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Unterschiede bei den Rentenansprüchen

Hierzulande gibt es maßgeblich drei Säulen zur Sicherung des Alterseinkommens – die gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge. Eine Studie zeigt, wie sich die bisher erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche der Bürger je nach Geschlecht und Region unterscheiden.

(verpd) Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund haben sich zwar die erwirtschafteten Rentenansprüche bei den Erwerbstätigen mittleren Alters zwischen den Geschlechtern mittlerweile angeglichen – aber nicht in allen drei Säulen der Alterssicherung. Auffällig sind zudem deutliche Abweichungen bei den Rentenanwartschaften zwischen den Bürgern gleichen Alters zwischen den alten und neuen Bundesländern.

In der vom Sozialforschungs-Institut Kantar erstellten Studie „Lebensverläufe und Altersvorsorge (LeA)“ wurden unter anderem die Altersvorsorge-Aktivitäten der Bürger mit den Geburtsjahrgängen 1972 bis 1976 sowie 1957 bis 1961 untersucht. In Auftrag gegeben wurde die Studie vom Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Grundlage der Analyse sind Befragungen von 9.447 Personen sowie Daten aus den Versichertenkonten.

Die Studie geht unter anderem der Frage nach, wie hoch die bisher erreichten Rentenansprüche (Rentenanwartschaften) der Bürger bei den drei Säulen der Alterssicherung, nämlich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge sind. Unter anderem zeigen sich Unterschiede beziehungsweise Lücken (auch „Gender Pension Gap“, kurz GPG genannt) bei den bisher erzielten Rentenansprüchen (Rentenanwartschaften) der Frauen gegenüber denen der Männer.

Die Rentenanwartschaften von Männern und Frauen

Laut Studie hatten in Westdeutschland in 2016 die 40- bis 44-jährigen Frauen eine Rentenanwartschaft von 706 Euro und die Männer des gleichen Alters von 863 Euro. Bei den 55- bis 59-jährigen Frauen waren es 996 Euro und bei den Männern dieser Altersgruppe 1.601 Euro.

In Ostdeutschland kamen die 40- bis 44-jährigen Frauen in 2016 im Schnitt auf eine Rentenanwartschaft von 774 Euro und die Männer desselben Alters auf 692 Euro. Im Gegensatz dazu erreichten die 55- bis 59-jährigen Frauen 1.173 Euro und die Männer in dieser Altersklasse 1.225 Euro.

Grundsätzlich ist bei den angegebenen Rentenanwartschaften anzumerken, dass es sich um Momentaufnahmen handelt, die noch nicht der endgültigen Rentenhöhe entsprechen. Die Anwartschaften der jüngeren Bürger sind deswegen geringer als die der älteren, da es sich um die Rentenansprüche zu einem früheren Zeitpunkt in ihrem Erwerbsleben handelt. Da der bisherige Versicherungsverlauf bei den jüngeren Bürgern kürzer ist als bei den älteren sind damit auch die Anwartschaften zum festgestellten Zeitpunkt niedriger.

Differenzen bei den Rentenansprüchen werden geringer

Insgesamt hat sich, so ein Studienergebnis, die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen, also der GPG, in Deutschland von noch 69 Prozent im Jahr 1995 auf 53 Prozent im Jahr 2016 über alle Altersvorsorgesysteme hinweg verringert. Vor allem soziale Elemente hätten auch in den alten Bundesländern zu einer Reduzierung des GPG geführt, erklärt Frau Dr. Dina Frommert aus dem Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung des DRV.

In den alten Bundesländern ging der GPG zwischen 1995 von 72 Prozent bis zum Jahr 2015 auf 58 Prozent zurück. Hier zeige sich, dass viele weibliche Versicherte neben den Ausfallzeiten für Kindererziehung oft nur noch in Teilzeit gearbeitet hätten, betont Dr. Frommert. In den neuen Bundesländern, in denen traditionell Frauen in Vollzeit beschäftigt waren, betrug der GPG im Jahr 1995 noch 45 Prozent und sank auf 28 Prozent bis zum Jahr 2015.

Übrigens, Frauen, die erstmalig in 2018 eine gesetzliche Altersrente bezogen haben, erhielten laut einer DRV-Statistik in Westdeutschland eine entsprechende durchschnittliche gesetzliche Rente von 688 Euro pro Monat, die Männer hingegen von 1.087 Euro. Wie die Statistik und die Studie belegen, ist es nicht nur, aber insbesondere auch für Frauen notwendig, frühzeitig eine private und, wenn möglich, betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, damit im Rentenalter der Lebensstandard finanziell abgesichert ist.



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