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Trotz Arbeitgeberfehler die richtigen Rentenansprüche

Üblicherweise bekommt jeder Arbeitnehmer im April eine Bescheinigung über den vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldeten anzurechnenden Bruttojahresverdienst des Vorjahrs. Allerdings kann es vorkommen, dass diese Angaben nicht immer stimmen. Dies wiederum kann zu Fehlern bei der Berechnung der Rentenansprüche führen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer diese Bescheinigung auf Richtigkeit prüfen.
Spätestens bis zum 15. April eines Jahres muss ein Arbeitgeber die Jahresmeldung über das jeweilige Brutto-Arbeitsentgelt des vergangenen Jahres seines Arbeitnehmers an die gesetzlichen Krankenkassen melden. Eine Durchschrift der getätigten Jahresmeldung geht in der Regel auch an den Arbeitnehmer.

Stimmen die Daten?
Da sich die jeweiligen gesetzlichen Rentenansprüche auch aus den hier bescheinigten Daten berechnen, rät der Deutsche Rentenversicherung Bund den Arbeitnehmern, die Angaben in der Jahresmeldung genau zu prüfen. Insbesondere Name und Anschrift, Beschäftigungsdauer sowie die Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Entgelts sind auf Richtigkeit zu prüfen.

Wurden Fehler entdeckt, sollten diese umgehend dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse gemeldet werden. Weitere Auskünfte zum Thema Jahresmeldung können kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Servicetelefonnummer 0800/100048010 erfragt werden. Stimmt die Jahresmeldung, ist es sinnvoll, diese als Nachweis mit anderen Rentenunterlagen wie den jährlichen Renteninformationen aufzubewahren. 

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