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Von der Videosprechstunde bis zum Rezept per App

Für welche digitalen Angebote von Arztpraxen und Krankenversicherern sich die Bürger hierzulande interessieren und welche sie ablehnen, zeigt eine Umfrage.

(verpd) Die Mehrheit der Bürger befürwortet unter anderem eine elektronische Patientenakte. Videosprechstunden stoßen dagegen eher auf Ablehnung. Das zeigt die repräsentative Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Digitalen Angeboten von Arztpraxen wie Videosprechstunden stehen Bürger kritisch gegenüber, während die elektronische Patientenakte (ePA) Zustimmung findet.

Das sind zwei zentrale Ergebnisse der aktuellen Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Grundlage für die Auswertung waren im März und April 2019 geführte Telefoninterviews mit über 6.000 repräsentativ ausgewählten Bürgern im Alter von 18 bis 79 Jahren.

Mehrheit lehnt Videosprechstunden ab

Seit dem 1. April 2017 wird die ärztliche Videosprechstunde von den gesetzlichen Krankenkassen – den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) –, als Regelversorgung übernommen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch können sich gesetzlich krankenversicherte Patienten per Video von zu Hause aus ohne Zusatzkosten von ihrem Arzt beraten oder bei bestimmten Fällen den Heilungserfolg einer Therapie auch kontrollieren lassen.

Nach Auswertung der KBV lehnen jedoch 62 Prozent der Befragten Videosprechstunden für sich selbst ab. 37 Prozent der Teilnehmer zwischen 18 und 79 Jahren würden ein solches Angebot nutzen. „Die meisten Menschen wünschen sich den persönlichen Kontakt zu ihrem Arzt und stehen einer Fernbehandlung oder auch nur -beratung skeptisch gegenüber“, sagte dazu Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands.

Die Umfrageauswertung zeigt aber auch, dass je jünger die Bürger sind, desto höher die Akzeptanz einer Videosprechstunde ist. Während bei den 70- bis 79-Jährigen nur 23 Prozent ein solches Angebot nach eigenen Angaben nutzen würden, waren es bei 50- bis 59-Jährigen 39 Prozent, bei den 40- bis 49-Jährigen 40 Prozent, bei den 30- bis 39-Jährigen 43 Prozent und bei den 18- bis 29-Jährigen sogar 48 Prozent.

Direkter Kontakt mit Arzt bevorzugt

72 Prozent der Personen, welche die Videosprechstunde ablehnen, nannten als wichtigsten Grund, dass sie den direkten Kontakt zum Arzt bevorzugen. Wie lange die Befragten auf den Termin für ihren letzten Arztbesuch warten mussten, spielt bei der potenziellen Nutzung keine Rolle.

15 Prozent geben an, dass ihnen für eine telemedizinische Beratung die Technik fehlt, hauptsächlich, weil sie keinen Internetzugang haben. Ein Grund, den vor allem ältere Befragte und hier gut ein Drittel der 70- bis 79-Jährigen anführten. Eher selten gibt es dagegen Vorbehalte aus Angst vor mangelndem Datenschutz oder möglichen Fehldiagnosen.

Ambivalent bewerten die Versicherten die Möglichkeit, Termine für den Arztbesuch im Internet suchen und vereinbaren zu können. Für 47 Prozent aller Befragten wäre das persönlich wichtig (38 Prozent) oder sehr wichtig (neun Prozent). Für insgesamt 51 Prozent ist das weniger wichtig (32 Prozent) oder überhaupt nicht wichtig (19 Prozent).

Mehrheit befürwortet elektronische Akte

Die elektronischen Patientenakte (ePA) kann laut KBV Patientendaten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und durchgeführte Impfungen enthalten. „Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten“, so die KBV. Sie ist für den Patienten jedoch freiwillig. Die Vorteile der ePA sehen Experten unter anderem in einer schnellen und detaillierten Informationsweitergabe bei einer Notfallversorgung, einer Weiterbehandlung durch Fachärzte oder Kliniken und der Arzneiausgabe durch den Apotheker.

Die Zustimmung zur elektronischen Patientenakte (ePA) bewegt sich laut KBV auf konstant hohem Niveau: Praktisch ohne Veränderung zur Versichertenbefragung im Vorjahr bewerten 63 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten ein solches Angebot grundsätzlich positiv. 29 Prozent der gesetzlich krankenversicherten Befragten finden es nicht gut und acht Prozent äußerten sich nicht.

Unter denjenigen Befragten, die eine ePA nicht gut finden, nennen die meisten (81 Prozent) als Motiv für ihre Ablehnung Befürchtungen wegen mangelnder Datensicherheit oder möglichem Missbrauch ihrer persönlichen Gesundheitsdaten.

Digitale AU-Bescheinigung trifft auf Zustimmung

Laut KBV sind Ärzte „ab 2021 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Patienten direkt und digital an die Krankenkasse des Patienten zu übermitteln. Ebenso müssen die Daten (digital oder auf Papier) auch dem Patienten zur Verfügung gestellt werden“. Die KBV setzt sich nach eigenen Angaben zudem dafür ein, dass eine Krankschreibung – auch Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung genannt – außerdem an den Arbeitgeber digital übermittelt werden kann.

78 Prozent der gesetzlich krankenversicherten Befragten fänden eine solche elektronische AU-Bescheinigung gut. 14 Prozent lehnen dies ab und acht Prozent wollen oder können sich nicht festlegen.

Privat Krankenversicherte können übrigens schon lange eine Videosprechstunde im Rahmen der zugrundeliegenden Vertragsvereinbarungen mit dem jeweiligen privaten Krankenversicherer abrechnen. Im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten ist für privat Krankenversicherte zum Teil auch eine Rezeptausstellung per App sowie eine ärztliche Beratung bei einem Arzt möglich, ohne dass der Patient dafür vorher die entsprechende Arztpraxis betreten musste.



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