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Vorsorge für die letzte Ruhestätte

Die Kosten einer Beerdigung können zwischen 2.500 und 25.000 Euro liegen. Denn neben den verschiedensten Kosten unter anderem für Überführung, Blumenschmuck, Traueranzeigen, Trauerfeier und Grabnutzungsgebühren unterscheiden sich die Ausgaben je nach gewählter Bestattungsart sowie Ausführung von Sarg und Grabstein erheblich. Eine Sterbegeldversicherung entlastet die Hinterbliebenen wenigstens finanziell.
Wer seinen Hinterbliebenen nicht die finanziellen Kosten der eigenen Beerdigung aufbürden möchte, kann diese mit einer Sterbegeldversicherung abdecken. Nach Abschluss des Vertrages zahlt der Betreffende über eine bestimmte Vertragslaufzeit oder bis zu einem bestimmten Höchstalter einen geringen monatlichen Betrag ein. In der Regel dauert die Einzahlphase 20 Jahre, das Höchstalter beträgt 85 Jahre. Je jünger, desto günstiger Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter: je älter, desto teurer, so die einfache Faustformel. Dafür gibt es mit dem Tod des Versicherten eine Garantieleistung in vorher vereinbarter Höhe – marktüblich sind Summen zwischen 2.500 und 15.000 Euro. Manche Versicherer bieten auch höhere Versicherungssummen an. Nach dem Abschluss einer solchen Police – in höherem Alter oft auch gegen Einmalzahlung – treten mitunter Wartezeiten in Kraft. Diese können je nach Gesellschaft zwischen einem halben und vier Jahren liegen. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, wird ein in den Bedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt. Stirbt die versicherte Person nach der Wartezeit, wird die gesamte Versicherungssumme fällig. Geld- oder Sachleistungen Der Versicherte kann wählen, ob er als Begünstigten einen Erben oder auch einen anderen Vertrauten einsetzt. Im Todesfall erhält dieser das Geld, um die Beerdigung zu bezahlen. Vielfach kann die Summe auch direkt an ein bestimmtes Bestattungsinstitut gezahlt werden, da viele Sterbegeldversicherer mit einer entsprechenden Firma zusammenarbeiten. Dies wird bereits im Antrag festgelegt. Manche Gesellschaften bieten alternativ zur Geldleistung auch eine Komplettlösung, beziehungsweise Sachleistung, an. Wird die Sachleistung gewählt, brauchen die Hinterbliebenen den Bestatter nicht selbst zu suchen.

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