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Staatliche Hilfe bei der Altersvorsorge für Selbstständige

Wer wie beispielsweise ein Arbeitnehmer gesetzlich rentenversicherungs-pflichtig ist, erhält für eine private Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages staatliche Zuschüsse und andere Vergünstigungen. Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind von dieser Förderungsform jedoch ausgenommen. Für diese Zielgruppe gibt es allerdings mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ein anderes Vorsorgeprodukt, das staatlich gefördert wird.
Die meisten Selbstständigen oder Freiberuflichen haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Daher ist es für sie umso notwendiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter vorzusorgen. Unterstützung kriegen sie dabei vom Staat, wenn sie einen Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, abschließen.

Dabei handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, bei der die gezahlten Prämien bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden können. Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis – in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers – geleistet wird.

Steuerliche Vorteile

Es steht dem Selbstständigen weitestgehend frei, wann und wie viel er in den Basis-Rentenvertrag einzahlt. Die Aufwendungen für diese Art der Altersvorsorge sind außerdem Hartz-IV-sicher. Das bedeutet, dass im Falle von längerer Arbeitslosigkeit die Vorsorge mit der Basis-Rente nicht als Vermögen zählt und deshalb auch nicht vorrangig aufgebraucht werden muss, bevor man in den Bezug von Arbeitslosengeld II kommt.

2014 sind 78 Prozent der tatsächlich geleisteten Aufwendungen von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 15.600 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in diesem Jahr folglich 31.200 Euro (78 Prozent von 40.000 Euro). Der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe, also 100 Prozent, erreicht ist.

Die Rentenleistung wird im Gegensatz dazu nachgelagert – das heißt ab Rentenbeginn – besteuert. Der zu versteuernde Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und gilt für die gesamte Bezugsdauer. Wer beispielsweise 2014 in Rente geht, muss 68 Prozent seiner Basis-Rente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.

Lebenslange Leibrente

Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss vertraglich eine lebenslange, monatliche Leibrente vereinbart sein, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird, wenn der Vertrag in 2014 abgeschlossen wurde.

Zudem dürfen die Leistungsansprüche weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein.

Ergänzend zur finanziellen Altersabsicherung kann jedoch zusätzlich ein Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz vereinbart werden. Rund 1,6 Millionen Selbstständige und Freiberufler setzten 2012 auf die staatlich geförderte Rürup-Rente als Teil einer ausreichenden Altersvorsorge.


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