ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Stürmische Zeiten

Ein möglicher Sturmschaden an Gebäuden und Wohnungseinrichtungen kann teuer werden. Doch es gibt einen passenden Versicherungsschutz, der dieses Schadenrisiko übernimmt.
Gerade im Herbst treffen auf dem Atlantik oftmals noch sommerliche Warmfronten auf winterliche Kaltfronten. Dadurch können kräftige Stürme entstehen, die auch über Deutschland hinwegziehen. Ein Sturm ab Windstärke acht, also einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h oder mehr, kann Dächer abdecken, Fassaden durch hochgewirbelte Gegenstände beschädigen und Bäume entwurzeln.

Auch der Hausrat kann beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn beispielsweise durch ein sturmbeschädigtes Dach Regen eindringt und die Möbel aufweicht oder die Unterhaltungselektronik unter Wasser setzt. Eine finanzielle Absicherung vor solchen Schäden bietet eine Hausrat- und eine Wohngebäude-Versicherung.

Schäden am Gebäude und am Hausrat
Eine Wohngebäude-Versicherung ersetzt bei Sturmschäden unter anderem die Reparaturkosten an der Bausubstanz des Hauses. Dazu gehören neben Fassaden, Fenstern, Türen und Dach auch Anbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Gartenhäuser, Carports, Garagen und sonstige Bauten können unter Umständen mitversichert werden.

Auch eine Hausratversicherung deckt Schäden, die ein Sturm verursacht hat. Mit einer solchen Police lassen sich Schäden an jenen Sachen absichern, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, zum Beispiel Einrichtungsgegenstände und Bücher, Teppiche und Elektrogeräte, aber auch Kleidung. Bei Hausrat-Policen, die ein Mieter abgeschlossen hat, sind in der Regel auch von ihm an der Immobilie angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln mitversichert.

Versicherungsschutz ab Windstärke acht
Da eine Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung in der Regel nur für Schäden, die durch einen Sturm ab Windstärke acht entstanden sind, leistet, ist es für den Versicherten wichtig, entsprechende Nachweise zu haben. Derartige Indizien sind beispielsweise Artikel der lokalen Zeitungen über das Sturmereignis, die aufzeigen, dass das Unwetter auch an anderen Gebäuden entsprechende Schäden, die nur bei einer derartigen Sturmstärke üblich sind, angerichtet hat.

Bei Unklarheiten über die Windstärke, weil zum Beispiel der Sturm nur sehr regional aufgetreten ist, können entsprechende Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes (Telefon: 069 80620) weiterhelfen. Notfalls kann der Betroffene unter www.dwd.de/wettergutachten auch ein amtliches Gutachten darüber kostenpflichtig anfordern.

Was im Schadenfall zu tun ist
Nach dem Eintreten sind Sturmschäden grundsätzlich umgehend dem betreffenden Versicherer zu melden. Erst nach Abstimmung mit der Versicherung sollten Reparaturen veranlasst werden, außer wenn weitere oder größere Schäden nur durch ein sofortiges Handeln verhindert werden können. Denn der Versicherte muss alles Zumutbare unternehmen, um die Schadenhöhe möglichst gering zu halten und weitere Schäden zu vermeiden.

Wird beispielsweise ein Fenster durch einen vom Sturm herumwirbelnden Ast beschädigt, sollte der Versicherte eine notdürftige Reparatur wie das Anbringen einer Plane durchführen, um das Eindringen von Regen in das Gebäude zu verhindern und damit den Gesamtschaden zu verringern. Für eine reibungslose Schadenregulierung empfiehlt es sich, die Sturmschäden vor der Beseitigung mit Fotos und/oder Beweisstücken zu dokumentieren. 

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