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Unfälle beim Heizen mit Gas sind vermeidbar

Gasunfälle im Haushalt sind zwar sehr selten, kommt es aber zu einem derartigen Unglück, sind die Folgen meist verheerend. Die Hauptursachen der Gasunfälle sind Manipulationen oder eine ungenügende Wartung und somit eigentlich vermeidbar.

(verpd) Gas wird hierzulande in rund der Hälfte aller Haushalte zum Heizen und/oder Kochen verwendet, wobei die Nutzung eine relativ sichere Angelegenheit ist, wie Experten bestätigen. Dennoch sollte jeder einige Vorsichtsmaßnahmen beachten, um das Unfallrisiko klein zu halten.

Erd- oder Stadtgas ist zwar ungiftig, allerdings besteht eine hohe Explosionsgefahr, wenn es versehentlich aus defekten Gasleitungen oder Gasgeräten herausströmt. Dabei ist für die Sicherheit der Gasleitung rechtlich gesehen bis zum Hausanschluss der Gasversorger verantwortlich.

Nach dieser Übergabestelle, also im Haus selber, sind Eigentümer und unter Umständen auch die Mieter für den sicheren Betrieb der Gasanlagen und -geräte zuständig. Dabei ist gemäß Paragraf 11 Absatz 3 Energieeinspar-Verordnung (EnEV) eine Gasheizung regelmäßig zu warten.

Regelmäßig überprüfen sorgt für Sicherheit

Experten empfehlen Eigentümern und Mietern, einmal im Jahr die Gasleitungen und Gasgeräte zu überprüfen. Worauf dabei zu achten ist, kann online beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) nachgelesen werden. Ergänzend hierzu sprechen sich die DVGW-Spezialisten dafür aus, Gasanlagen und Gasleitung spätestens alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Zudem sind die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstermine, die zum Beispiel durch den Kaminkehrer durchzuführen sind, ebenso einzuhalten wie die vom Hersteller der Gasttherme vorgegebenen Wartungen und Prüfungen. Die Verantwortung, dass diese Überprüfungen termingerecht durchgeführt werden, liegt beim Haus- oder Wohnungsbesitzer. Werden die vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, erhöht sich nicht nur das Unfallrisiko.

Es kann im Schadenfall auch dazu führen, dass die Gebäude- und/oder Hausratversicherung nicht oder nur teilweise leistet. Denn werden die vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsarbeiten nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit dar. Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Hausrat- oder Gebäudeversicherer die Entschädigungsleistung anteilig kürzen und zwar um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist.

Ausströmendes Gas kann man riechen

An sich ist das Stadt- und Erdgas geruchlos, aber für eine sichere Nutzung wird zusätzlich ein nach Lösungsmittel riechender Geruchsstoff beigemischt. So kann man ausströmendes Gas riechen, wobei der eigene Geruchssinn beispielsweise beim Schlafen kaum aktiv ist. Deshalb empfehlen die Spezialisten der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., die Installation von Gasmeldern – und zwar in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden.

Derartige Geräte können ausströmendes Gas schon bei geringen Konzentrationen erkennen. Natürlich müssen, sobald ein solcher Melder anschlägt oder man Gas riecht, jedes offene Feuer oder jede Funkenbildung unbedingt vermieden werden. Kerzen sind also beispielsweise umgehend zu löschen und es dürfen auch keine elektrischen Geräte und Anlagen wie Computer, Klingel- und Lichtschalter mehr genutzt werden.

Stattdessen sollten umgehend alle Fenster und Türen geöffnet werden, sodass Durchzug entsteht und die Gaskonzentration im Gebäude sinkt. Außerdem muss die Gaszufuhr abgestellt werden. Alle Bewohner sollten dann das Haus verlassen. Im Freien kann dann die Feuerwehr und der Gasversorger verständigt werden, denn auch das Telefonieren im Haus, egal ob mit Festnetz oder Handy, kann bei Gasaustritt eine Explosion auslösen.



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