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Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung für das Motorrad

Wer einen günstigen Versicherungsschutz für sein Motorrad möchte, sollte auf bestimmte Kriterien achten.

(verpd) Ein Motorradfahrer muss nicht auf einen umfassenden Versicherungsschutz verzichten, um dennoch eine möglichst günstige Kfz-Versicherung für sein Krad zu bekommen. Insbesondere bezüglich des Schadenfreiheitsrabatts, der die Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrages grundlegend beeinflusst, gibt es einige Einsparvarianten.

Motorradfahrer, die nur einige Monate im Jahr, beispielsweise von April bis Oktober ihre Maschine fahren möchten, können ihr Krad mit einem Saisonkennzeichen anmelden. Denn dann ist die Kfz-Versicherung in der Regel um einiges billiger, als wenn das Fahrzeug mit einem normalen Kennzeichen zugelassen ist. Während beim Saisonkennzeichen der Kfz-Versicherungsbeitrag nämlich nur für die vereinbarte Nutzungsdauer berechnet wird, muss beim normalen Kennzeichen die Kfz-Prämie für das ganze Jahr bezahlt werden, sofern das Krad das ganze Jahr angemeldet war.

Beim Saisonkennzeichen kann eine zusammenhängende Nutzungszeit zwischen zwei und elf Monaten pro Kalenderjahr gewählt werden. Außerhalb des Nutzungszeitraums besteht für das Krad im öffentlichen Bereich jedoch kein Versicherungsschutz und darf daher weder auf öffentlichen Straßen gefahren noch auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. In manchen Policen ist für diese Ruhezeit jedoch eine kostenlose Ruheversicherung in der Haftpflicht- und eventuell der Voll- oder Teilkaskoversicherung vereinbart, sofern das Bike auf einem umfriedeten privaten Bereich steht.

Zeitraum für Saisonkennzeichen sinnvoll wählen

Bei einem Motorrad berechnet sich wie beim Pkw die Prämienhöhe der Kfz-Haftpflicht- und einer eventuell abgeschlossenen Vollkaskoversicherung unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Die SF-Klasse bestimmt den eingeräumten Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und damit den prozentualen Anteil der Grundprämie, die den zu zahlenden Versicherungsbeitrag ergibt.

Die SF-Klasse und damit der SFR richten sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre, also der Jahre, in denen kein Verkehrsunfall gemeldet wurde, für den die Kfz-Haftpflicht- oder die Vollkaskoversicherung einen Schaden begleichen musste. Wichtig für Motorradfahrer: Viele Kfz-Versicherer stufen die SF-Klasse und damit den SFR im jeweils kommenden Jahr nur besser ein, wenn das Krad für wenigstens sechs Monate im vorherigen Kalenderjahr angemeldet war.

Wer nicht das ganze Jahr mit dem Motorrad fahren will und deswegen ein Saisonkennzeichen nutzen möchte, aber keinen hohen SFR hat, sollte mit dem Kfz-Versicherer einen Nutzungszeitraum von mindestens sieben Monaten – der auch auf dem Saisonkennzeichen vermerkt wird – vereinbaren. Denn nur dann verbessert sich die SF-Klasse und damit auch der SFR im nächsten Jahr, was sich günstig auf die Kfz-Prämie auswirkt.

Legal zum besseren Schadenfreiheitsrabatt

Es gibt aber im Zusammenhang mit der SF-Klasse und dem SFR noch weitere Sparmöglichkeiten: Hat der Kradfahrer oder sein Ehepartner bereits seit Längerem eine Kfz-Versicherung für ein Auto und soll nun zusätzlich eine Kfz-Versicherung für ein Motorrad abgeschlossen werden, erhält man für das Krad oft eine bessere SFR-Einstufung als ein Führerscheinneuling.

Denn viele Kfz-Versicherer stufen ein Motorrad als Zweitfahrzeug zu einer bereits bestehenden Kfz-Versicherung eines Autos ein und gewähren so für den Kfz-Versicherungsvertrag des Krades im Rahmen dieser Zweitwagenregelung einen günstigen SFR. Eine weitere Sparvariante: Wer sein bisher versichertes Auto oder Leichtkraftrad durch ein Motorrad ersetzen will, kann in der Regel auch die SF-Klasse, mit der das bisherige Fahrzeug in der Kfz-Versicherung versichert war, auf die Kfz-Versicherung des Krades übernehmen.

Einige Kfz-Versicherer räumen aber auch Kradfahrern, die schon mehrere Jahre einen Pkw- und/oder Motorrad-Führerschein besitzen, aber bisher selbst kein Fahrzeug auf sich zugelassen und auch keine eigene Kfz-Versicherung hatten, ebenfalls eine bessere SFR-Klasse ein als Fahranfängern.

Sparpotenzial für Führerscheinneulinge

Und selbst Führerscheinneulinge haben die Möglichkeit, bei der Kfz-Versicherung für ein Motorrad zu sparen: Beispielsweise kann ein Motorrad, das der Fahranfänger nutzt, auch über ein Elternteil im Rahmen einer Zeitwagenregelung zu einem bereits bestehenden Kfz versichert werden. Das Elternteil ist damit Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) für die Kfz-Police des Motorrades.

Die SFR-Einstufung des Kfz-Versicherungsvertrages für das Motorrad ist in diesem Falle in der Regel günstiger, als wenn der Führerscheinneuling als Versicherungsnehmer die Kfz-Police auf sich abgeschlossen hätte. Wichtig: Selbst wenn in der Kfz-Police ein Elternteil Versicherungsnehmer ist, kann das Motorrad direkt auf das Kind, also auf den Fahranfänger zugelassen sein – im Fahrzeugbrief und -schein kann damit der Führerscheinneuling als Halter des Krades von der Zulassungsstelle eingetragen werden.

Viele Kfz-Versicherer bieten zudem weitere Kfz-Beitragsvergünstigungen, wie beispielsweise Sonderrabatte für den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden. Weitere Details, wie man sein Motorrad günstig und dennoch umfassend absichern kann, erfährt man beim Versicherungsvermittler.



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