ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Versicherungsprämien: Wie man Ratenzuschläge umgeht

Für manchen ist es eine finanzielle Erleichterung, wenn er die Beiträge für seine Versicherungspolicen in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zahlen kann. Dies kostet meist jedoch einen Aufpreis. Es gibt aber auch eine kostenlose Variante, um die Prämienlast auf das Jahr aufzuteilen

(verpd) Viele, die Ausgabenspitzen innerhalb eines Jahres durch die Zahlung der Versicherungsprämien vermeiden wollen, nehmen dafür Ratenzahlungszuschläge, die für eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Prämienzahlung oftmals anfallen, in Kauf. Es gibt jedoch noch eine andere Möglichkeit, um zu verhindern, dass beispielsweise in einem Monat die Jahresprämien mehrerer Versicherungspolicen zu zahlen sind und es dadurch zu finanziellen Engpässen kommt.

Fallen bei zwei oder mehr bestehenden Versicherungsverträgen die Hauptfälligkeiten auf den gleichen Monat, sind die jeweiligen Jahresprämien von diesen Policen fast zeitgleich vom Versicherungskunden zu zahlen. Bei manchen kann das schnell zu finanziellen Liquiditäts-Schwierigkeiten in dem entsprechenden Monat führen.

Um dies zu verhindern, lassen sich die Prämienzahlungen aber auch auf das ganze Jahr verteilen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten.

Zwei Varianten der zeitlichen Ausgabenaufteilung

Bei vielen Versicherungspolicen kann vereinbart werden, dass der Versicherungsbeitrag nicht als Jahresprämie, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten gezahlt wird. Allerdings wird dafür oftmals ein Ratenzahlungszuschlag verlangt oder es entfällt ein bei einer jährlichen Zahlweise eingeräumtes Skonto. Durch die Teilzahlung kann der zu zahlende effektive Jahreszins, den man im Vergleich zu einer normalen Jahresprämie entrichten muss, je nach Vereinbarung zwischen rund zwei, fünf, acht oder sogar elf Prozent liegen.

Alternativ dazu können die zu zahlenden Versicherungsbeiträge auch ohne die Inkaufnahme eines Ratenzahlungszuschlages beziehungsweise einer Verteuerung der Prämie gleichmäßig auf das Jahr aufgeteilt werden. In den meisten Policen lässt sich nämlich die Hauptfälligkeit ändern. So könnte die Fälligkeit für die Prämie der Kfz-Versicherung auf den Januar, der Privathaftpflicht-Police auf den Februar, der Unfallversicherung auf den März, der Hausratversicherung auf den Mai, der Rechtsschutzpolice auf den Juli und der Lebensversicherung auf den Oktober verlegt werden.

Ausnahme: In der Kfz-Versicherung ist die Hauptfälligkeit in der Regel der 1. Januar eines Jahres. Dies ist normalerweise nicht veränderbar, was aber auch dem Versicherungskunden Vorteile bringt. Denn Versicherungskunden, die ein Jahr schadenfrei gefahren sind, erhalten ab der ersten Beitragsfälligkeit des nächsten Kalenderjahres einen besseren Schadenfreiheitsrabatt. Der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Kfz-Prämie aufgrund eines unfallfreien Jahres reduziert, ist dementsprechend der 1. Januar des nächsten Jahres.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen