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Ständig am Bildschirm arbeiten und trotzdem gut sehen

Die meisten Beschäftigten, die täglich am Bildschirm arbeiten, haben laut einer Umfrage des Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS) Beschwerden. Viele Leiden lassen sich jedoch mit einer passenden Sehhilfe verringern oder auch ganz vermeiden.

In Deutschland arbeiten nach Angaben des Kuratoriums Gutes Sehen e.V. (KGS) rund 17 Millionen Menschen regelmäßig an einem Bildschirm. Wie eine KGS-Umfrage ergab, leiden 90 Prozent durch die Arbeit am Monitor an Beschwerden wie Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen, Verspannungen, trockenen, brennenden und tränenden Augen, Müdigkeit oder schwere Augenlider.

Der Grund dafür: Bei der Bildschirmarbeit werden die Augen stark beansprucht, da sie sich immer wieder auf einen anderen Blickwinkel beispielsweise vom Monitor zur Tastatur, zu Kollegen und zurück zu den Unterlagen auf dem Schreibtisch einstellen müssen. Bei jedem, der bereits eine Sehschwäche hat oder im Laufe der Zeit bekommt – beispielsweise durch die sogenannte Altersweitsicht, die bereits ab dem 40. Lebensjahr eintreten kann –, kann es jedoch sein, dass sich die Augen nicht so schnell auf verschiedene Sehabstände einstellen können.

Verspannungen durch Sehschwäche

Studien von Arbeitsmedizinern belegen zudem, dass nur ein Drittel aller Arbeitnehmer in der Bildschirmdistanz mit beiden Augen exakt sehen kann. Um besser sehen zu können, nimmt der Bildschirmarbeiter dann häufig eine Zwangshaltung ein, die zu Verspannungen führen kann. Dies trifft unter Umständen auch auf Gleitsichtbrillenträger zu, die für die Arbeit am Bildschirm den Nahteil der Brille nutzen und deswegen den Kopf dauerhaft überstrecken.

Auch Lese- oder Fernbrillen sind meist nicht für den Sehbereich, den ein Bildschirmarbeiter aufgrund seiner Entfernung von rund 40 bis 100 Zentimetern zum Bildschirm benötigt, ausgelegt. Personen mit einer Sehschwäche, die täglich vor dem Monitor sitzen, benötigen daher oftmals eine für die Anforderung der Bildschirmarbeit entsprechend konzipierte Sehhilfe, um Beschwerden zu vermeiden.

Spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brillen decken den benötigten Sehbereich in der Kurz- und Mitteldistanz ab. Damit wird nicht nur ein perfektes Sehen gewährleistet, sondern auch eine entspannte Kopf- und Körperhaltung unterstützt. Für die Büroarbeit empfehlen sich laut KGS zudem Brillengläser mit einer Entspiegelungsschicht, damit die Tageslicht- und Deckenbeleuchtung nicht stört.

Anspruch auf regelmäßige Augenuntersuchung

Auch der Gesetzgeber weiß, dass sich bei vielen Beschäftigten, die täglich am Bildschirm arbeiten, mit der Zeit die Sehkraft aufgrund der Schwerstarbeit, die die Augen ständig leisten müssen, verschlechtert.

Deshalb haben Bildschirmarbeitskräfte einen gesetzlichen Anspruch auf eine erstmalige Augenuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie auf regelmäßige Augenuntersuchungen, die der Arbeitgeber nach der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung anbieten beziehungsweise bezahlen muss.

Beschäftigte unter 40 Jahren sollten mindestens alle fünf Jahre und über 40-Jährige alle drei Jahre eine Augenuntersuchung vornehmen lassen. Die Kosten für eine spezielle Bildschirmbrille muss der Arbeitgeber ganz oder teilweise übernehmen, wenn bei der Vorsorgeuntersuchung beim Bildschirmarbeiter eine Sehminderung festgestellt sowie durch einen Augenarzt bestätigt wird und der Augenarzt eine entsprechende Sehhilfe verschreibt.

Kosten für eine Bildschirmbrille

Allerdings muss der Arbeitgeber nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Basisausführung tragen. Zusatzleistungen wie die Kosten für eine Entspiegelung, für besonders gehärtete Kunststoffgläser und/oder ein teures Brillengestell sind vom Arbeitnehmer selbst zu zahlen, außer es gibt eine anderslautende Betriebsvereinbarung. Daher sollte man vor dem Kauf einer Bildschirmbrille mit dem Arbeitgeber über die Kostenübernahme reden.

Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt aber auch eine bestehende private Kranken(zusatz)-Versicherung die anteiligen oder kompletten Kosten für eine Bildschirmbrille.

Weitere Informationen zum Thema „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“ gibt es im online herunterladbaren gleichnamigen Flyer und einer ebenfalls gleichnamigen Broschüre der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Detaillierte Ausführungen zum gesetzlichen Anspruch auf eine Augenuntersuchung von Bildschirmarbeitern enthält die ebenfalls kostenlos downloadbare Broschüre „DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen Bildschirmarbeitsplätze G 37“ des VBG.



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