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Was bei verschneiten Verkehrsschildern gilt

Schneebedeckte Verkehrszeichen führen immer wieder zu Unfällen. Entweder erkennen manche Fahrzeugfahrer tatsächlich nicht, was damit geregelt werden sollte, oder sie wissen es, weil beispielsweise die Form des Schildes klar erkennbar ist, und glauben aber, dass schneebedeckte Verkehrsschilder ihre Gültigkeit verlieren.
Verkehrsschilder, welche aufgrund ihrer äußeren Form trotz Schnee erkennbar bleiben, wie etwa das charakteristische achteckige Stopp- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen, bleiben auch rechtsgültig, wenn sie komplett mit Schnee bedeckt sind.

Etwas anders verhält es sich bei den dreieckigen Gefahren- und runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, die nicht anhand ihrer Form eindeutig erkennbar bleiben. Sind derartige Verkehrszeichen vollständig vom Schnee zugedeckt, sodass ihre Bedeutung nicht mehr zu identifizieren ist, können sie ihre Verbindlichkeit verlieren.

Im Zweifel gilt die Straßenverkehrsordnung
In diesem Fall ist dann die Verkehrssituation und die allgemeingültige Straßenverkehrsordnung zu beachten. Das heißt beispielsweise, Pkw-Fahrer müssen sich an die sonst üblichen Geschwindigkeits-Regelungen, wie zum Beispiel Tempo 50 km/h innerorts, halten beziehungsweise ihr Tempo den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Wer also bei Schneefall auf einer Landstraßenstrecke, die durch ein Verkehrsschild auf 70 km/h begrenzt ist, mit 100 km/h fährt, weil er das entsprechende Schild aufgrund einer daraufliegenden Schneedecke nicht erkennen konnte, und dann einen Unfall baut, kann dennoch schuldig sein. Der Fahrer wäre dann nämlich mit einer den winterlichen Straßenverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit unterwegs gewesen.

Andere Regeln für Ortskundige
Einige Gerichtsurteile zeigen zudem, dass man von Ortskundigen erwartet, die Verkehrszeichen auf ihren gewohnten Strecken, die sie regelmäßig fahren, zu kennen. Sie müssen sich daher auch an die Schilder halten, selbst wenn diese zugeschneit sind.

Verkehrsexperten empfehlen Autofahrern, sich bei der Parkplatzsuche immer zu vergewissern, ob Halte- oder Parkverbotschilder vorhanden sind, bevor sie ihren Pkw abstellen. Denn wer sein Auto abstellen möchte, hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Ihm ist unter Umständen auch zuzumuten, ein vorhandenes Schild vom Schnee zu befreien, um sicherzugehen, dass er hier parken darf. 

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