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Vorsicht: Löcher in der Straße

Immer wieder gibt es Streit darüber, wer für Fahrzeugschäden oder auch für Unfälle, die durch Schlaglöcher verursacht wurden, aufkommen muss. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) teilt mit, was bei Schäden durch Schlaglöcher zu tun ist.
Bund, Länder, Kreise und Gemeinden sind verpflichtet, auf Straßenschäden beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung aufmerksam zu machen. Tun sie es nicht, könnten sie unter Umständen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Doch es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Sind die Straßenschäden nämlich eindeutig zu erkennen und befinden sie sich zudem auf einer wenig befahrenen Straße, müssen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise darauf einstellen. Anderenfalls tragen sie ihre durch Schlaglöcher verursachten Schäden selbst, auch wenn keine Warnhinweise aufgestellt wurden, wie diverse Gerichtsurteile zeigen. Auf die Umstände kommt es an Das Landgericht Heidelberg (Az. 5 O 269/10) lehnte beispielsweise eine Schadenersatzklage eines Autofahrers gegen die Gemeinde ab. Die Begründung: Er hätte tagsüber auf der faktisch verkehrsfreien Anliegerstraße das gut sichtbare Schlagloch von der Größe eines Gullydeckels erkennen und sein Fahrverhalten entsprechend anpassen müssen müssen. Bei viel befahrenen Haupt- und Bundesstraßen sowie Autobahnen fallen viele Urteile jedoch zugunsten der Autofahrer aus. So hat das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 10 U 13/12) entschieden, dass bei einer Schlaglochtiefe von 20 Zentimeter auf einer viel befahrenen Hauptstraße das Aufstellen von Warnschildern durch die Gemeinde alleine nicht genügt. Die Gefahrenstelle hätte sofort beseitigt oder zumindest abgesperrt werden müssen. Beweise sammeln Kfz-Fahrer, die durch ein Schlagloch einen Fahrzeugschaden erlitten haben, sollten nach Angaben der deutschen Versicherer sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch sowie die Verkehrsbeschilderung vor Ort fotografieren. Vorteilhaft ist es, wenn anhand der Bilder, beispielsweise durch das Mitfotografieren eines Zollstocks, die Größe und Tiefe des Schlagloches erkennbar ist. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer sowie ein Unfallbericht der Polizei helfen, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass keine ausreichenden Gefahrenhinweise vorhanden waren. Haben Städte und Kommunen ihre Verkehrssicherungs-Pflichten erfüllt, bleibt der Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen. Wer allerdings eine Vollkaskoversicherung hat und trotz aller Vorsicht, also wenn das Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen entspricht, einen Schlaglochschaden erleidet, kann diesen der Versicherung melden. Denn eine Vollkaskoversicherung übernimmt derartige Schäden. Wer überzeugt ist, dass die Gemeinde oder Kommune ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat und es dadurch zum Schaden gekommen ist, kann sein Recht vor Gericht einfordern. Eine Verkehrs-Rechtsschutz-Police würde, wenn der Versicherer eine Leistungszusage gibt, dann die Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten übernehmen.

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