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Vorgeschriebener Versicherungsschutz für Hundebesitzer

Ein Hundehalter muss von Gesetzes wegen dafür haften, wenn sein vierbeiniger Liebling einen Schaden anrichtet – und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden des Tieres oder Tierhalters vorliegt oder nicht. Die Haftungshöhe ist dabei nicht begrenzt. Daher sollten alle Hundebesitzer eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen. In diversen Bundesländern ist eine derartige Versicherung bereits Pflicht.
Selbst ein noch so braver Hund kann unter Umständen einen immensen Schaden anrichten, beispielsweise wenn er sich vor etwas erschreckt, deswegen unkontrolliert über die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht. Zudem müssen in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 bis 30.000 Patienten wegen Bissverletzungen durch Hunde ärztlich behandelt werden. Selbst dann, wenn ein Hundehalter beweisen kann, dass ihn kein Verschulden an dem Schadenereignis trifft, muss er gemäß Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dafür aufkommen.

Im Gesetz heißt es nämlich: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Ob den Halter eine Schuld trifft oder nicht, spielt demnach keine Rolle. Der Hundehalter muss notfalls mit seinem gesamten jetzigen und zu erwartenden Vermögen dafür aufkommen.

Finanzielle (Pflicht-)Absicherung für Hundehalter
Für eine finanzielle Absicherung sorgt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Diverse Bundesländer schreiben teils in Hundegesetzen oder Hundeverordnungen mittlerweile eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für Hundebesitzer vor, um sicherzustellen, dass die möglichen Opfer einen ausreichenden Schadenersatz erhalten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.

Alle Besitzer eines Hundes müssen in Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und auch in Berlin eine derartige Versicherung nachweisen. In Nordrhein-Westfalen muss jeder Halter eines Hundes mit einem Gewicht ab 20 Kilogramm oder einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern eine Hundehaftpflicht-Police haben.

In anderen Bundesländern dürfen gefährliche Hunde oder sogenannte Kampfhunde wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pitbull Terrier nur gehalten werden, wenn ein Hundehalter-Haftpflichtvertrag vorliegt. Als gefährlich gelten Hunde unter anderem, wenn aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Haltung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss oder ein Tier bereits Personen oder Tiere angegriffen hat. 

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