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Unternehmensschutz anpassen – Nachteile vermeiden

Nicht nur zum Jahresanfang sollten Firmen ihren Versicherungsschutz entsprechend eventuell geänderter Unternehmenswerte anpassen.

(verpd) In der Regel ist einem Unternehmer im Frühjahr bekannt, wie hoch der betriebliche Gewinn oder Verlust, das Firmenanlagevermögen und die Kosten des letzten Geschäftsjahres sind. Damit man weder zu viel Prämien für den Versicherungsschutz zahlt noch im Schadenfall zu wenig Entschädigung erhält, ist es wichtig, die Betriebsversicherungen auf diese aktuellen Werte anzupassen.

Bei vielen Betriebsversicherungen wie der Geschäftsinhalts- oder Elektronikversicherung ist es wichtig, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlich vorhandenen Wert der versicherten Sachen entspricht. Ist die Versicherungssumme niedriger, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Bei einer Unterversicherung reicht die vereinbarte Versicherungssumme nicht, um bei einem Totalschaden beispielsweise infolge eines Brandes den entstandenen Schaden komplett zu ersetzen. Auch bei einem Teilschaden ist eine Unterversicherung nachteilig.

Denn dann, muss der Versicherer den entstandenen Schaden nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzen. Aber auch wenn eine zu hohe Versicherungssumme, die den Wert der versicherten Sachen übersteigt, vereinbart ist, hat dies Nachteile. Denn im Schadenfall wird maximal die Versicherungssumme ausbezahlt. Die Versicherungsprämie, die meist von der Höhe der Versicherungssumme abhängt, wäre dann zu hoch für den tatsächlich benötigten Versicherungsschutz.

Regelmäßige Kontrolle für eine bedarfsgerechte Absicherung

Auch bei Versicherungspolicen wie einer Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung, die die Einnahmen einer Firma beispielsweise im Falle eines Brand- oder Sturmschadens absichern, ist eine passende Versicherungssumme mitunter existenziell.

Ist nämlich der aktuelle oder zu erwartende Betriebsgewinn zuzüglich der fortlaufenden Fixkosten deutlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme, erhält die betroffene Firma im Schadenfall maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Das kann dazu führen, dass im Versicherungsfall die Fixkosten höher sind als die Versicherungsleistung.

Aus diesen Gründen sollte ein Unternehmer, sobald die Unternehmenswerte wie Umsatz, Gewinn, Anlagevermögen und Fixkosten des vergangenen Jahres vorliegen, mögliche Änderungen dem jeweiligen Versicherer oder Vermittler mitteilen. Auch nach unterjährigen Veränderungen im Betrieb wie bei zusätzlichen Anschaffungen von Inventar und Maschinen, bei Schließungen von Betriebsteilen oder bei erheblichen Änderungen der Werte des Warenlagers oder der Vorräte sollte eine Prüfung der bedarfsgerechten Absicherung erfolgen. Hilfe dazu erhält man beim Versicherungsvermittler.



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