ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Ungesichertes Erdloch wird zur Fußgängerfalle

Warum man als Grundstücksbesitzer darauf achten muss, dass es keine erhöhten Unfallgefahren nicht nur auf den Wegen, sondern auch auf den sonstigen Flächen des Grundstücks gibt, verdeutlicht ein aktuelles Gerichtsurteil.

(verpd) Es stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht dar, wenn ein in einer Pflanzinsel befindlicher Baum entfernt und das dadurch entstehende Erdloch nicht abgesichert oder gekennzeichnet wird. Dies erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem vor Kurzem ergangenen Urteil (Az.: 7 U 128/18).

Eine Frau wollte im Innenhof einer Wohnanlage eine Pflanzinsel überqueren, als sie unvermittelt in ein zehn Zentimeter tiefes Erdloch trat, das sich in der Mitte einer im Boden eingelassenen metallenen Baumscheibe befand. Bei dem dadurch ausgelösten Sturz zog sie sich eine Handgelenksverletzung zu.

Für den Unfall hielt sie den Grundstücksbesitzer verantwortlich. Denn dieser habe die Pflanzinsel, auf der sich kurz zuvor noch ein Baum befunden hatte, sichern müssen. Die Verunfallte verklagte den Grundstücksbesitzer auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Fehlende Sicherung

Der Besitzer war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Denn die Pflanzinsel sei nicht dem Fußgängerverkehr gewidmet gewesen. Wer sie trotzdem überquert, habe das mit genügend erhöhter Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu tun. Dieser Argumentation schloss sich das in erster Instanz mit dem Fall befasste Mannheimer Landgericht an.

Es wies die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderung der Klägerin als unbegründet zurück. Denn bei ausreichender Aufmerksamkeit habe die Klägerin das Erdloch mit einem Umfang von immerhin 60 Zentimetern wahrnehmen müssen. Eine Haftung des Grundstücksbesitzers trete folglich hinter dem überwiegenden Eigenverschulden der Klägerin vollständig zurück.

Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht

Doch dem wollte sich das von der Klägerin in Berufung angerufene Karlsruher Oberlandesgericht nur zum Teil anschließen. Die Richter zeigten sich davon überzeugt, dass der Grundstücksbesitzer seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat, indem er das mittig in der metallenen Baumscheibe befindliche Erdloch nicht abgesichert beziehungsweise gekennzeichnet hatte. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erweckte die Pflanzinsel nach dem Fällen des Baumes den Eindruck, dass sie als einheitliche Fläche begehbar sei.

Ein Fußgänger habe daher nicht damit rechnen müssen, dass das durch den Baum hinterlassene Loch nicht verfüllt worden war. Die Klägerin treffe allerdings ein hälftiges Mitverschulden. Durch ihr Material und ihre Struktur sei nämlich erkennbar gewesen, dass es sich bei der Pflanzinsel um keinen üblichen Gehweg handelt. Die Klägerin hätte ihren Sturz daher bei genügender Aufmerksamkeit verhindern können, zumal ihr die örtlichen Gegebenheiten sowie die vorherige Bepflanzung der „Insel“ nachweislich grundsätzlich bekannt waren.

Der passende Schutz für Immobilien- oder Grundstücksbesitzer

Das Gericht sah keine Veranlassung, eine Revision gegen seine Entscheidung zuzulassen. Der Fall zeigt, wie wichtig unter anderem für Immobilien- oder Grundstücksbesitzer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist. Denn eine solche Police übernimmt zum einen nicht nur berechtigte Schadenersatz-Forderungen Dritter, wenn der versicherte Haus- und Grundstücksbesitzer tatsächlich die Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat.

Zum anderen wehrt sie auch ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche, die an den Versicherten gestellt werden, ab. Übrigens: Wer Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses ist, benötigt für den Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtschutz in der Regel nur eine private Haftpflichtversicherung, da diese üblicherweise einen solchen Versicherungsschutz enthält.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen