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Stürme lassen sich nicht aufhalten

Immer wieder kommt es zu heftigen Stürmen, die hohe Schäden verursachen. Einen hundertprozentigen Schutz, dass das eigene Gebäude oder das Auto dabei nicht beschädigt wird, gibt es nicht. Allerdings lassen sich mit einem passenden Versicherungsschutz wenigstens die finanziellen Folgen eines Sturmschadens auffangen.

Zu den schwersten Stürmen in den vergangenen Jahren zählten beispielsweise die Sturmtiefs und Orkane „Ela“, „Xaver“, „Xynthia“, „Klaus“, „Emma“, „Paula“, „KyrillundWiebke“. Laut einer gemeinsamen Klimastudie von Versicherern und Klimaforschern gehen die Experten davon aus, dass die Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen werden.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlten die Versicherer alleine für Sturmschäden hierzulande im Jahr 2002 1,6 Milliarden Euro, 2007 2,2 Milliarden Euro, 2010 1,1 Milliarden Euro, 2013 2,3 Milliarden Euro und letztes Jahr rund eine Milliarde Euro.

Finanzieller Schutz ab Windstärke 8

Bei Windgeschwindigkeit über 75 km/h sind Schäden an Häusern und Hausdächern sowie Kaminen und das Abreißen stärkerer Äste keine Seltenheit. Erreichen die Stürme Windgeschwindigkeiten von rund 200 km/h, können nicht nur Dächer abgedeckt werden, sondern auch Bäume umstürzen sowie größere Gegenstände wie Dachziegel und abgerissene Äste umherfliegen.

In einer Wohngebäude-, Kfz-Kasko- und/oder Hausratversicherung sind Sturmschäden – also Schäden durch Windgeschwindigkeiten mit mindestens 63 km/h (Windstärke acht nach der Beaufortskala) – versicherbar.

In einer Wohngebäude-Police ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Sanitäranlagen, fest verklebten Böden oder Einbaumöbel versichert. Eine Hausrat-Police umfasst die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes, wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Vorräte.

Direkte und indirekte Sturmschäden

Ist das Sturmrisiko versichert, leistet die entsprechende Police für einen direkten, aber auch für einen indirekten Sturmschaden. Die Gebäude-Versicherung übernimmt zum Beispiel unter anderem die Reparatur eines Hausdaches, wenn ein Sturm einzelne Dachziegel oder auch das ganze Hausdach abgedeckt hat. Sie leistet aber auch bei indirekten Sturmschäden, zum Beispiel wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und dadurch Wände und/oder Fußböden beschädigt werden.

Hat beispielsweise ein durch den Sturm abgebrochener Ast eine Fensterscheibe eingeworfen und wurde das im Raum stehende Mobiliar in der Folge durch Regen oder Hagel beschädigt, ist für diesen Fall die Hausratversicherung zuständig.

Autobesitzer können sich mit einer Teilkasko-Versicherung gegen Sturmschäden am Auto absichern. Versichert sind hier unter anderem Sturmschäden, die durch einen umgestürzten Baum oder umherfliegende Gegenstände wie Äste oder Dachziegel am Fahrzeug verursacht werden, aber auch wenn der Sturm das Fahrzeug zum Kippen bringt.



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