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Tuning für Versicherungspolicen

Ein Versicherungsumfang sollte der heutigen Lebenssituation der Verbraucher und deren aktuellen Wünschen gerecht werden. Daher erweitern Versicherer immer wieder ihr Leistungsangebot. Beispielsweise gibt es zahlreiche neue Absicherungsoptionen für Hausrat-, Gebäude- und Privathaftpflicht-Verträge.
 Auch der Anspruch an einen Versicherungsumfang unterliegt einem ständigen Wandel die jeweiligen Anforderungen an die heutige Zeit und die auch daraus resultierenden Bedürfnisse der Verbraucher. Das wissen auch die Versicherer und bieten immer wieder zusätzliche Leistungen an, die optional gegen Aufpreis oder kostenlos bei neuen Versicherungsverträgen, aber auch bei bestehenden Policen eingeschlossen werden können. Daher ist es von Zeit zu Zeit sinnvoll, sich bei seinem Versicherungsexperten zu erkundigen, welche Neuerungen es hier gibt.

Zusätze zur Gebäudeversicherung
Ältere Gebäude-Policen bieten Versicherungsschutz für die Risiken Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Versichert sind in der Regel alle Gebäudebestandteile wie Dach, Wände, Böden, Fliesen oder auch Einbauküchen.

Manche Versicherer schließen zusätzlich Grafitti-Schäden, Bruchschäden an Rohren und Armaturen oder auch Rohrverstopfungen mit ein.

Fotovoltaikanlagen, die erst seit einigen Jahren auf Privathäusern errichtet werden, sind in den älteren Policen in der Regel noch nicht mitversichert. Viele Gebäudeversicherer versichern diese Anlagen mittlerweile kostenlos oder optional gegen Aufpreis in der Gebäudeversicherung. Auch ein erweiterter Versicherungsumfang für diese Anlagen, der neben den genannten Risiken zahlreiche andere Gefahren, wie Bruchschäden, Beschädigung durch Dritte und vieles mehr mit abdeckt, ist in vielen Fällen möglich.

Ein Plus in der Hausratversicherung
Einige Hausratversicherer bieten neben dem üblichen Standardschutz, der die Risiken Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel beinhaltet, auch den Einschluss von Schäden durch Vandalismus, Trickdiebstahl sowie Seng- und Schmorschäden an.

Auch Schäden durch einen einfachen Diebstahl aus dem verschlossenen Auto oder während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, Wasserschäden durch auslaufende Wasserbetten und Aquarien oder ein Fahrraddiebstahl sind abdeckbar. In manchen Policen lassen sich sogar Vermögenseinbußen durch Phishing beim Onlinebanking oder durch einen Raub von Telefon- oder Kreditkarten sowie die Wiederherstellung wichtiger Daten, die durch einen versicherten Schaden verloren gingen, bis zu einem bestimmten Betrag mitversichern.

Darüber hinaus bieten einige Versicherer optional im Schadenfall die Vermittlung und/oder Übernahme von bestimmten Hilfsdiensten an. Dazu zählen beispielsweise ein im Notfall notwendiger Rohrreinigungs-, Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallateur-Service, ein Schlüsseldienst oder sogar eine Schädlingsbekämpfung sowie das Entfernen von Wespennestern. Auch ein genereller Unterversicherungs-Verzicht kann oftmals bis zu einer bestimmten Höhe vereinbart werden.

Privathaftpflicht-Police mit Premiumschutz
Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt in der Regel berechtigte Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte ab, wenn der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person fahrlässig einen Dritten schädigen.

Neben dem Versicherungsnehmer haben beispielsweise seine minderjährigen Kinder, die noch bei ihm wohnen, und sein Ehepartner Versicherungsschutz. Einige Versicherer bieten ohne Aufpreis auch Versicherungsschutz für ein alleinstehendes Elternteil oder einen pflegebedürftigen Angehörigen sowie für eine Haushaltshilfe oder eine Au-pair-Kraft, wenn diese mit dem Versicherungskunden in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Für Schäden, die jemand bei Gefälligkeitsarbeiten wie bei der Mithilfe eines Umzuges bei einem Freund anrichtet, ist der Helfende rechtlich nicht haftbar. Daher müsste auch seine private Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Derartige Schäden können jedoch in vielen Policen mit eingeschlossen werden. Richten die eigenen Kinder bei Dritten einen Schaden an, kann es sein, dass die Eltern aufgrund des Kindesalters und/oder einer nicht verletzten Aufsichtspflicht nicht haftbar sind. Auch diese Schäden können in einigen Policen mitversichert werden.

Haftung für das Eigentum
Zwar sind auch Mietsachschäden, also beispielsweise die fahrlässige Beschädigung eines Waschbeckens in der Mietwohnung, in der Regel in begrenztem Umfang beitragsfrei mitversichert, doch mittlerweile können derartige Schäden sogar bis zur vollen Höhe der Deckungssumme mit eingeschlossen werden.

Normalerweise besteht im Rahmen der Privathaftpflicht-Police auch ein Gebäude-Haftpflichtschutz für Besitzer eines selbst genutzten Einfamilienhauses. Einige Versicherer bieten ohne Aufpreis diesen auch für Hausbesitzer von Zweifamilienhäusern oder für Besitzer von mehreren (Ferien-)Wohnungen.

Zusätzlich versicherbar sind oftmals auch Gewässerschäden durch Heizöltanks bis zu einer bestimmten Tankgröße, Schäden durch Schlüsselverluste sowie Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen beispielsweise in Hotels und Ferienwohnungen.

Wenn ein Schadenverursacher nicht zahlt
Auch der Einschluss einer Forderungsausfall-Deckung in die private Haftpflichtpolice wird von einigen Versicherern angeboten.

Besteht eine derartige Vereinbarung, kommt der Versicherer auch für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person von einem anderen zugefügt wurden und die der Schädiger nicht bezahlen kann, weil er beispielsweise selbst keine Privathaftpflicht-Versicherung oder ein ausreichendes Vermögen besitzt.

Je nach Versicherungs-Unternehmen können weitere Versicherungszusätze angeboten werden. Auch in anderen Bereichen, wie in der Wohngebäude-, der Kfz- und in der Rechtsschutz-Versicherung gibt es oftmals Leistungserweiterungen. Detaillierte Auskunft, welche Zusätze individuell sinnvoll sind, können beim Versicherungsvermittler erfragt werden.

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