ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Unfalltod: Die richtige Absicherung für Hinterbliebene

Ein Unfalltod kann nie ganz ausgeschlossen werden. Damit das Unvorhergesehene für die nahen Angehörigen wie den Partner und/oder die Kinder nicht auch eine finanzielle Notlage mit sich bringt, ist eine frühzeitige Absicherung wichtig. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu bereits für wenig Geld diverse Vorsorgemöglichkeiten an.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin starben 2012 über 1.100 Menschen bei einem Arbeits- und Schulunfall, mehr als 3.800 bei einem Verkehrsunfall und rund 16.400 bei einem Unfall im Haushalt oder in der Freizeit. Wenn der Hauptverdiener einer Familie bei einem Unfall ums Leben kommt kommt, müssen viele Angehörige ohne eine entsprechende Vorsorge neben der Trauer auch mit finanziellen Problemen kämpfen.

Zumindest die finanziellen Schwierigkeiten lassen sich jedoch mit einer frühzeitigen Hinterbliebenen-Absicherung in Form einer privaten Unfall- und/oder Lebensversicherung verhindern.

Absicherung mit einer Unfall- oder einer Lebensversicherung
Die private Versicherungswirtschaft bietet im Rahmen einer Unfallversicherung beispielsweise eine frei zu vereinbarende Geldsumme im Todesfall an. Bei einer Lebensversicherungs-Police kann in der Regel eine Unfalltod-Zusatzversicherung miteingeschlossen werden. Wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfalles verstirbt, erhöht sich damit die in der Lebensversicherung vereinbarte Todesfallssumme um den in der Unfallzusatz-Versicherung vereinbarten Betrag. Meist wird eine Verdoppelung der Todesfallsumme vereinbart.

Die Unfalltodabsicherung in der Lebensversicherung ist in einigen Fällen günstiger als über eine Unfallversicherungs-Police. Dies trifft insbesondere für Personen zu, die einen Beruf mit einer erhöhten körperlichen Belastung ausüben. Darunter fallen beispielsweise Dachdecker, Maurer oder auch Fliesenleger. Allerdings bietet eine Unfallversicherung auch einen wichtigen finanziellen Schutz des Versicherten im Falle einer unfallbedingten Invalidität durch eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rente.

Ausreichender Schutz
Grundsätzlich spielt jedoch die Todesursache keine Rolle für den Versorgungsbedarf der Angehörigen. Denn auch wenn jemand aufgrund einer Krankheit stirbt, sollte der Versicherungsschutz einer Risiko- oder Kapital-Lebensversicherung ausreichend hoch sein, damit die Angehörigen danach zumindest finanziell sorgenfrei leben können.

Dann kann unter Umständen auch auf eine zusätzliche Unfalltod-Versicherung im Rahmen der Lebens- als auch der Unfallversicherung verzichtet werden. Bei der Ermittlung, wie hoch die Hinterbliebenen-Absicherung für einen ausreichenden Schutz sein sollte, helfen wir von ARNOLD & PARTNER Ihnen gerne weiter. Sie hängt unter anderem von diversen Faktoren wie der gesetzliche Absicherung, vorhandenen Verbindlichkeiten und bisherigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Zurück zu Versicherung + Vorsorge
  • Aktuell 1.7/5 Sterne.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1.7 von 8 Stimmen
 

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen