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Sozialausgaben: Fast eine Billionen Euro

Die Summe aller Sozialleistungen in Deutschland war im vergangenen Jahr nach Angaben des Arbeits- und Sozialministeriums auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Bekannt gegeben wurde auch, welche Sozialleistungen anteilig die meisten Kosten verursachten.

(verpd) Die Ausgaben für die Sozialleistungen betrugen in 2017 knapp 970 Milliarden Euro. Das ist betragsmäßig der bisher höchste Wert. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Jahre, bei denen der prozentuale Anteil der Sozialleistungsausgaben gegenüber dem erreichten nominalen Bruttoinlandsprodukt noch höher war. Den größten Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialleistungen hatten die gesetzliche Renten- und die gesetzliche sowie private Krankenversicherung.

Vor Kurzem hat Bundesminister Hubertus Heil vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Bericht über das Sozialbudget 2017 veröffentlicht. In der Summe stiegen die Sozialausgaben im vergangenen Jahr um 3,9 Prozent auf 965,5 Milliarden Euro, das ist der bisher höchste Wert. Die Zuwachsrate bei den Sozialausgaben fiel etwas höher aus als das nominale Wirtschaftswachstum von 3,8 Prozent.

Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag die Sozialleistungsquote im Berichtsjahr bei 29,6 Prozent. Das ist der bisher vierthöchste Wert. Der prozentuale Anteil des Sozialbudgets im Vergleich zum BIP war nur in 2003 mit 29,8 Prozent, in 2010 mit 29,9 Prozent und in 2009 mit 30,6 Prozent höher.

Was unter dem Sozialbudget zu verstehen ist

Laut BMAS werden im Bericht „Sozialbudget 2017“ die in Deutschland „erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung“ dargestellt. Sozialleistungen sind gemäß BMAS Ersatzleistungen „für den vorübergehenden oder dauernden Verlust des Arbeitseinkommens und Sachleistungen, die als vorbeugende, lindernde oder wiederherstellende Leistungen oder zum Ausgleich besonderer Belastungen“ dienen.

Berücksichtigt werden im Bericht Sozialleistungen, welche „von besonderen Einrichtungen, von Gebietskörperschaften oder von Betrieben bei bestimmten Tatbeständen (Risiken) freiwillig oder aufgrund von gesetzlichen, satzungsmäßigen oder tarifvertraglichen Regelungen“ gezahlt werden. Die Berichtsdaten enthalten jedoch keine Leistungen, die eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit erfordern oder im Rahmen individueller Vereinbarungen erfolgen.

Erfasst werden im Bericht unter anderem Leistungen der Sozialversicherungen, also der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, sowie bestimmte Leistungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Aber auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, Versorgungswerke sowie Kindergeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög und Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sind im Sozialbudget 2017 erfasst.

Ausgabenanteil der einzelnen Institutionen

Betrachtet man die einzelnen Institutionsarten, wurden 60,8 Prozent der Sozialausgaben, und damit rund 579.500 Millionen Euro, von den Sozialversicherungen erbracht – alleine 30,3 Prozent von der gesetzlichen Renten- und 22,8 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach folgen Förder- und Fürsorgesysteme mit 18,4 Prozent wie Kindergeldleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitslosenhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und andere.

9,3 Prozent der gesamten Sozialausgaben trugen die Arbeitgeber zum Beispiel in Form von Entgeltzahlungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung. 7,7 Prozent entfielen auf die Systeme der öffentlichen Dienste (Beamtenpensionen, Familienzuschläge, Beihilfen). 3,5 Prozent trugen sogenannte Sondersysteme wie die private Kranken- und Pflegeversicherung, Versorgungswerke und Alterssicherung der Landwirte. 0,2 Prozent der Gesamtausgaben entfielen auf Entschädigungssysteme wie Wiedergutmachungen und Lastenausgleich.

Ein Ausgabenrückgang im Vergleich zu 2016 war nur bei den Entschädigungssystemen mit minus 4,7 Prozent und bei den einzelnen Leistungsarten Sozialhilfe (minus 4,8 Prozent), Wohngeld (minus 1,1 Prozent) und der Arbeitslosenversicherung (minus 0,2 Prozent) zu verzeichnen. Die Ausgaben für die betriebliche Altersversorgung änderte sich nicht. Die größte Ausgabensteigerung wurde bei der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 25,4 Prozent plus und der privaten Pflegeversicherung (plus 21,0 Prozent) festgestellt. Alle anderen Leistungsarten stiegen im einstelligen Prozentbereich an.

402,6 Milliarden Euro für die Bereiche Krankheit und Invalidität

Bei den Sozialausgaben entfielen 40,3 Milliarden Euro auf Verwaltungs- und sonstigen Kosten. Betrachtet man die ausbezahlten Leistungen – ohne die Verwaltungs- und sonstigen Kosten – nach Personengruppen und Ereignissen wie Alter (Rentner), Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Hinterbliebene, Kinder oder Eltern, wurden dafür insgesamt 925,2 Milliarden Euro aufgewandt.

Der größte Teil der Ausgaben mit knapp 402,6 Milliarden Euro wurde für die Bereiche Krankheit und Invalidität ausgegeben. Weitere hohe Kostengebiete waren mit 356,6 Milliarden Euro das Alter und die Hinterbliebenen, mit fast 106,4 Milliarden Euro Kinder, Mutterschaft und Ehegatten. Danach folgen mit 31,8 Milliarden Euro die Arbeitslosigkeit, mit 18,1 Milliarden Euro das Wohnen und mit 9,9 Milliarden Euro die allgemeine Lebenshilfe.

Finanziert wurden die gesamten Sozialausgaben von 965,5 Milliarden Euro insbesondere von Einnahmen durch die Sozialbeiträge und durch Zuschüsse des Staates. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen auf 1.023,4 Milliarden Euro, was einen Finanzierungssaldo von 57,9 Milliarden ergibt. Der Hauptanteil der Einnahmen stammte mit 65,0 Prozent von den Sozialbeiträgen, konkret 34,2 Prozent von den Arbeitgebern und 30,8 Prozent von den Sozialversicherten wie Arbeitnehmern. 33,4 Prozent der Einnahmen kamen aus Zuschüssen des Staates.



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