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Streitklärung ohne Gerichtsverfahren

Bei vielen Konflikten ist es sinnvoller, diese ohne den Gang vor ein Gericht zu klären, insbesondere wenn die Streitgegner sich auch künftig weiterhin sehen werden, wie dies oft bei Familien-, Nachbar- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Streitigkeiten der Fall ist. Hilfreich ist hierbei eine Mediation.

(verpd) Es muss nicht immer ein oftmals teures, langwieriges und für viele auch nervenaufreibendes Gerichtsverfahren sein, um eine auf den ersten Blick festgefahrene Auseinandersetzung zu klären. Eine zumeist kostengünstigere und schnellere Alternative ist das Mediationsverfahren.

Endet ein Streit vor Gericht, ist danach das persönliche Verhältnis der Kontrahenten zueinander oftmals nachhaltig zerrüttet und deswegen schwierig, denn es gibt in der Regel nur Gewinner und Verlierer. Gerade bei Familien- oder Nachbarstreitigkeiten, aber auch bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wäre es im Hinblick auf das künftige Miteinander sinnvoller, diese außergerichtlich und im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.

Eine Mediation bietet eine solche Möglichkeit. Es handelt sich hier um ein außergerichtliches Streitschlichtungs-Verfahren, bei der ein speziell ausgebildeter unparteiischer Vermittler, ein sogenannter Mediator, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche und dauerhafte Einigung zu erzielen versucht.

Win-win-Situation für alle Streitbeteiligten

Die Hauptvorteile einer Mediation sind neben der einvernehmlichen Konfliktlösung, dass sich mit diesem Vermittlungsverfahren im Vergleich zu einem Gerichtsprozess in der Regel Kosten, Ärger und Zeit einsparen lassen. Das Mediationsverfahren selbst, ist rechtlich im Mediationsgesetz geregelt. Unter anderem wird hier auch geregelt, welche Kenntnisse ein Mediator haben muss und dass er einer Verschwiegenheits-Pflicht unterliegt.

Übrigens: Wird bei einer Mediation keine Einigung erzielt, können die Betroffenen immer noch den Rechtsweg wählen und vor Gericht gehen. Weitere Informationen zum Thema Mediation, zum Beispiel wie ein Mediationsverfahren ablaufen kann, enthält das Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Viele Rechtsschutz-Versicherungspolicen bieten im Übrigen in einer versicherten Angelegenheit nicht nur einen Kostenschutz für einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Meditationsverfahren und übernehmen die Gebühren dafür. In manchen Policen sind je nach Vereinbarung, sogar die Übernahme von Mediationskosten für Streitigkeiten, die normalerweise nicht zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzpolice gehören, wie Konflikte beim Hausbau oder Erbstreitigkeiten mitversichert.



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