ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Vor allem Jüngere unterschätzen ihren Versicherungsbedarf

Zahlreiche Bürger haben falsche Vorstellungen von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei Erwerbsunfähigkeit und Tod sowie die Wirkungen der Inflation. Etwas besser ist das Wissen über die Rentenlücke. Das zeigt eine Umfrage eines Versicherers.
zweite Deutsche unter 30 Jahren könne die Risiken einer Berufsunfähigkeit nicht einschätzen und wisse auch nicht, was Berufsunfähigkeit überhaupt bedeutet, so ein Studienergebnis laut Auftraggeber der Studie „Versicherungswissen der Deutschen 2012“.
Von allen Befragten haben zwar 60 Prozent unter den vorgegeben Antwortoptionen die richtige Definition der Erwerbsunfähigkeit erkannt oder geraten. Von den bis 29-Jährigen lagen jedoch nur 51 Prozent richtig.

Gefahr der Berufsunfähigkeit wird verkannt

Auf die Frage „Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe einer Erwerbsminderungsrente im Monat?“ entschieden sich 41 Prozent der Umfrageteilnehmer für die Antwort „60 Prozent des letzten Nettoeinkommens“ und 15 Prozent für die richtige Antwort „695 Euro“. Mehr als ein Drittel bekannte sich dazu, die richtige Antwort nicht zu kennen. „Was erhält ein Berufseinsteiger, wenn er erwerbsunfähig wird und nicht zusätzlich privat vorgesorgt hat?“ haben jeweils ungefähr ein Drittel richtig, falsch bzw. mit „Ich weiß nicht“ beantwortet.
In der Altersgruppe der Berufseinsteiger wussten weniger als 25 Prozent die richtige Antwort. 15 Prozent meinten, dass ein erwerbsunfähiger Berufseinsteiger zumindest mit der „Eckrente“ rechnen könne und genau so viele hoffen in diesem Fall auf 60 Prozent des Nettoeinkommens, das sie normalerweise der Ausbildung entsprechend erzielt hätten. Tatsächlich würde ein Berufseinsteiger von der gesetzlichen Rentenversicherung nichts bekommen.
Der Grund: Erst wenn neben den medizinischen auch die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erforderlich sind, steht einem eine Erwerbsminderungsrente zu. Dazu muss man mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung nachweisen können. Dies ist bei Auszubildenden oder Berufsanfängern jedoch selten der Fall. Einzige Ausnahme: Die Erwerbsminderung beruht auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Höhe der Hinterbliebenenrenten ist unbekannt

Auch bezüglich der Hinterbliebenenrente gibt es Wissenslücken. Dass die durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrente im Monat 535 Euro beträgt, konnten nur 37 Prozent der Befragten aus den drei Antwortoptionen richtig auswählen. 26 Prozent rechneten mit höheren Beträgen und 37 Prozent bekannten sich zu ihrer Unwissenheit.
Gut hingegen: 58 Prozent der befragten Immobilieneigentümer wussten, dass man mit einer Risikolebens-Versicherung eine Hypothek im Todesfall finanziell absichern kann.

Fast jeder Zweite kennt Unisex-Tarife

Gefragt wurde auch: „Für welche Personengruppen gelten unter anderem in der Lebens- und Risikolebens-Versicherung ab Ende 2012 einheitliche Tarife (Beiträge)?“ Fast die Hälfte glaubte zu Recht an die Antwort „Es wird nicht mehr unterschieden nach Geschlecht: Es werden sogenannte ‚Unisex-Tarife’ eingeführt.“
Ebenfalls nahezu jeder Zweite konnte die Kaufkraft einer monatlichen Rente von 1.500 Euro bei einer Inflation von zwei Prozent nach 30 Jahren auf circa 830 Euro richtig einschätzen. Die Auswahlalternativen waren 980 und 1.150 Euro.
Für alle, die genau wissen möchten, wie die eigene gesetzliche Absicherung im Krankheitsfall und für das Alter sein wird und ob dann eine Finanzlücke im Vergleich zum bisherigen Einkommen besteht, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten. Dieser kann nicht nur genaue Berechnungen durchführen, sondern bei einem bestehenden Vorsorgebedarf auch die passenden Vorsorgelösungen entsprechend der jeweils persönlichen und finanziellen Lage aufzeigen.


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