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Versicherungs-Bescheinigung für Fahrten ins Ausland

Die Grüne Karte ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Zwar müssen Autofahrer in vielen Ländern die Grüne Versicherungskarte nicht mehr unbedingt dabeihaben, allerdings wird sie bei Kontrollen oder auch im Falle eines Unfalls immer noch oft verlangt. Außerdem gibt es immer noch einige Staaten, die das Mitführen der Karte vorschreiben.
Die meisten Versicherer schicken die Grüne Karte mit der Police automatisch zu. Sie kann aber auch separat beim Versicherer angefordert werden. Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oder einem Unfall oft noch verlangt, die Grüne Versicherungskarte vorzuzeigen.

Daher sollte jeder, der mit dem eigenen Auto ins Ausland einreist, die Grüne Karte dabei haben. Wer sie mitführt, erspart sich nicht nur Ärger mit den Behörden. Damit lässt sich zudem die Schadenabwicklung nach einem Unfall beschleunigen.

Versicherungs-Bescheinigungen in der Farbe Grün
In jedem Land, welches das Grüne-Karte-System unterstützt, ist nämlich von den Kfz-Versicherern eine zentrale Organisation, das sogenannte Bureau, wie beispielsweise das Deutsche Büro Grüne Karte e.V., geschaffen worden. Dieses ist von der Regierung des jeweiligen Landes anerkannt und für die Durchführung der Aufgaben des Systems der Grünen Karte (GK-System) zuständig. Ein nationales Grüne-Karte-Bureau hat eine doppelte Funktion.

Zum einen gibt es die internationalen Versicherungs-Bescheinigungen in der Farbe Grün – daher die Bezeichnung Grüne Karte – an die Autohaftpflicht-Versicherer aus, die sie dann ihren Kunden weiterreichen. Zum anderen ist das Bureau verpflichtet, einen möglichen Schadenfall zu regulieren, der durch ein mit einer Grünen Karte ausgestattetes ausländisches Kraftfahrzeug in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht wurde.

Das GK-System unterstützt also bei der Abwicklung eines Unfallschadens in zweierlei Hinsicht: im Inland, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland, dessen Fahrer eine Grüne Karte besitzt, gekommen ist, aber auch im Ausland, wenn man hier mit einem in Deutschland zugelassenen Kfz an einen Unfall beteiligt war. Entsprechend den Gesetzen und Verordnungen des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, erfolgt die Regulierung. Damit wird sichergestellt, dass das Verkehrsopfer stets nach seinem gewohnten nationalen Standard entschädigt wird.

Länder, die das Mitführen der Grünen Karte vorschreiben
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und in Belarus (Weißrussland) ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben. Viele Länder haben aber auch Sondervorschriften: So ist beispielsweise die Grüne Versicherungskarte im Kosovo nicht gültig. Stattdessen muss dort an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Seit 2009 gilt die Grüne Karte auch in Russland. Wer dorthin mit dem Auto reist, muss allerdings darauf achten, dass auch Fahrten in dieses Gebiet vom Versicherer abgedeckt sind. Es kann nämlich bei Vertragsabschluss frei vereinbart werden, ob hierfür eine entsprechende Deckung gegeben wird oder nicht. Besteht kein Versicherungsschutz für Russland, ist das Kürzel RUS für Russland auf der Grünen Karte gestrichen.

Dies gilt auch für Reisen in den Iran, nach Israel, Marokko, Tunesien und in die Türkei. Autofahrer müssen hierfür bei ihrer Versicherungsanstalt eine kostenpflichtige „große Grüne Karte“ beantragen. Dann besteht auch Versicherungsschutz in diesen Ländern. Türkei-Urlauber sollten überdies darauf achten, dass der Versicherungsschutz für das gesamte Land gültig ist.

Länderkürzel im Überblick
In welchem Land die Grüne Karte gilt und welches Länderkürzel auf der Karte stehen muss, damit der Versicherungsschutz für das jeweilige Land gilt, kann online bei der Verkehrsopferhilfe e.V. als PDF-Datei abgerufen werden. Was in den einzelnen Urlaubsländern sonst noch zu beachten ist, findet man auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Vergisst man die Grüne Karte in Ländern, die eine Mitnahme vorschreiben, oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt abschließen.

Die Versicherungsprämie für eine derartige Grenzversicherung ist in der Regel jedoch sehr hoch und die Versicherungssummen sind meist sehr niedrig. 

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