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Stolperfalle Schmutzmatte

Ein Kunde eines Supermarktes, der nach Bemerken eines Widerstandes vergeblich versucht, mit einem Einkaufswagen über eine Fußmatte zu fahren, dabei ins Schlingern gerät und zu Fall kommt, ist alleine für die Folgen seines Sturzes verantwortlich. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 2 U 468/10).
Mit Beginn der „schmuddeligen“ Jahreszeit werden in den Eingangsbereichen vieler Geschäfte wieder Schmutzmatten ausgelegt. Doch wer wegen einer derartigen Matte zu Schaden kommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies zeigt der Fall einer Supermarktkundin.

Quer stehendes Rad
Sie wollte, nachdem sie ihre Einkäufe in ihrem Auto verstaut hatte, den leeren Einkaufswagen in das Geschäft zurückbringen. Dabei blieb sie mit einem der Räder, welches sich quer gestellt hatte, an einer im Eingangsbereich ausgelegten handelsüblichen und den DIN-Normen entsprechenden Schmutzmatte hängen. Doch anstatt einen Schritt zurück zu machen, um mit gerade gestellten Rädern des Einkaufswagens einen zweiten Versuch zu starten, versuchte sie den Widerstand zu überwinden. Dabei kam sie ins Straucheln und stürzte schwer.

Mit dem Argument, dass es zu dem Unfall nur deswegen gekommen sei, weil es der Inhaber des Supermarktes versäumt habe, die Schmutzmatte mit Klebebändern zu sichern, verklagte sie ihn auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ohne Erfolg: Sowohl das Landgericht als auch das Koblenzer Oberlandesgericht wiesen die Klage als unbegründet zurück.

Keine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht
Nach Ansicht des Gerichts ist der Vorwurf der Klägerin, dass der Ladenbesitzer seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt habe, nicht haltbar. Denn gerade im Winter sei es nützlich und üblich, dass in den Eingangsbereichen von Geschäften Schmutzmatten ausgelegt werden. Derartige Matten könnten nämlich verhindern, dass Kunden und Personal infolge von Nässe ausrutschen.

Wer eine Schmutzmatte auslegt, ist auch nicht dazu verpflichtet, sie mit Klebebändern zu befestigen. Denn aufgrund ihrer Beschaffenheit sowie des nur wenige Millimeter dicken Randbereichs würden derartige Matten weder rutschen noch eine Stolperfalle darstellen. Unabhängig davon muss es dem Personal eines Supermarktes aus hygienischen Gründen jederzeit möglich sein, die Matte zu reinigen. Dazu muss sie aber problemlos hochgenommen werden können, was bei einer Befestigung mit Klebeband nicht ohne Weiteres möglich sei, erklärte das Gericht.

Eigenes Verschulden
Nach Ansicht der Richter hat die Beklagte durch das Auslegen der Schmutzmatte keine Gefahrenstelle geschaffen, sondern vielmehr dazu beigetragen, einer Gefahrenquelle – nämlich einer Rutschgefahr – zu begegnen. „Die Klägerin ist für das Unfallgeschehen selbst verantwortlich. Sie hat selbst eine Ursache für den Unfall gesetzt, indem sie nach Bemerken des Widerstandes gleichwohl versucht hat, den Einkaufswagen weiter über die Fußmatte zu schieben, wodurch dieser ins Schlingern und sie selbst aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Sie hätte beim Bemerken des Widerstandes mit dem Wagen zunächst ein Stück zurückfahren müssen, um nach Beseitigung der Querstellung des Rades erneut mit dem Einkaufswagen gefahrlos über die Fußmatte fahren zu können“, heißt es abschließend wörtlich in der Urteilsbegründung.

Wer selbst für seinen Schaden aufkommen muss
Jeder kann selbst vorsorgen, damit es trotz eines möglichen Unglücksfalls mit gesundheitlichen Folgen, für den kein anderer haftet, wie in dem genannten Fall, nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten kommt. Denn in der Regel reichen die gesetzlichen Absicherungen durch die Sozialversicherungen nicht aus. Führt zum Beispiel ein Unfall, aber auch eine Krankheit, dazu, dass der Beruf auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann, lassen sich die dadurch verursachten Einkommenseinbußen durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgleichen.

Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lassen sich mögliche Lücken zwischen einem eventuell zustehenden gesetzlichen Krankengeld und dem bisherigen Einkommen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit schließen. Sollten aufgrund einer bleibenden Behinderung Umbaumaßnahmen an der Wohnung notwendig werden, kann dies beispielsweise mit einer in der privaten Unfallversicherung vereinbarten Invaliditätssumme finanziert werden. Ein Versicherungsexperte berät, wie eine bedarfsgerechte Absicherung erreicht wird. 

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