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Was die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt

Im Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit stehen kostenlos diverse Broschüren, Übersichten und Onlinetools zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche Leistungen Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen in 2018 zustehen.

(verpd) Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet zwar nur eine Teilkostenabsicherung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, dennoch sollten Betroffene zumindest wissen, was ihnen konkret zusteht. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt diesbezüglich diverse Print- und Onlinemedien zur Verfügung, darunter eine vor Kurzem veröffentlichte sechsseitige Übersicht über die gesetzlichen Pflegeversicherungs-Leistungen. Zudem gibt es ein Onlinetool, das über die entsprechenden Leistungen im individuellen Fall informiert.

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, Anspruch auf Leistungen der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung wie beispielsweise eine kostenlose Pflegeberatung. Je nach Pflegegrad stehen einem Pflegebedürftigen, der ambulant, also zu Hause gepflegt wird, zudem ein Pflegegeld und/oder beim Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes auch sogenannte Pflegesachleistungen zu. Notwendige Pflegehilfsmittel erhält man gegen einen Eigenanteil von bis zu 40 Euro. Zudem gibt es Zuschüsse für pflegegerechte Umbaumaßnahmen.

Für eine Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege) oder eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim besteht je nach Pflegegrad ein Anspruch auf bestimmte Pauschalen für Pflegeaufwendungen. Entsprechendes gibt es, wenn während einer ambulanten Pflege der pflegende Angehörige selbst erkrankt oder eine Auszeit benötigt, und eine Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege notwendig ist. Pflegende Angehörige können unter anderem einen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, eine (Familien-)Pflegezeit und ein Pflegeunterstützungs-Geld haben.

Gesetzliche Pflegeleistungen im Überblick

Um die zum Teil sehr komplexen und erklärungsbedürftigen Regelungen in der sozialen Pflegeversicherung, welche Leistungen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zustehen, zu verstehen, stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diverse Informationsmedien bereit. Eine schnelle Übersicht über wichtige Pflegeversicherungs-Leistungen, bietet zum Beispiel der seit kurzem zum kostenlosen Download verfügbare sechsseitige Flyer „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2018 an die Pflegeversicherung im Überblick“.

Welche Maßnahmen Betroffene und deren Angehörige beim Eintritt eines Pflegefalles als erste Schritte unternehmen sollten, zeigt der ebenfalls kostenlos herunterladbare zweiseitige Flyer „Pflegebedürftig, was nun?“.

Umfassende Informationen rund um Pflege, zum Beispiel, wann jemand als pflegebedürftig gilt und welche gesetzlichen Pflegeversicherungs-Leistungen den Betroffenen zustehen, enthält die über 200 Seiten starke aktualisierte Broschüre „Ratgeber Pflege“.

Onlinetool analysiert individuellen Pflegefall

Einen konkreten Überblick, welche Leistungen die soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung für eine ambulante oder auch stationäre Pflege eines Pflegebedürftigen im individuellen Fall, also beispielsweise je nach vorliegendem Pflegegrad, vorsieht, zeigt der Pflegeleistungs-Helfer. Dieses Onlinetool, das kostenlos im Webportal des BMG zur Verfügung steht, zeigt unter anderem an, welche Leistungen den Betroffenen zustehen, wenn sie zum Beispiel bei der ambulanten Pflege durch einen Angehörigen sich nur zum Teil auch vom ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen wollen.

Prinzipiell bietet die soziale Pflegeversicherung allerdings nur eine Teilabsicherung, da bei Weitem nicht alle Kosten, die bei einer Pflege anfallen, von der Pflegekasse, dem Träger der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung übernommen werden. Die restlichen Kosten sind vom Pflegebedürftigen und je nach Umstand zum Teil auch von seinem Ehepartner und/oder seinen Kindern zu tragen.

Mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung kann man dieses Kostenrisiko, das für einen selbst, aber je nachdem auch für die Angehörigen im Falle einer Pflegebedürftigkeit besteht, absichern. Eine entsprechende Beratung – auch bezüglich einer mit bis zu 60 Euro im Jahr staatlich geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherung – gibt es beim Versicherungsfachmann.



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