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Vier von fünf Pflegebedürftigen werden ambulant gepflegt

Nach aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen ambulant gepflegt. Was dies teils für die pflegenden Angehörigen bedeutet, zeigt eine Studie.

(verpd) Von den rund 4,25 Millionen Pflegebedürftigen, die es Ende 2019 gab, wurden über 78 Prozent ambulant und damit mehrheitlich zu Hause gepflegt. Für die Angehörigen, die pflegend tätig sind, bedeutet dies häufig eine hohe persönliche Belastung, wie eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts einer Krankenkasse belegt. Besonders betroffen sind dabei Pflegende mit Pflegebedürftigen, die eine hohe Pflegegradeinstufung haben. Fast 40 Prozent der ambulant Gepflegten sind dabei in eine der drei höchsten Pflegegrade eingestuft.

Ende letzten Jahres waren nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über 4,25 Millionen Personen in Deutschland als pflegebedürftig eingestuft und erhielten deshalb Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Davon waren fast 4,0 Millionen betroffene Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und knapp 252.000 Pflegebedürftige in der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV) versichert.

Der Großteil, nämlich 78,5 Prozent oder knapp 3,39 Millionen der 4,25 Millionen Pflegebedürftigen wurden 2019 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Über 913.000 Pflegebedürftige und damit 21,5 Prozent aller Bezieher einer Pflegeleistung waren auf eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim angewiesen.

Ambulante Pflege für viele Personen mit hohem Pflegegrad

Das BMG veröffentlichte zudem konkrete Daten darüber, in welchem Pflegegrad jeweils die knapp 4,0 Millionen SPV-versicherten Pflegebedürftigen eingestuft waren, die 2019 eine ambulante oder stationäre Pflege erhielten. Insgesamt wurden 3,14 Millionen SPV-versicherte Personen ambulant gepflegt. Davon hatten 14,1 Prozent den Pflegegrad 1, der überwiegende Anteil der ambulant Gepflegten, nämlich 46,5 Prozent, den Pflegegrad 2 sowie 26,5 Prozent den Pflegegrad 3.

Zudem waren 9,4 Prozent und damit fast 296.000 Betroffene in den Pflegegrad 4 und 3,4 Prozent, das waren über 106.000 Pflegebedürftige, in den Pflegegrad 5 eingestuft. Insgesamt über 1,2 Millionen SPV-versicherte Pflegebedürftige, die eine ambulante Pflege hatten, waren damit in den drei höchsten Pflegegraden 3 bis 5 eingestuft.

Bei der stationären Pflege hatten anteilig die meisten der über 858.000 SPV-versicherten Pflegebedürftigen, nämlich 33,7 Prozent, den Pflegegrad 3. Am zweithäufigsten mit 28,0 Prozent war der Pflegegrad 4. 23,7 Prozent der in einem Pflegeheim Gepflegten waren dem Pflegegrad 2 und 14,5 Prozent dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Nur 0,5 Prozent der pflegebedürftigen SPV-Versicherten, die in einer stationären Pflege waren, hatten den Pflegegrad 1.

Die Hauptpflegearbeit übernimmt meist eine Person

Nach einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), dem Pflege-Report 2020, fühlen sich viele pflegende Angehörige, die einen Pflegebedürftigen ambulant versorgen, zeitlich und psychisch stark belastet.

Für den Report wurden im Dezember 2019 und Januar 2020 rund 1.100 pflegende Angehörige vom Marktforschungsinstitut Forsa Politik- und Sozialforschung GmbH befragt. Dabei zeigte sich, dass nur jeder zweite befragte Pflegende auch im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnte.

Im Durchschnitt wandten die befragten Pflegehaushalte rund 8,6 Stunden jeden Tag für die ambulante Pflege eines Angehörigen auf. Den Hauptanteil dieser Pflegezeit, nämlich rund 71,2 Prozent, übernahm die Hauptpflegeperson. Die restliche Zeit teilten sich im Schnitt auf weitere Pflegepersonen (17,4 Prozent) wie weitere Verwandte oder Freunde, ambulante Pflegedienstleister (8,4 Prozent), aber auch privat finanzierte Pflegehilfen (3,0 Prozent) auf. 24-Stunden-Pflegedienstleister wurden in diesen Daten nicht mitberücksichtigt.

Immens hoher Zeitaufwand

Laut Studienautoren belief sich der Zeitaufwand für die Pflege bei rund jedem zweiten pflegenden Angehörigen auf maximal vier Stunden pro Tag. Jeder vierte Pflegende eines Privathaushaltes wendete dagegen mindestens 7,6 Stunden am Tag auf.

Pflegende Angehörige, die einen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 3 bis 5 oder einer vorliegenden Demenz ambulant pflegten – das war jeder vierte befragte Pflegende –, hatten sogar einen täglichen Zeitaufwand von rund zehn Stunden. Bei jedem zehnten der letztgenannten Pflegenden betrug die Pflegezeit sogar 20 Stunden und mehr pro Tag.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Befragung, dass insbesondere die zeitliche Belastung je nach Pflegegrad sehr unterschiedlich ist. In der sogenannten „Häusliche-Pflege-Skala“ des Reports, die Angaben der Pflegenden zur körperlichen Erschöpfung, Lebenszufriedenheit und psychischen Belastung berücksichtigt, zeigt sich auch, dass mehr als jeder Vierte (knapp 26 Prozent) die Pflege als „hohe Belastung“ empfindet. „Für 43 Prozent wurde eine mittlere Belastung festgestellt, nur bei knapp 31 Prozent der Pflegenden ist sie niedrig“, so die WIdO.

Pflegeerleichterungen kosten Geld

Zwar bietet die gesetzliche Pflegeversicherung neben einem Pflegegeld für eine ambulante Pflege auch andere finanzielle Leistungen, um einen Pflegenden zu entlasten. Doch die meisten dieser Leistungen sind nur ein Zuschuss und decken die tatsächlich anfallenden Kosten der jeweiligen Pflegeleistung nicht komplett ab. Zudem ergab die Befragung, dass nicht wenige Pflegende darauf verzichten, zum Teil auch, weil der Pflegebedürftige nicht auch von anderen Person betreut werden will.

So nahmen laut Befragung 57,4 Prozent das Pflegegeld für den Pflegenden in Anspruch, verzichteten aber auf weitere Leistungen von der SPV. Nur 38,8 Prozent ließen sich zusätzlich zum Pflegegeld durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützen und beanspruchten dafür die sogenannte Pflegesachleistung. Etwa jeder dritte Pflegende wurde durch eine Verhinderungspflege, rund jeder achte durch eine Kurzzeitpflege, circa jeder elfte mithilfe einer Tagespflege und jeder dreizehnte von einer 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt.

Im Durchschnitt gab jeder vierte Pflegende – und zwar ohne die Inanspruchnahme einer externen 24-Stunden-Pflegekraft – 252 Euro pro Monat für Pflegedienstleistungen auf, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen wurden. Jeder 20. Pflegende zahlte im Schnitt sogar 339 Euro für eine privat finanzierte Pflegedienstleistung, ebenfalls ohne Berücksichtigung derer, die eine 24-Stunden-Pflegekraft hatten und deren Eigenbeteiligung weitaus höher ist.

Viele Pflegende sind überlastet

Eine individuelle Übersicht, welche finanziellen und sonstigen Leistungen dem Pflegebedürftigen und seinen pflegenden Angehörigen von der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund der persönlichen Situation zustehen, gibt der digitale Ratgeber des BMG, der sogenannte Pflegeleistungs-Helfer. Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflege(pflicht-)Versicherung steht auch das Bürgertelefon des BMG unter der Telefonnummer 030 340606602 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

„Die Leistungsangebote der Pflegeversicherung sind in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und flexibler gestaltet worden. Trotzdem ist jede vierte Person, die einen Angehörigen zu Hause pflegt, durch die Pflege insgesamt hoch belastet“, sagt Dr. Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereichs Pflege im WIdO und Mitherausgeberin des Pflege-Reports.

Laut der Umfrage kann jeder vierte pflegende Angehörige die Pflegesituation „nur noch unter Schwierigkeiten“ oder „eigentlich gar nicht mehr“ bewältigen. Bei den Pflegenden, die sich um einen Demenzkranken oder Angehörigen mit Pflegegrad 3 bis 5 kümmern, erklärte dies sogar rund jeder Dritte.

Finanzielle Vorsorge für die ambulante und stationäre Pflege

Die Zahlen und der Report belegen, wie wichtig es ist, beispielsweise mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung entsprechend vorzusorgen. Denn mit einer finanziellen Vorsorge ist es auch realisierbar, entweder in einem guten Pflegeheim oder möglichst lange in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, ohne die Angehörigen über Gebühr persönlich und auch finanziell zu belasten.

Denn die Kosten für viele entlastende Pflegeleistungen in der ambulanten Pflege wie eine Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Tagespflege sowie eine 24-Stunden-Pflegekraft werden, wenn überhaupt, nur teilweise von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. In der stationären Pflege fallen grundsätzlich drei- bis vierstellige Summen als Eigenleistung im Monat an, die der Pflegebedürftige und unter Umständen auch der Ehepartner zu tragen hat.

Selbst das erwachsene Kind eines Pflegebedürftigen kann zur Begleichung der restlichen Pflegekosten herangezogen werden, wenn dessen Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro beträgt. Eine Pflegevorsorge ist bereits in jungen Jahren sinnvoll, denn zum einen ist die monatliche Prämienbelastung dann erheblich günstiger, zum anderen kann eine Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit auch eintreten, wenn man jung ist.



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