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Warum ein Baugerüst den Versicherungsschutz gefährden kann

Wer das eigene Haus oder die eigene Wohnung umbauen oder renovieren möchte, sollte vor Umbaubeginn unbedingt seine Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung darüber informieren. Anderenfalls ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Ein aufgestelltes Baugerüst, über das Einbrecher leichter in die oberen Stockwerke eines Hauses gelangen können, oder eine provisorisch angebrachte Dacheindeckung, die das Haus für Sturmschäden anfälliger macht, erhöht während eines Umbaus das Schadenrisiko. Für die Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung stellt dies somit eine sogenannte Gefahrerhöhung dar.

Solche baulichen Veränderungen an der Immobilie sind daher vom Versicherungskunden dem jeweiligen Versicherer vorab zu melden. Anderenfalls braucht der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherer unter Umständen nicht oder nicht vollständig den entstandenen Schaden zahlen, wenn eine solche Gefahrerhöhung mit die Ursache dafür war, dass es überhaupt zum Schaden gekommen ist..

Überdurchschnittliches Risiko
In einigen Fällen verlangt der Versicherer für die Zeit der Gefahrerhöhung einen Prämienzuschlag. Das dürfte jedoch leichter zu verkraften zu sein, als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen. Der Grund, warum Versicherer bei Ereignissen wie vorübergehenden Bautätigkeiten überhaupt informiert werden wollen und sich Zuschläge vorbehalten, ist, dass für die Kalkulation der normalen Prämie immer durchschnittliche Risikoverhältnisse die Rechenbasis sind.

Für Versicherungskunden, die ein überdurchschnittliches Risiko versichern möchten, ist das zwar ärgerlich. Aber für alle anderen Versicherten ohne besondere Gefahren wird es günstiger, weil sie nicht für Risiken mitbezahlen müssen, die sie selbst gar nicht haben.

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