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Wann sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung auszahlt

Nicht immer muss gleich der Versicherer gewechselt oder der Versicherungsumfang reduziert werden, damit der Beitrag für einen Versicherungsvertrag günstiger wird. Wer nämlich als Versicherungskunde mit einem Selbstbehalt, also einem festgelegten Betrag oder Betragsanteil, den er entsprechend einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag im Schadenfall selbst übernimmt, einverstanden ist, kann Geld sparen.

Die meisten Versicherer bieten einen Selbstbehalt im Schadenfall im Rahmen einer Kfz-Kasko-, privaten Kranken-, privaten Haftpflicht- und in der Rechtsschutz-Versicherung sowie in der Hausrat-, Wohngebäude- oder Reiseversicherung an. Ist der Kunde damit einverstanden, wird dies in der Police entsprechend vermerkt.

Der Vorteil für den Versicherungskunden: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto günstiger ist sein Versicherungsbeitrag. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist. Üblicherweise ist der Selbstbehalt dann für jeden eingetretenen versicherten Schaden zu entrichten. In der Krankenversicherung ist der zu tragende Eigenanteil jedoch fast immer auf einen Jahreshöchstbetrag begrenzt.

Weniger Schäden, hoher Spareffekt

Wer als Versicherungskunde nie einen Schaden erleidet, kann den ersparten Beitrag anderweitig ausgeben. Selbst bei einer durchschnittlichen Schadenhäufigkeit ist die Prämienersparnis in der Regel höher als der Geldbetrag, den man im Rahmen des Selbstbehaltes bei einem Schaden aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Nur Versicherungsnehmer, die überdurchschnittlich oft einen Versicherungsschaden haben, sind mit einem Selbstbehalt finanziell schlechter gestellt.

Doch selbst dann kann sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung positiv auswirken. Denn wer Kleinschäden, die geringer sind als der zu bezahlende Selbstbehalt, gar nicht erst meldet, verringert das Risiko, dass ihm die Versicherung wegen vieler Schäden kündigt.

Für eine dauerhaft niedrigere Prämie

Wie lange man schadenfrei sein muss, damit sich ein Selbstbehalt lohnt, ist einfach zu berechnen. Die Formel lautet: Die Höhe des Selbstbehaltes geteilt durch den Beitragsunterschied zwischen den Tarifen mit und ohne Selbstbehalt ergibt die Anzahl der Jahre.

Beispiel: Selbstbehalt 150 Euro, Jahresbeitrag 200 Euro ohne und 170 Euro mit Selbstbehalt (Unterschied 30 Euro), also 150/30 = 5 Jahre. Das heißt: Wer nach fünf Jahren oder auch später einen Schaden erleidet, fährt trotz Selbstbehalt günstiger. In der privaten Krankenversicherung ist die Rechnung noch einfacher, denn da lohnt sich für Kranke meist sogar ein Selbstbehalt von einigen Hundert Euro pro Jahr.

Prinzipiell ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, sein Versicherungspaket als Ganzes zu betrachten. Wer in allen Sparten tragbare Selbstbehalte vereinbart, erhält eine ansehnliche Beitragsersparnis. Davon können Kleinschäden meist problemlos selbst bezahlt werden.



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