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Viele nutzen die staatliche Altersvorsorge-Förderung nicht

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, über seinen Arbeitgeber einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen. Zudem gibt es seit dem 1. Januar 2002 eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Wer einen derartigen Vertrag hat, kommt in den Genuss staatlicher Förderungen und erhält zudem später eine Zusatzrente.
Wie aus einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, haben bis zum 30. September 2013 rund 15,8 Millionen Deutsche bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen und können damit eine staatliche Förderung der Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Doch es könnten fast doppelt so viele als direkt Förderungsberechtigte einen derartigen Vertrag abschließen. Dazu kommen noch die indirekt Förderberechtigten, wie die Ehegatten der Förderberechtigten.

Zudem verzichten immer noch rund 40 Prozent der Arbeitnehmer auf die staatliche Förderung, die bei einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gewährt wird.

Betriebliche Altersvorsorge
Seit 2002 hat nämlich jeder Arbeitnehmer das Recht, Teile seines Lohn- oder Gehaltes, aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ganz oder teilweise in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, um eine spätere Zusatzrente zu erhalten. Staatlich gefördert wird dies beispielsweise durch eine deutliche Minderung der Sozialabgaben und Lohnsteuer, die der Arbeitnehmer anderenfalls zahlen müsste. Zudem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit betrieblichen oder tariflichen Zuschüssen an der bAV.

Für 2014 können Arbeitnehmer bis zu 2.856 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei – das sind jährlich vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung, die aktuell für 2014 71.400 Euro beträgt – sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen.

Welche Form der bAV-Vorsorge, beispielsweise Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung, der Arbeitgeber anbietet, kann direkt beim Unternehmen erfragt werden.

Riester-Vertrag
Eine direkte staatliche Zulage ist beim Riester-Vertrag möglich. Förderberechtigt, also Anspruch auf eine Förderung, haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt.

Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.

Die volle Förderung gibt es, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr festgelegt. Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen, wie man am besten die vollen Fördermöglichkeiten, die der Staat für die individuelle Altersvorsorge bietet, ausschöpft, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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