehr junge Fahrzeuge, die noch keine zwei Jahre alt waren, so eine aktuelle Statistik des Kraftfahrtbundesamtes. Doch auch bei den jungen Autos wird beim Gebrauchtwagenkauf häufig betrogen, nämlich insbesondere durch. Tachomanipulationen.

Gerade modernen Autos sieht man es nämlich kaum an, ob diese erst 40.000 oder bereits 140.000 Kilometer gefahren wurden. Hinzu kommt, dass Tachomanipulationen schnell und ohne viel Aufwand durchzuführen sind und sich der Zeitwert dadurch um mehrere Tausend Euro erhöhen kann; die Verlockung ist also groß.

Kilometerstand auf Plausibilität prüfen

Die Polizei schätzt, dass an jedem dritten Fahrzeug der Kilometerstand „geschönt“ wurde, wobei sich der Fahrzeugwert im Durchschnitt geschätzt um 3.000 Euro erhöht. Der Käufer bleibt dabei nicht nur auf dem finanziellen Schaden sitzen, sondern es kann auch sein, dass wichtige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wie zum Beispiel der Wechsel des Zahnriemens nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Angesichts dieser Zahlen ist ein gesundes Misstrauen beim Autokauf also durchaus angebracht.

Interessenten sollten sich deshalb vom Verkäufer unter anderem die Berichte der Hauptuntersuchungen der vergangenen Jahre sowie bisherige Reparatur- und Wartungsbelege vorlegen lassen. Viele Werkstätten tragen den Kilometerstand bei jeder Reparatur und Wartung ein, sodass hier ohne große Mühe eine Fahrzeughistorie nachgefragt werden kann. Außerdem bieten Werkstätten und anerkannte Prüfstellen wie die Dekra e.V., der Technische Überwachungsverein (TÜV) oder die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH entsprechende Schnelltests an.

Zudem kann man einen Wagen sowohl von einer Fachwerkstatt als auch von einer Prüfstelle komplett überprüfen lassen. Bei diesem kostenpflichtigen Check durch die Spezialisten ist sichergestellt, dass nichts Wichtiges vergessen wurde. Verkäufer mit einem reinen Gewissen sollten in aller Regel nichts gegen einen solchen Test einzuwenden haben.

Mit der Checkliste überprüfen

Wer den Wunschwagen selber überprüfen möchte, sollte idealerweise einen Kfz-Experten mitnehmen. Grundsätzlich sollten Autos nur bei Tageslicht und wenn es nicht regnet angesehen werden, weil bei Regen und in der Nacht viele Schäden nicht zu erkennen sind.

Es gibt Checklisten von Kfz-Experten, die zusammenfassen, worauf man im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs sonst noch bei der Begutachtung eines Pkws achten sollte und welche Funktionen zu überprüfen sind. Eine entsprechende Checkliste kann beispielsweise beim ADAC kostenlos herungergeladen werden. Die bekannten Gebrauchtwagenportale, wie www.autoscout24.de oder www.mobile.de bieten ebenfalls solche Checklisten zum kostenlosen Donwload an.

Eine solche Checkliste sollte Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Zudem sollte man unbedingt auch eine Probefahrt durchführen, denn nur so lässt sich beispielsweise überprüfen, ob die Bremsen, die Stoßdämpfer oder auch das Fahrverhalten des Wagens in Ordnung sind. Außerdem sollte man auf Geräusche achten und alle elektrischen Helfer und Komfortfunktionen des Fahrzeugs ausprobieren.

Absicherungs-Möglichkeiten

Üblicherweise unterliegen Kfz-Händler, die einen Gebrauchtwagen verkaufen, mindestens einer einjährigen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) oder geben eine ein- oder zweijährige Gebrauchtwagengarantie. Hat ein gebraucht gekaufter Pkw bereits bei der Übergabe an den Käufer einen Mangel, den der Käufer jedoch erst nach dem Kauf und während der Gewährleistungsfrist feststellt, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung für die Mängelbeseitigung aufkommen.

Privatpersonen, die einen Gebrauchtwagen verkaufen, können eine solche Sachmängelhaftung ausschließen, was meistens der Fall ist. Manche Versicherer bieten jedoch für mehr Sicherheit beim Autokauf eine Gebrauchtwagen-Versicherung an, die beispielsweise bei Schäden an Motor und Getriebe oder anderen Bauteilen, welche nach dem Kauf in einem in der Police festgelegten Zeitraum oder vereinbarten Kilometerleistung auftreten, leistet.

Eine solche Versicherung kann je nach Anbieter vom Käufer oder auch vom Verkäufer abgeschlossen werden. Die Prämie ist in der Regel abhängig von Modell, Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs. Und noch eine weitere Form der Absicherung beim Gebrauchtwagenkauf: Kommt es nach einem Kauf zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer, kann dem Käufer eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Versicherung weiterhelfen, denn sie trägt Anwalts- und Prozesskosten, wenn vorab eine Leistungszusage eingeholt wurde.



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