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Streitschlichtung, die Zeit, Kosten und Ärger spart

Nicht immer ist es aus finanziellen oder auch aus emotionalen Gründen sinnvoll, einen Konflikt vor Gericht zu klären. Welche außergerichtliche Konfliktlösung stattdessen möglich ist.

(verpd) Beim Streit mit einem Familienmitglied, mit dem Nachbarn oder dem Arbeitgeber ist es im Hinblick auf das künftige Verhältnis zum Streitpartner nicht immer ratsam, den Konflikt unbedingt vor Gericht auszutragen. Eine Mediation ist hierzu eine sinnvolle Alternative, die auch von diversen Rechtsschutz-Versicherern unterstützt wird.

Ein Streit ums Erbe, um den Baum des Nachbarn, dessen Äste in das eigene Grundstück ragen oder mit dem Arbeitgeber, der den geplanten Urlaub aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert – Konfliktgründe gibt es viele. Doch wer verhindern will, dass ein Streit das persönliche Verhältnis zum Konfliktpartner nachhaltig zerrüttet, sollte es nicht unbedingt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Denn hier gibt es in der Regel selbst bei einem Vergleich nur Gewinner und Verlierer.

Sinnvoller wäre hingegen eine außergerichtliche Konfliktlösung im gegenseitigen Einvernehmen. Eine solche Streitlösung bietet die Mediation. Bei diesem außergerichtlichen Streitschlichtungs-Verfahren versucht ein speziell ausgebildeter unparteiischer Vermittler – ein sogenannter Mediator –, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche und dauerhafte Einigung zu erzielen.

Konfliktlösung ohne Gerichtsstreit

Neben dem Versuch einer einvernehmlichen Konfliktlösung spart eine Mediation im Vergleich zu einem Gerichtsprozess den Streitparteien in der Regel auch Kosten, Ärger und Zeit. Das Mediationsverfahren selbst ist rechtlich im Mediationsgesetz geregelt. So unterliegt ein Mediator nach dem Gesetz nicht nur einer Verschwiegenheits-Pflicht, sondern er muss auch die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen haben, um eine Mediation sachkundig durchführen zu können.

Kann bei der Mediation keine Einigung erzielt werden, steht den Streitparteien immer noch der Rechtsweg offen, das heißt, sie können beispielsweise ihr Recht vor Gericht einklagen. Weitere Informationen zum Thema Mediation, zum Beispiel wie ein Mediationsverfahren ablaufen kann, enthält das Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Wer eine Rechtsschutz-Versicherung hat, kann auch bei seinem Rechtsschutzversicherer nachfragen, inwieweit der Versicherer ihn bei einer Mediation unterstützt.

Viele Rechtsschutzversicherer bieten im Rahmen der versicherten Angelegenheit nicht nur einen Kostenschutz für einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Meditationsverfahren. Je nach Vereinbarung in der Police übernimmt der Versicherer die Mediationsgebühren und vermittelt eventuell den Streitparteien einen unabhängigen Mediator. In manchen Policen ist auch die Übernahme von Mediationskosten für Streitigkeiten, die normalerweise nicht in einer Rechtsschutzpolice abgedeckt sind, wie Konflikte bei Erbstreitigkeiten, mitversichert.



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