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Vorsicht Wildwechsel

Statistisch gesehen ereignen sich hierzulande jede Stunde 30 Verkehrsunfälle mit Wildtieren. Worauf Kfz-Fahrer achten sollten, damit das Wildunfallrisiko möglichst klein ist und welche Verhaltensregeln wichtig sind, wenn es doch zum Unfall kommt.

(verpd) Jedes Jahr passieren 230.000 bis 265.000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren in Deutschland, welche Sach- und zum Teil auch Personenschäden zur Folge haben. Besonders ab Oktober ist wieder mit einem erhöhten Wildwechsel auf Deutschlands Straßen zu rechnen, daher sollten Kfz-Fahrer besonders vorsichtig sein und wissen, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand erblicken.

Letztes Jahr wurden gemäß den Daten des Statistischen Bundesamtes 2.790 Personen bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier verletzt. Elf Personen überlebten den Wildunfall nicht. Jährlich werden bei Wildunfällen nach den Statistiken des Deutschen Jagdverbands e.V. (DJV) im Durchschnitt alleine über 219.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche getötet.

Insgesamt ereigneten sich nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in 2015 knapp 263.000 Wildunfälle, die zu Sachschäden an den beteiligten kaskoversicherten Kraftfahrzeugen führten, das waren rund 10,5 Prozent mehr als 2014. Die Schadenhöhe der Wildunfälle, die durch die Kfz-Kasko-Versicherer übernommen wurde, belief sich insgesamt auf 653 Millionen Euro. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Risiko eines Wildunfalles, aber auch die Folgen, die ein solcher Unfall nach sich zieht, nicht unerheblich sind.

Wildunfallrisiko besteht bei jeder Tages- und Jahreszeit

Zwar ereignen sich Wildunfälle das ganze Jahr über, doch besonders im Oktober und November ist vermehrt mit Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen.

Durch das Abernten der Getreide- und Maisfelder verlieren viele Wildtiere wie Wildschweine oder Rehe nach Angaben des DJV ihre schützende Deckung auf den Feldern und wechseln daher zur Futtersuche häufiger zwischen verschiedenen Orten hin und her.

Mit einem Wildwechsel ist zu jeder Tages- und Nachtzeit zu rechnen, allerdings ist das Wildunfallrisiko morgens zwischen 5 und 8 Uhr und abends zwischen 17 Uhr und Mitternacht am höchsten, wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) belegt.

Wenn plötzlich ein Reh auf der Straße steht …

Laut Polizei und DJV gibt es diverse Verhaltensmaßnahmen, die das Risiko eines Wildunfalles minimieren. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand sowie auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern und bei eingeschränkter Sicht wie Nebel angebracht. Hier sollten Autofahrer langsam fahren, bremsbereit sein und den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern sowie den Fahrbahnrand beobachten.

Wird ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand gesichtet, sollte man das Licht abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen. Fernlicht blendet nämlich die Tiere so, dass sie die Orientierung verlieren und zum Teil instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Bremsen ist deshalb notwendig, da aufgeschreckte Tiere oft unvermittelt auf die Straße springen.

Grundsätzlich leben die meisten Wildtiere im Rudel, das heißt, ist ein Tier zu sehen, muss mit mehreren Tieren gerechnet werden. Daher ist es wichtig, dass man, selbst wenn kein Tier mehr zu sehen ist, nur langsam weiterfährt. Ist eine Kollision nicht zu vermeiden, ist es oft sinnvoller, abgebremst mit einem Tier zusammenzustoßen als unkontrolliert auszuweichen und zum Beispiel deswegen gegen einen Baum oder ein entgegenkommendes Fahrzeug zu prallen.

… und ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden konnte

Kam es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollte als Erstes die Warnblinkanlage angeschaltet und das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Dann gilt es vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen und danach die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern.

Egal, ob das angefahrene Tier verletzt wurde und liegen bleibt oder aber wegrennt, in beiden Fällen ist grundsätzlich die Polizei umgehend zu verständigen. Denn die Polizei verständigt den für diese Region zuständigen Jagdaufseher, der dann das verletzte Tier von der Straße holt oder aber in der Umgebung sucht.

Nach Angaben des GDV sollte man ein verletztes oder getötetes Tier nicht anfassen. Zum einen können verletzte Tiere sehr aggressiv und gefährlich sein, zum anderen besteht auch eine mögliche Tollwutgefahr. Nur wenn das Tier sicher tot ist und die Lage des Tieres den übrigen Verkehr behindert, kann man es entfernen. Aus hygienischen Gründen sollte man dabei auf alle Fälle vorher die Handschuhe aus dem Verbandskasten anziehen.

Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, ohne die Unfallstelle zu sichern, riskiert eine Strafe wegen Verletzung der Verkehrssicherheits-Pflicht, da dadurch das Risiko für nachfolgende Verkehrsteilnehmer, mit dem auf der Straße liegenden Tier zusammenzustoßen, hoch ist. Übrigens, wer ein verletztes oder getötetes Wildtier mitnimmt, kann wegen Wilderei angezeigt werden.

Kostenschutz bei Wildunfällen

Tipp: Besteht für ein Auto oder ein anderes Kfz eine Teilkaskoversicherung, übernimmt diese mögliche Sachschäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Als Haarwild zählen gemäß Paragraf 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) unter anderem Rehe, Damwild, Hasen, Dachse, Füchse und Wildschweine. Einige Kfz-Versicherer bieten in der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei Schäden durch eine Kollision mit sonstigen Tieren wie Pferden, Rindern oder Vögeln.

Besteht für das betreffende Kfz eine Vollkaskoversicherung, ist nicht nur automatisch der Teilkaskoschutz enthalten, sondern dann sind der Zusammenstoß mit allen Tierarten, aber auch selbst verschuldete Unfälle versichert. Die Vollkaskoversicherung leistet beispielsweise auch für Unfallschäden, die entstehen, weil man einem Tier ausweicht und dabei mit dem Auto in den Graben oder gegen einen Baum fährt. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Wildunfall verschlechtert sich im Übrigen der Vollkasko-Schadenfreiheitsrabatt nicht.

Für eine problemlose und schnelle Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung sind Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Kfz sinnvoll. Prinzipiell ist es für die Anspruchstellung gegenüber der Kfz-Versicherung wichtig, sich von der Polizei eine Wildschaden-Bescheinigung ausstellen zu lassen. Unfallspuren wie Haar- oder Fellreste des Wildtieres dürfen deswegen vor der Unfallaufnahme durch die Polizei nicht beseitigt werden. Grundsätzlich muss ein Kaskoschaden umgehend, spätestens aber eine Woche nach dem Unfall, dem Versicherer gemeldet werden.



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