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Von alltäglichen bis extrem seltenen Lebensgefahren

Nicht nur Krankheiten können die Gesundheit und das eigene Leben gefährden. Vom Unfall bis zum Terroranschlag gibt es zahlreiche Risiken, die man häufig nicht selbst beeinflussen kann und die das Leben kosten können. Allerdings unterscheiden sich die Eintritts-Wahrscheinlichkeiten deutlich.

(verpd) Es ist um ein x-Faches wahrscheinlicher, infolge eines Unfalles zu sterben, als vom Blitz getroffen zu werden oder gar bei einem Terroranschlag ums Leben zu kommen. Allerdings sind selbst solche Risiken in der Unfall- und Lebensversicherung in der Regel mit abgesichert.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2016 der Technischen Hochschule Köln und der Universität Erlangen-Nürnberg auf Grundlage von offiziellen Statistiken und Schätzungen ist die Wahrscheinlichkeit des Einzelnen, in der Europäischen Union bei einem Terroranschlag getötet zu werden, sehr gering. Sie liegt bei 0,0000049 Prozent.

Dagegen beträgt das Risiko hierzulande, durch einen direkten Blitzschlag zu sterben oder verletzt zu werden, bereits 0,000123 Prozent, und bei einem Unfall ums Leben zu kommen schon 0,03 Prozent. Doch egal, ob man nun verunfallt oder Opfer eines Terroranschlags wird, jeder Todesfall hat oft auch dramatische finanzielle Folgen für die Angehörigen. Eine bedarfsgerechte Einkommens- und Hinterbliebenen-Absicherung ist jedoch mit privaten Versicherungspolicen möglich.

Absicherung für zahlreiche Todesursachen

So zahlt eine private Unfallversicherung die vereinbarten Leistungen, egal ob der Versicherte durch einen Unfall, auch durch eine Explosion, einen Brand, einen Blitzschlag oder durch einen Terroranschlag bleibende gesundheitliche Schäden erleidet oder verstirbt. In der Unfallversicherung können beispielsweise eine monatliche Rente oder auch eine einmalige Kapitalsumme im Invaliditätsfall und zusätzlich eine Kapitalsumme im Todesfall vereinbart werden.

Für eine umfassende Hinterbliebenen-Absicherung eignet sich insbesondere eine private Risiko- und/oder Kapitallebens-Versicherung. Abgesichert sind hier zahllose Todesursachen, von einem Unfall, einem Verbrechen oder einem Terroranschlag bis hin zum Tod aufgrund einer Krankheit.

Nur wenige Ausschlüsse

Es gibt nur wenige Todesursachen, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Üblicherweise sind in vielen Lebens- und Unfallversicherungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungs-Bedingungen die Folgen eines Terroranschlags mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen nicht versichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in der Regel auch Personenschäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.

Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Wird der Versicherte bei einer Auslandsreise in ein eigentlich sicheres Land von einem Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis überrascht und nimmt daran nicht aktiv teil, besteht üblicherweise der Versicherungsschutz auch für dieses Risiko. Wer im Detail wissen möchte, welche finanziellen Einkommens- und Hinterbliebenen-Absicherungen bezüglich der verschiedensten möglichen Risiken bereits bestehen und wie sich Absicherungslücken bedarfsgerecht schließen lassen, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.



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