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Warum die Inflation bei der Altersvorsorge wichtig ist

Die gesetzliche Rentenhöhe, die ein Arbeitnehmer im Rentenalter bekommt, entspricht in der Regel bei Weitem nicht seinem bisherigen Einkommen. Zusätzlich sorgt die Inflation trotz einer jährlichen Rentenanpassung dafür, dass die gesetzliche Rente teils kräftig an Kaufkraft verliert.

(verpd) Die Inflation reduziert nicht nur die Kaufkraft eines angesparten Vermögens, sondern auch der Rente. Der Ausgleich des Kaufkraftverlustes der gesetzlichen Altersrente durch die gesetzlich vorgeschriebene Rentenanpassung erfolgt, wenn überhaupt, nur in geringem Maße. So ist zum Beispiel in zehn der letzten 20 Jahre die jährliche Rentenanpassung der gesetzlichen Altersrente niedriger gewesen als die in diesen Jahren geltende Inflation. Dies belegen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung.

Um eine ausreichende Altersvorsorge zu erreichen, ist es wichtig auch die Inflation mitzuberücksichtigen, denn die Inflation kann die Kaufkraft erheblich reduzieren. Beispielsweise beträgt die Kaufkraft von aktuell 1.000 Euro bei einer jährlichen Inflation von einem Prozent in 20 Jahren nur noch rund 820 Euro. Bei einer Inflation von zwei Prozent Inflation wären es im genannten Beispiel sogar nur noch circa 673 Euro.

Das Beispiel zeigt, dass eine nach heutigem Stand ausreichende Rentenhöhe in zehn, 20 oder gar 30 Jahren aufgrund der Inflation dazu führen kann, dass der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden kann. Auch die jährliche, gesetzlich vorgegebene Rentenanpassung der gesetzlichen Altersrenten, die jeweils zum 1. Juli nach vorgeschriebenen Kriterien erfolgt, reicht in vielen Jahren nicht, um damit den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.

Inflationsrate und Rentenanpassung

Wie Daten der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes belegen, waren allein seit dem Jahr 2000 in insgesamt elf Jahren die Rentenanpassungen in West- und in acht Jahren in Ostdeutschland geringer als die jeweilige Inflationsrate.

In den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 gab es beispielsweise in Ost- und Westdeutschland keine Rentenerhöhungen, allerdings betrug die Inflationsrate in 2004 und 2005 jeweils 1,6 Prozent, in 2006 1,5 Prozent und in 2010 1,1 Prozent.

Im Detail waren in Westdeutschland in 2000, 2001, 2003 bis 2008, 2010, 2011 und 2013 die Rentenanpassungen zwischen 0,06 und 1,76 Prozentpunkte niedriger als die Inflationsrate. In Ostdeutschland lag die Rentenanpassung in den Jahren 2000, 2004 bis 2008, 2010 und 2011 um 0,8 bis 1,76 Prozentpunkte unter der Inflationsrate.

Damit im Alter der Kaufkraftverlust nicht zum Problem wird

Wie die Zahlen belegen, kommt es immer wieder vor, dass die Rentenanpassungen den Kaufkraftverlust, der durch die Inflation hervorgerufen wird, nicht kompensieren können. Dies gilt es auch bei der Planung einer ausreichenden Altersvorsorge zu berücksichtigen.

Für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge sollte man daher nicht nur ermitteln, mit welchen Alterseinkünften, also inklusive der gesetzlichen Altersrente und sonstiger Einkommen wie Einkünfte aus Vermietungen oder Kapitalanlagen man rechnen kann. Sondern es ist auch wichtig zu analysieren, inwieweit das voraussichtlich verfügbare Alterseinkommen unter Berücksichtigung der Inflation ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten.

Ein Versicherungsvermittler kann mit entsprechenden softwaregestützten Finanzanalysen, die auch den Kaufkraftverlust berücksichtigen, helfen, die individuell bedarfsgerechte Altersvorsorgehöhe zu finden, und passende Altersvorsorgelösungen vorschlagen.



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