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Tragisches Ende einer Klassenfahrt

Ein Schüler, der während einer Klassenfahrt zum Rauchen aus einem Fenster klettert und dabei vom Dach fällt, hat keinen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Stuttgart in einem Urteil entschieden (Az.: S 1 U 5024/13).

Der seinerzeit 17-jährige Junge war zusammen mit anderen Schülern eines Gymnasiums zu einer Studienfahrt nach England gereist. In der von den Schülern bewohnten Jugendherberge stürzte er gegen Mitternacht von einem Dach, auf das er zum Rauchen über das Fenster des Badezimmers, das zu dem von ihm und anderen Klassenkameraden bewohnten Zimmer gehörte, gelangt war.

Bei dem Sturz aus etwa fünf Meter Höhe, dem ein gemeinsamer verbotener Alkoholgenuss mit Mitschülern vorausgegangen war, erlitt der Junge eine schwere Kopfverletzung sowie eine Verletzung der Wirbelsäule mit der Folge einer Querschnittslähmung. Der Schüler wollte wegen der Verletzungsfolgen die gesetzliche Unfallversicherung, die normalerweise automatisch auch Schulunfälle absichert, in Anspruch nehmen. Der gesetzliche Unfallversicherungs-Träger verweigerte dies.

Kein gruppentypisches Verhalten

Der Unfall hätte sich im Rahmen einer nicht versicherten eigenwirtschaftlichen Tätigkeit ereignet, was einer Leistungsübernahme entgegensteht, so das Argument des Unfallversicherungs-Trägers. Das Stuttgarter Sozialgericht gab dem Versicherungsträger recht. Es wies die Klage des Schülers, der sich gegen diese Ablehnung gerichtlich wehren wollte, als unbegründet zurück. Das Gericht schloss sich der Auffassung des gesetzlichen Unfallversicherungs-Trägers an, dass es sich beim Trinken und Rauchen grundsätzlich um eigenwirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die nicht versichert sind.

Etwas anderes gilt hier nach Überzeugung der Richter auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines schülertypischen Verhaltens in der Gruppe. Denn selbst wenn man den Alkoholkonsum noch als gruppentypisches Verhaltensweise auf einer Klassenfahrt ansehen würde, gelte dies nicht für den Entschluss des Klägers, gegen Mitternacht nicht wie bereits mehrfach zuvor das Haus zum Zwecke des Rauchens zu verlassen, sondern aus dem Badezimmerfenster zu klettern und auf dem Dach zu rauchen, so das Gericht.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme liegen im Fall des Klägers auch Anhaltspunkte für eine besondere Unreife, eine handlungsunfähig machende Alkoholisierung, das Bestehen einer Mutprobe oder ein Handeln aus Imponiergehabe vor. Der Kläger hat sich die Folgen seines Unfalls daher selbst zuzuschreiben. Er kann keine Leistungen aus der Schüler-Unfallversicherung erwarten.

Umfassender Schutz für Kinder

Wer sein Kind umfassend absichern möchte, kann sich, wie der Fall zeigt, nicht nur auf eine gesetzliche Unfallabsicherung verlassen. Zum einen gibt es diverse Kriterien, die einem gesetzlichen Unfallschutz entgegenstehen. So stehen alle Unfälle, die in der Freizeit passieren oder die sich bei der Ausübung einer privaten Tätigkeit ereignen, nicht unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Zum anderen reichen selbst, wenn Versicherungsschutz besteht, die Leistungen insbesondere bei einem bleibenden Unfallschaden oftmals nicht aus, um die finanziellen Mehrkosten zu decken.

Anders bei einer privaten Unfallpolice: Sie leistet nicht nur bei Unfällen in der Schule oder im Beruf, sondern auch in der Freizeit. Der Versicherungsschutz besteht dabei weltweit und rund um die Uhr. Zudem können die Leistungshöhen und die Leistungsarten bei einer privaten Unfallversicherung frei vereinbart werden. So lässt sich beispielsweise die Höhe eine Kapitalsumme und/oder Rentenzahlung, die nach einer unfallbedingten Invalidität fällig wird, entsprechend dem individuellen Bedarf frei wählen.

Zudem können optional weitere hilfreiche Leistungen wie die Übernahme von Bergungs- und Suchkosten, ein Krankenhaustagegeld oder auch kosmetische Operationskosten mitversichert werden. Sinnvoll ist aber auch eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Invaliditätsrente und/oder eine Kapitalsumme, wenn das versicherte Kind durch einen Unfall oder durch eine Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.



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