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Staatliche Hilfe zur Altersvorsorge für unter 25-Jährige

Immer noch nehmen viele junge Bürger die Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrages nicht in Anspruch. Und das, obwohl es für unter 25-Jährige einen zusätzlichen Anreiz gibt, gerade mit dieser Form die zu erwartende Einkommenslücke zwischen bisherigem Einkommen und gesetzlicher Rente zu minimieren.
Bisher beträgt das Verhältnis zwischen Netto-Rentenhöhe und Netto-Einkommen eines Standardrentners rund 49 Prozent. Experten zufolge wird dieses Rentenniveau in den nächsten 16 Jahren sogar auf 43 Prozent sinken. Die Bundesregierung bietet deshalb vielen Bürgern bereits seit 2002 im Rahmen sogenannter Riester-Verträge die Möglichkeit, sich mit staatlicher Unterstützung eine eigene Altersvorsorge aufzubauen.

Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben Riester-Rentenversicherungen werden auch Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und der sogenannte „Wohn-Riester“ angeboten, mit dem auch selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden wurde.

Sonderzuschlag für junge Bürger
Wer Anspruch auf eine Riester-Förderung hat, wie zum Beispiel Arbeitnehmer oder sonstige rentenversicherungs-pflichtige Personen, und einen entsprechenden Riester-Vertrag abgeschlossen hat, erhält jedes Jahr diverse staatliche Zuschüsse für den Aufbau einer Altersvorsorge. Zum einen gibt es eine jährliche Grundzulage von 154 Euro. Zum anderen kommen für jeden kindergeldberechtigten Sprössling zusätzlich noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro jährlich.

Die volle Förderung bekommt derjenige, der mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Der Gesetzgeber hat für den Eigenbeitrag eine Mindestgrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt. Pro Jahr können bis zu 2.100 Euro Beiträge, die man in einen Riester-Vertrag einbezahlt hat, steuerlich abgesetzt werden.

Alle, die noch keine 25 Jahre alt sind und einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen sowie bestimmte Beiträge einbezahlt haben, erhalten neben den genannten staatlichen Zulagen auch einen einmaligen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge. Der Sonderzuschuss wurde auch gesetzlich in Paragraf 84 EstG (Einkommensteuergesetz) festgehalten. Neben der jährlichen Grundzulage in Höhe von 154 Euro wird dementsprechend noch ein einmaliger Aufschlag in Höhe von 200 Euro gewährt. 

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